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Thema: Wann wird man Ehrenmitglied im Verein?

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  1. #1
    Avatar von SetsukoAi
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    Wann wird man Ehrenmitglied im Verein?

    Hi,

    ich habe im Moment die Aufgabe eine neue Mitgliederliste unseres Vereins zu erstellen und dadurch über das Eintrittsjahr heraus zu finden wer als Ehrenmitglied ausgezeichnet wird. Die Liste mit den Jahren ist fertig nur weiß ich nicht nach wie vielen Jahren jemand Vereinsintern als Ehrenmitglied ausgezeichnet wird (und im Verein selbst weiß es auch keiner... längere Geschichte )
    Ist das irgendwo vorgeschrieben? Oder kann das jeder Verein selbst bestimmen und das entsprechend in der Satzung fest legen?

    In der Satzung von unserem Verein steht dahingehend mit den Jahren nichts drin.

    Vereinsintern ist das ja etwas anderes als wenn man auf Landesebene Ehrenmitglied wird.

  2. #2

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    Was sagt denn die Satzung des BDRG ?

    Gruß
    Herbert

  3. #3
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Grüß dich

    Zum Ehrenmitglied wird man nicht durch jahrelanges Einzahlen des Mitgliedsbeitrags.

    Zum Ehrenmitglied KANN man ernannt werden. (Sogar ohne vorher Mitglied gewesen zu sein.)

    Ein Beispiel: Dr. hc (Doktortitel der Ehre wegen) Dieser Mensch hat eventuell nie studiert. Eine Uni findet aber, er hat was gemacht, was sie toll finden und verleiht ihm diesen Titel.

    Da eine Ehrenmitgliedschaft in den meisten Vereinen dazu führt, dass man keinen Mitgliedsbeitrag mehr bezahlen muss, wird das eher selten verliehen.

    Sollte dein Verein einen Automatismus einführen wollen, sollte der Vorstand Entsprechendes formulieren.
    Also könnte euer Vorstand beschließen, dass nach 60 Jahren Mitgliedschaft und ständig aktiver Zucht, der Titel automatisch verliehen wird.
    Die Zahl der Anwärter ist dann erfahrungsgemäß überschaubar.

    lg
    Willi
    BdRG: https://www.bdrg.de/mediaarchiv/grab_pic.php?id=109541




    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

  4. #4
    Moderator Avatar von Bartzwerg
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    Bei meinem ehemaligen Verein erfolgte die Ehrenmitgliedschaft ab dem 70ten Lebensjahr. Da die Menschen aber immer älter werden, wurde das Alter auf 75 angehoben.
    Trotz allem haben diese Personen weiterhin den "Mitgliedsbeitrag" in Form einer Spende entrichtet.

    In meinem aktuellen Verein erfolgt die Ernennung nach Beratung des Vorstands. Passive, die nur Mitgliedsbeitrag bezahlen, wird eine Ernennung eher weniger treffen. Hierbei sollte das Mitglied schon seinen Dienst für den Verein geleistet haben.

    Gruß
    Bartzwerg

  5. #5
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Nachtrag:
    Ausscheidende Vorstandsmitglieder werden auch gerne zu Ehrenmitgliedern ernannt.
    Manchmal ist der Beste Vorsitzende zu alt und sieht es ein.
    Er gibt weder Hobby, noch den Verein auf, aber die Mehrbelastung durch das Amt wird halt zu viel.
    Oder er hat bisher alles super gemacht, aber ein Mehrheitsentscheid mit dem er nicht (aber so was von GARNICHT, ich übrigens auch nicht) klar kam, ließ ihn zurücktreten.
    (War nach gerichtlicher Verurteilung eines Mitglieds, ob dieser noch Mitglied sein dürfe. Ähnlich wie einen Pädophilen als Hausmeister im Kindergarten zu beschäftigen.)

    lg
    Willi
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  6. #6
    Avatar von SetsukoAi
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    Ah ok, demnach gehe ich davon aus das vom BDRG nicht vorgeschrieben ist ab wie viel Jahren Vereinszugehörigkeit ein Mitglied zum Ehrenmitglied ernannt wird.

    Ich habe sowas ganz dunkel in Erinnerung das man nach (glaube) 15 Jahren als Vorstandsmitglied und andere nach 25 Jahren Vereinsmitgliedschaft Automatisch Ehrenmitglied werden.
    Allerdings hatten wir das mal geändert weil wir dachten es macht ja keinen Sinn "Karteileichen", welche angemeldet sind und zwar ihren Beitrag zahlen aber sich sonst nicht blicken lassen, als Ehrenmitglied zu ernennen.
    Ich war mir dahingehend aber nicht mehr sicher, und derjenige der das geändert hat ist nicht mehr im Verein und kann ihn deswegen auch nicht mehr fragen.

    Hab mal gerade geguckt, in der Satzung steht:

    §18 Ehrungen:

    Mitglieder, die sich besonders für den Verein verdient gemacht haben, können durch den Vereinsvorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt werden
    Jetzt als weitere Frage, wie ist es im Landesverband? Dort steht:

    Wir unterscheiden zwischen
    Ehrennadel des Bundes Deutscher Rassegeflügelzüchter in Silber (Vorraussetzung 20 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft oder 15 Jahre Vorstandstätigkeit) und in Gold (35 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft oder 25 Jahre Vorstandstätigkeit) sowie hohe züchterische Leistungen - siehe orangenen Satzungsordner unter 9.1- und
    Ehrennadel des Landesverbandes Rheinland-Pfalz in Silber (Voraussetzung 15 Jahre Mitgliedschaft) und in Gold (Vorraussetzung 30 Jahre Mitgliedschaft ( kostenpflichtig)

    Quelle/
    Ist es da auch so, wenn jemand 20 Jahre Mitglied ist aber auch wirklich Züchtet und Ausstellt bekommt derjenige die Silberne Nadel?
    Aber nicht einfach Mitglieder die 20 Jahre im Verein sind und sich 3 Hybriden für Eier halten?
    Geändert von SetsukoAi (03.08.2015 um 12:36 Uhr)

  7. #7
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Ernst
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    Zitat Zitat von chicken g Beitrag anzeigen
    Was sagt denn die Satzung des BDRG ?
    Was die Satzung des BDRG sagt ist unerheblich. Der Verein entscheidet darüber, wer zum Ehrenmitglied des Vereins ernannt wird. Dazu gibt es mindestens zwei Möglichkeiten. Zum einen kann der Verein in seiner Satzung die Modalitäten festschreiben. Da könnte dann z.B. ein Mindestalter oder eine Mindestjahreszahl der Vereinsmitgliedschaft festgelegt sein. Weiterhin bestimmte Dinge, die mit diesem Status verbunden sind, wie z.B. Befreiung von Beitragszahlung. Ebenso besteht die Möglichkeit, per Vorstandsbeschluss, Ehrenmitglieder zu benennen. Das wird häufig bei Mitgliedern gemacht, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben.

    Ein Haus ohne Bücher ist arm,
    auch wenn schöne Teppiche seinen Böden und kostbare Tapeten und Bilder die Wände bedecken.
    Hermann Hesse

  8. #8
    Avatar von SetsukoAi
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    Wie ist das nun konkret wenn wir ja die silberne Ehrennadel beantragen müssen. Wir haben 3 Leute im Verein die vor 1995 in den Verein eingetreten sind (also vor 20 Jahren). Davon ist einer auf jedenfall kein Züchter sondern einfach Mitglied, den anderen kenne ich gar nicht entsprechend auch kein Züchter und der 3. hat mal Puten gezüchtet hat aber die letzten Jahre nichts mehr gemacht.

    Muss ich nun für die 3 eine silberne Ehrennadel beantragen oder nicht?

  9. #9
    Moderator Avatar von Bartzwerg
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    Das kann man halten, wie man will. Ein Muss ist es nicht.
    Ich würde es anhand der Beteiligung am Vereinsleben, bzw. der Präsenz ausmachen.
    Wer sich nie blicken lässt, hat auch nix zu erwarten.

  10. #10
    Avatar von SetsukoAi
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    Zitat Zitat von Bartzwerg Beitrag anzeigen
    Das kann man halten, wie man will. Ein Muss ist es nicht.
    Ich würde es anhand der Beteiligung am Vereinsleben, bzw. der Präsenz ausmachen.
    Wer sich nie blicken lässt, hat auch nix zu erwarten.
    Das stimmt!

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