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Thema: Bruteier verschickt Käufer jedoch komisch.

  1. #31

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    Guten Morgen,
    wke einige hier schon spekuliert haben, antwortete der Verkäufer mir nicht mehr. Ich bin gespannt was passiert. Ich erhielt von ihm keine Weiteren Drohungen zur Anzeige. Entweder hat er mich schon angezeigt oder er wollte nur halt an billigen BE kommen. Mit der Befruchtung von ihm kann ich nicht verstehen, denn selbst nach Österreich erhielt ich gestern Abend noch ne Nachricht, das nur 4 von 30 nict befruchtet waren, ich mache mir dennoch Sorgen und werde euch über den weiteren Lauf der Lage informieren. Achso ich habe mal im Internet nachgegoogelt, der Typ ist oder war Vereinsvorsitzender irgendeines Zuchtvereins.

  2. #32

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    Unsere Jugend ist doch sonst immer cooler!
    Mal ganz dezent gesagt....
    Nimm den mittleren Finger und Streck ihn mal ganz freundlich aus!
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  3. #33
    Avatar von Pudding
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    Nimm den mittleren Finger und Streck ihn mal ganz freundlich aus!
    Nanana das ist aber kein gutes Vorbild!
    Und sehen kann der Käufer das sowieso nicht!

    Verkauf deine BE doch übers normale Ebay, Vorteile: Paypal, Support (gerade bei solchen Dingen) und du kannst deine positiven Bewertungen vorweisen!
    Wer mit mir reden will, der darf nicht bloß seine eigene Meinung hören wollen.
    von Wilhelm Raabe

    Alle verrückt hier, komm Einhorn lass uns gehen....!

  4. #34
    Exilschwäbin Avatar von Gwenhwyfar
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    Zitat Zitat von kraienkopp Beitrag anzeigen
    Hallo,

    bevor hier noch mehr spekuliert wird stelle ich hier mal die relevanten Passagen der

    "Richtlinien für die Lieferung von Bruteiern durch Mitglieder des Bundes Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V."




    Kurzum ist Sussex_ demnach zu Ersatz/Rückerstattung bei einer Befruchtung von unter 50% (schwere Rassen) verpflichtet. Solange der Käufer aber keinen Nachweis nach 1.8 erbringt ist alles was er fordert absolut haltlos. Das steht auch ganz klar so geschrieben! Dies sollte dem Käufer auch klar so mitgeteilt werden, ansonsten garnicht weiter reagieren, oder ihn an das Ehrengericht deines LV verweisen. Zum einen wäre das erstmal die wirklich zuständige Instanz, und zum anderen muss dort der Klagende erstmal mit (glaube ich) 300€ in Vorleistung gehen!

    Ansonsten wäre es interessant, wenn du uns weiter berichtest wie es sich entwickelt. Meine Einschätzung ist, dass sich der Typ irgendwann nicht mehr meldet.


    Ich sehe das anders. Sussex ist zu gar nichts verpflichtet, weil es sich hierbei um eine interne Regel des Vereins handelt, die für Privatpersonen außerhalb des Verbandes nicht greift. Die Formulierung von Sussex macht aber deutlich, dass das Versandrisiko zu Lasten des Käufers geht.
    Wenn überhaupt, dann kann der Verkäufer aus Kulanzgründen eine Nachlieferung leisten.
    Das würde ich aber auch nur nach entsprechendem Nachweis tun.
    Manche Menschen spüren den Regen, andere werden einfach nur nass

  5. #35
    Anti-Todstreichler Avatar von kraienkopp
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    Zitat Zitat von Gwenhwyfar Beitrag anzeigen
    Ich sehe das anders. Sussex ist zu gar nichts verpflichtet, weil es sich hierbei um eine interne Regel des Vereins handelt, die für Privatpersonen außerhalb des Verbandes nicht greift. Die Formulierung von Sussex macht aber deutlich, dass das Versandrisiko zu Lasten des Käufers geht.
    Wenn überhaupt, dann kann der Verkäufer aus Kulanzgründen eine Nachlieferung leisten.
    Das würde ich aber auch nur nach entsprechendem Nachweis tun.
    Leider hast du keine Ahnung von der Organisation, auch kann ich die Argumentation dass die "interne Regelung" nicht greifen soll nicht nachvollziehen. Es heißt eindeutig:

    "Richtlinien für die Lieferung von Bruteiern durch Mitglieder des Bundes Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V."

    Ist für mich klar ersichtlich, dass diese Richtlinien auch für Sussex_ gelten, da er ja Aussteller ist und dadurch auch über seinen Ortsverein wiederum Mitglied im BDRG. Deswegen ist ganz klar deine Aussage
    die für Privatpersonen außerhalb des Verbandes nicht greift.
    absoluter Quatsch. Mir unerklärlich wie man das anders interpretieren kann?!
    Alles was gegen die Natur ist, hat auf die Dauer keinen Bestand.


    Charles Darwin, Begründer der Evolutionstheorie

  6. #36
    Avatar von Galla
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    Hallo Kraienkopp,

    vergiss nicht, dass es sich hier um Richtlinien handelt, nicht Gesetze.

    Nur Gesetze sind bindend für alle, Richtlinien nur für Verbandsmitglieder.

  7. #37
    Anti-Todstreichler Avatar von kraienkopp
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    Bin ich hier die einzige Peron die die Posts genau liest? Hab doch bereits im vorigen Beitrag von mir den Sachverhalt bezüglich der Gültigkeit der Richtlinie klargemacht:

    Ist für mich klar ersichtlich, dass diese Richtlinien auch für Sussex_ gelten, da er ja Aussteller ist und dadurch auch über seinen Ortsverein wiederum Mitglied im BDRG. Deswegen ist ganz klar deine Aussage
    die für Privatpersonen außerhalb des Verbandes nicht greift.
    absoluter Quatsch. Mir unerklärlich wie man das anders interpretieren kann?!

    Dann ist doch diese Aussage sinnfrei und entspricht in unserem Fall einfach nicht den Tatsachen:
    Nur Gesetze sind bindend für alle, Richtlinien nur für Verbandsmitglieder.
    Zum letzten mal, Sussex_ kann nur als Verbandsmitglied ausstellen, und deswegen sind für ihn diese Richtlinien auch verbindlich!!!
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  8. #38
    Avatar von Vogelbaron
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    Hmmm, also ich habe gerade erst letztens hier in der Klinik einen Fortbildung über Richtlinien gehalten.
    Darum muss ich sagen das Richtlinien schon verbindlich sind und das nichteinhalten Sanktionen oder ähnliches nachsich ziehen kann.
    Hier muss man jedoch den sogenannten Rechtsbereich sehen. Dieser ist bei Richtlinien stes klein und meist nur auf 2-3 Parteien beschränkt(hier waren es die DKG und der GKV Spritzenverband, bzw. Die Kliniken, die nach diesen Verorndungen abrechnen).Das ist auch der Unterschied zu einem Gesetz(für alle gültig!)
    Jedoch sind dies alles Richtlinien einer ges. Verordnung und darum juristisch greifbar.
    Richtlinien privater Vereinssatzungen sind eigentlich nur für die sich dazu verbindlich bekennenden Parteien bindend und am Ende bestenfalls zivilrechtlich durchzusetzen. Jedoch mir Kosten, die häufig nicht in Relation zum Nutzen stehen.
    Oft werden Richtlinien auch mit Leitlinien verwechselt. Diese haben jedoch viel mehr Spielraum und dulden, ähnlich wie Standards, begründete Abweichungen. (hier sind jetzt keine Geflügel-Standards gemeint! )
    Geändert von Vogelbaron (19.03.2015 um 12:04 Uhr)
    Liebe Grüße aus dem höheren Norden
    Michael
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  9. #39
    Avatar von Galla
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    Hallo Kraienkopp,

    stimmt schon, Sussex muss/sollte sich an die Richtlinien seines Vereines halten, sonst gibt es -vereinsintern- Sanktionen. Der Käufer ist aber wohl kein Vereinsmitglied; ihm gegenüber gilt die Richtlinie nicht.

    Zudem fussen die Richtlinien auch auf dem "normalen" Mangelrecht im Kaufvertragsbereich. So rechtsfrei ist es dann doch auch wieder nicht in Deutschland....

    Die Diskussion scheint aber sowieso nicht mehr nötig zu sein; Sussex hat ja schon geschrieben, dass der Käufer sich nicht mehr gemeldet hat. Und das die Forenmitglieder das Verhalten des Käufers -Richtlinien und Vereine hin oder her- nicht prickelnd finden, kann man in den Beiträgen auch rauslesen...

  10. #40
    Exilschwäbin Avatar von Gwenhwyfar
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    Zitat Zitat von kraienkopp Beitrag anzeigen
    Leider hast du keine Ahnung von der Organisation, auch kann ich die Argumentation dass die "interne Regelung" nicht greifen soll nicht nachvollziehen. Es heißt eindeutig:

    "Richtlinien für die Lieferung von Bruteiern durch Mitglieder des Bundes Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V."

    Ist für mich klar ersichtlich, dass diese Richtlinien auch für Sussex_ gelten, da er ja Aussteller ist und dadurch auch über seinen Ortsverein wiederum Mitglied im BDRG. Deswegen ist ganz klar deine Aussage absoluter Quatsch. Mir unerklärlich wie man das anders interpretieren kann?!
    Mea culpa...
    Ich hatte den Link zu der Anzeige nicht geöffnet, darum war für mich nicht ersichtlich, dass es sich um Ausstellungstiere handelt und Sussex demnach mit aller Wahrscheinlichkeit Mitglied des BDRG ist. (Wobei er auch Ausstellungstiere gekauft haben könnte ohne selbst Mitglied zu sein).
    Trotzdem sehr nett, dass du dir gleich anmaßt zu wissen, von was ich Ahnung habe und von was nicht.
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