Kirche im Dorf lassen.....
Ein Betrug liegt hier im strafrechtlichen Sinne nicht vor. Zivilrechtlich wurde der Kaufvertrag rückgängig gemacht; der Käufer schuldet dir jetzt zudem die Ware, sprich die Bruteier. Nimmt er den zurückerstatteten Kaufpreis an, musst du keine Eier schicken.
Nebenbei: Wenn du minderjährig bist, kam schon kein gültiger Vertrag zustande, es sei denn, deine Erziehungsberechtigten genehmigten den Vertrag.....
Und Drohungen mit dem Anwalt sind immer allerletztes Niveau......ruhig bleiben.
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