Laut Hersteller muss doch der jetzige Impfstoff eigentlich auch alle sechs Wie verabreicht werden. Allerdings gibt sich der Gesetzgeber mit einem zwölf Wochen Turnus zufrieden.
Der Vorteil der neuen Verpackung könnte darin liegen, dass man den Behälter nicht mehr unter Wasser öffnen muss.
Da der Impfstoff beim Menschen zur Bindehautentzündung führen kann, hätte ich nichts dagegen, wenn ich nicht mehr im Impfstoff herumplanschen müsste.
Falls der neue Impfstoff nicht mehr im Kühlschrank aufbewahrt muss, wäre das zwar ein weiterer Vorteil, allerdings habe ich persönlich dadurch keine Einschränkung. Wo ich das Zeug bis zur Verwendung aufbewahre ist mir eigentlich egal.
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