Betriebswirtschaftliches Handeln und steuerrechtliche Veranlagungen hängen aber doch generell zusammen ! Das ist es doch worauf ich hinaus will, würde es also nicht als privat anerkannt oder veranlagt werden, so müsste man auch die Kosten abziehen, dann wäre es doch eher wieder ein Minusgeschäft mit Vorsteuer - und Verlustvortrag beim F. Daher kann so etwas steuerlich an sich doch nur im Rahmen von Stallgrösse bzw. Tierbestandsmenge berechnet werden und nicht abhängig vom Umsatz des Eierüberschusses sein. Ergo wäre alles wieder privat, solange sich der Tierbestand in einem kleinen Rahmen und Stall bewegt.

Angenommen du machst eine Veranstaltung und verlangst Eintrittsgelder, dann musst du diese versteuern ! Nicht aber wenn der Preis unter 1 Euro liegt, also zB. bei 99 Cent. So macht man das doch oftmals bei einer für jedermann offenen Abifete usw. Genau genommen könnte man 1000 Eintrittskarten für je 99 Cent verkaufen, ohne mit dem Fiskus Ärger zu bekommen. Nimmst du aber zB. 1,50 Euro, dann will er seinen Obolus natürlich sehen.