Landwirtschaftliche Flächen sind in erster Linie Landwirten anzubieten. Erst wenn hier kein Käufer gefunden wird, kann das Grundstück anderweitig abgeboten werden. Deshalb ist es hier so schwierig, geeignete Flächen zu erwerben.
Dass auch hier Gewinnabsicht nachgewiesen werden muss, ist mir neu bzw. wusste ich nicht.
Hier wurde das hin und wieder so praktiziert und wurde nicht beanstandet. Ist das generell so oder von Bundesland zu Bundesland verschieden?

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