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Thema: Im Verordnungsdschungel Deutschland

  1. #1

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    Achtung Im Verordnungsdschungel Deutschland

    Blockade von unbedenklichen Alternativen zum Pökeln von Wurst
    Mainz, 10. Dezember 2015.
    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in dritter Instanz entschieden, dass Bio-Gemüsepulver und Bio-Gemüsesaftkonzentrat in Bio-Wurst ohne EU-Zulassung und Deklaration als Zusatzstoff nicht eingesetzt werden darf. Kläger ist ein Bioland-Metzger aus Niedersachsen.


    Der Bioland-Verband kritisiert das Urteil: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Zugabe eines Rote-Beete-Saftes bei der Wurstherstellung untersagt wird, da es sich um ein Lebensmittel und nicht einen Zusatzstoff handelt. Damit blockieren niedersächsische Behörden ein Alternativverfahren zur Pökelung von Wurst, welches gesundheitlich unbedenklich ist. Das übliche Verfahren mit dem Konservierungsmittel Nitritpökelsalz hinterlässt einen hohen Restnitritgehalt in der Wurst und damit das Risiko der Entstehung gesundheitsgefährdender Nitrosamine. Die WHO hat erst vor Kurzem Wurstwaren als krebserregend kategorisiert“, kommentiert Bioland-Präsident Jan Plagge das Urteil.


    Bioland-Metzger müssen nach den strengen Bioland-Vorgaben auf den Konservierungsstoff Nitritpökelsalz verzichten und erreichen ein Pökelaroma und eine Umrötung bestimmter Wurstwaren mit Rote-Bete-Saft oder Gemüsepulver. Die zuständigen niedersächsischen Behörden haben diese Praxis verboten, weil sie diese Gemüsebeigaben als Lebensmittelzusatzstoffe werten. Dagegen klagt ein Bioland-Metzger aus Hildesheim. Grundlage des Behördenhandelns ist eine Fehlinterpretation von EU-Vorgaben. Zudem wäre die Beantragung eines Zulassungsverfahrens für Bio-Gemüsepulver und Bio-Gemüsesaftkonzentrat als Zusatzstoff auf EU-Ebene sehr zeit- und kostenaufwendig. Wie Bioland, argumentiert der Metzger, Gemüsesaft sei ein unbedenkliches Lebensmittel, das während der Wurstherstellung zugegeben wird. Sowohl das Verwaltungsgericht Hannover als auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg und jetzt das Bundesverwaltungsgericht wiesen die Klagen des Metzgers zurück. Die Richter folgen der Fehlinterpretation der niedersächsischen Behörden und ordnen Bio-Gemüsepulver und Bio-Gemüsesaftkonzentrat als Zusatzstoff ein.


    Die gesetzliche Pflicht zur Umrötung von Brühwürsten und Kochpökelware kann von Bioland-Metzgern so nicht mehr erfüllt werden. Das führt zur absurden Konsequenz, dass Bioland-Metzger bestimmte Wurstsorten nicht mehr entsprechend der deutschen Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse herstellen können – und dies, obwohl sie mikrobiologisch und geschmacklich einwandfrei sind.


    Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Hintergrundpapier: http://tinyurl.com/gmb2cnf


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    gerald.wehde@bioland.de Präsident
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  2. #2
    genannt Heini Avatar von hein
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    Zitat Zitat von hühnerling Beitrag anzeigen
    .......
    Die gesetzliche Pflicht zur Umrötung von Brühwürsten und Kochpökelware kann von Bioland-Metzgern so nicht mehr erfüllt werden. Das führt zur absurden Konsequenz, dass Bioland-Metzger bestimmte Wurstsorten nicht mehr entsprechend der deutschen Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse herstellen können – und dies, obwohl sie mikrobiologisch und geschmacklich einwandfrei sind.

    Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Hintergrundpapier: http://tinyurl.com/gmb2cnf
    --
    Und muss das denn ein Bioland-Metzgern auch so machen??

    Ich denke als Bio-Verbraucher will ich saubere Wurst und keine gefärbte!!??

    Übrigens, bei der Umrötung bestimmter Wurstwaren mit Rote-Bete-Saft oder Gemüsepulver ist nicht der pure Saft bzw. das pure Gemüsepulver gemeint! Es geht auch um deren Inhaltsstoffe und die Verarbeitung der Säfte und Pülverchen

    Und da die Anklage schon etwas älter ist und die Forschung etwas weiter ist, beisst sich heute beides ein wenig oder besser gesagt - das Urteil ist schon veraltet weil schon neue Chemieerzeugnisse vorliegen
    „Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.

    Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
    die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“



  3. #3
    Exilschwäbin Avatar von Gwenhwyfar
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    Ich frage mich grade auch, warum Wurst überhaupt mit irgendwas "gefärbt" werden muss. Ehrlich gesagt wusste ich nicht einmal, dass es ein Gesetz gibt, das ein Umröten von Wurst vorschreibt.
    Sachen gibt es .....
    Manche Menschen spüren den Regen, andere werden einfach nur nass

  4. #4
    Moderator Avatar von zfranky
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    Zitat Zitat von Gwenhwyfar Beitrag anzeigen
    Ich frage mich grade auch, warum Wurst überhaupt mit irgendwas "gefärbt" werden muss.
    Weil gekochtes oder gebrühtes Fleisch i.d.R. nunmal hässlich grau ist. Ausserdem geht es auch um Geschmack, nicht nur Farbe. Und z.T. um Haltbarkeit.
    nach 20 Jahren endlich wieder Hühner, spontaner Bruteier-Kauf bei Ebay, geliefert in die Packstation, Oktober 2014 erste Naturbrut... ein bisschen Natur in der Stadt..
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  5. #5
    Avatar von ***altsteirer***
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    Zitat Zitat von hein Beitrag anzeigen

    Ich denke als Bio-Verbraucher will ich saubere Wurst und keine gefärbte!!??
    Ich freu mich als Bioverbraucher trotzdem über optisch ansprechende Lebensmittel. Wenn das mit natürlichen Inhaltsstoffen möglich ist; umso besser!

    Zitat Zitat von hein Beitrag anzeigen
    Übrigens, bei der Umrötung bestimmter Wurstwaren mit Rote-Bete-Saft oder Gemüsepulver ist nicht der pure Saft bzw. das pure Gemüsepulver gemeint! Es geht auch um deren Inhaltsstoffe und die Verarbeitung der Säfte und Pülverchen


    Ja und

    Zitat Zitat von hein Beitrag anzeigen
    Und da die Anklage schon etwas älter ist und die Forschung etwas weiter ist, beisst sich heute beides ein wenig oder besser gesagt - das Urteil ist schon veraltet weil schon neue Chemieerzeugnisse vorliegen
    Aha! Und weil Bioland Nitritpökelsalz vermeidet soll es auf diese Chemieerzeugnisse zurückgreifen?!? Statt Rote Beete Saft...
    Schönen Dank auch an Behörden und "Verbraucherschutz"
    4.29.31 Altsteirer

    "Alles, was gegen die Natur ist, hat auf Dauer keinen Bestand." Charles Darwin

  6. #6
    Exilschwäbin Avatar von Gwenhwyfar
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    @zfranky
    Warum das gemacht wird, ist mir schon durchaus bekannt.
    Die Frage war, warum das eine Pflicht ist.
    Warum schreibt der Gesetzgeber vor, dass Wurst lecker auszusehen hat?

  7. #7
    Moderator Avatar von zfranky
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    Pflicht ist das nicht...
    Aber der Verbraucher wünscht es.
    Und es geht wie gesagt auch um Geschmack und Haltbarkeit.
    Und im oben genannten Fall will man wohl eine Täuschung des Kunden verhindern.. ob nachvollziehbar sei mal dahingestellt
    nach 20 Jahren endlich wieder Hühner, spontaner Bruteier-Kauf bei Ebay, geliefert in die Packstation, Oktober 2014 erste Naturbrut... ein bisschen Natur in der Stadt..
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  8. #8
    Exilschwäbin Avatar von Gwenhwyfar
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    Steht da aber. ..
    "Die gesetzliche Pflicht zur Umrötung. ..."

  9. #9
    EnteGansundSchwan Avatar von Lexx
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    Das Problem ist, glaube ich, das pflanzliche Farbstoffe nicht auf der Zusatzstoffliste für Fleischwaren stehen. Also nicht ausdrücklich. Dann kann natürlich fröhlich interpretiert werden. Was ich nicht verstehe ist warum ausgerechnet "Fleischtopf Europas"-Niedersachsen da ans Bein püschert. Hilfreich wäre vermutlich wenn sich die europäischen Bioverbände mal vernetzen und gemeinsam für die Umänderung des Verordnungstextes einsetzen würden. Dann wäre das Thema "langwierig und umständlich" sehr wahrscheinlich vom Tisch.
    So we're different colours and we're different creeds
    And different people have different needs
    It's obvious you hate me though I've done nothing wrong
    I've never even met you, so what could I have done?


  10. #10
    Avatar von ***altsteirer***
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    Zitat Zitat von Lexx Beitrag anzeigen
    Was ich nicht verstehe ist warum ausgerechnet "Fleischtopf Europas"-Niedersachsen da ans Bein püschert.
    Wohl genau deswegen. Bzw. was ist "Bioland" gegen die dortigen Fleischbarone und deren Einflussnahme. Oder ist das schon wieder eine Verschwörungstheorie?
    4.29.31 Altsteirer

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