Das kann man halten, wie man will. Ein Muss ist es nicht.
Ich würde es anhand der Beteiligung am Vereinsleben, bzw. der Präsenz ausmachen.
Wer sich nie blicken lässt, hat auch nix zu erwarten.
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Das kann man halten, wie man will. Ein Muss ist es nicht.
Ich würde es anhand der Beteiligung am Vereinsleben, bzw. der Präsenz ausmachen.
Wer sich nie blicken lässt, hat auch nix zu erwarten.
Das sehe ich ganz genauso. Trotzdem sollte man mal in die Vereinssatzung schauen, ob da etwas anderes festgelegt wurde. Denn wenn nach Satzung nur ein gewisses Alter, oder eine gewisse Anzahl von Jahren der Vereinsmitgliedschaft nötig sind um Ehrenmitglied zu werden, dann ist man u. U. gezwungen jemanden zum Ehrenmitglied zu ernennen, der nie aktiv war, oder schon lange keine Hühner mehr hält.
Ein Haus ohne Bücher ist arm, auch wenn schöne Teppiche seinen Böden und kostbare Tapeten und Bilder die Wände bedecken.
Hermann Hesse
Meine letzte Antwort bezog sich auf die LV-Ehrungen.
Allerdings lässt sich das auch auf die thematisierte Ehrenmitgliedschaft anwenden.
Persönlich bevorzuge ich die Regelung per Vorstandsbeschluss. Im Verein selbst haben wir keine wirkliche Regelung, aber die Vorstandschaft entscheidet individuell. Jedenfalls muss die Person lange aktiv (gewesen) sein, sehr lange im Verein Mitglied, möglichst auch im Vorstand oder sonst aktiv am Vereinsleben engagiert gewesen sein, und auch ein entsprechendes Alter - ca. Rente. Besonders passend finde ich die Ernennung zum Ehrenmitglied wenn jemand aus dem Amt ausscheidet.
Im KV ist das Mindestalter um zum KV-Ehrenmitglied ernannt zu werden 70. Hier werden dann aber besonders hohe Anforderungen für züchterische und organisatorische Leistungen gefordert. Die Anzahl der KV-Ehrenmitglieder ist beschränkt. Über die Ernennung entscheidet die Vorstandschaft.
Alles was gegen die Natur ist, hat auf die Dauer keinen Bestand.Charles Darwin, Begründer der Evolutionstheorie
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