
Zitat von
Gwenhwyfar
Ich sehe das anders. Sussex ist zu gar nichts verpflichtet, weil es sich hierbei um eine interne Regel des Vereins handelt, die für Privatpersonen außerhalb des Verbandes nicht greift. Die Formulierung von Sussex macht aber deutlich, dass das Versandrisiko zu Lasten des Käufers geht.
Wenn überhaupt, dann kann der Verkäufer aus Kulanzgründen eine Nachlieferung leisten.
Das würde ich aber auch nur nach entsprechendem Nachweis tun.
Leider hast du keine Ahnung von der Organisation, auch kann ich die Argumentation dass die "interne Regelung" nicht greifen soll nicht nachvollziehen. Es heißt eindeutig:
"Richtlinien für die Lieferung von Bruteiern durch Mitglieder des Bundes Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V."
Ist für mich klar ersichtlich, dass diese Richtlinien auch für Sussex_ gelten, da er ja Aussteller ist und dadurch auch über seinen Ortsverein wiederum Mitglied im BDRG. Deswegen ist ganz klar deine Aussage
die für Privatpersonen außerhalb des Verbandes nicht greift.
absoluter Quatsch. Mir unerklärlich wie man das anders interpretieren kann?!
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