Dann würde ich den Ball flach halten und versuchen, aus Vorhandenem das Beste zu machen.
LG Silvia
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Dann würde ich den Ball flach halten und versuchen, aus Vorhandenem das Beste zu machen.
LG Silvia
Das sind die Weisen, die über den Irrtum zur Wahrheit reisen.
Die im Irrtum verharren, das sind die Narren. F. Rückert
2.5 Mechelner gesperbert, 0.1 Mechelner fehlfarben gesperbert-weiß columbia, 0.1 LaFleche/Araucana schwarz.
Benny, eine Frage wg. des Begriffs "Acker":
Wenn ich Acker höre, denke ich an eine landwirtschaftliche Fläche. Und Äcker gehören im allgemeinen Landwirten und dürften in erster Linie nur an Landwirte weitergegeben werden.
Nun habe ich aber herausgelesen, dass das Grundstück Dir gehört, also kann es eigentlich kein Acker sein, oder?
WENN es doch einer wäre, kennst Du keinen Landwirt, der das Teil pachten würde? DER dürfte dann nämlich was bauen.
Nebenerwerbslandwirtschaft anmelden ist schwierig; wir halten Pferde (und züchten auch) und was ich schon alles versucht habe, geht auf keine Kuhhaut. Alleine Auskünfte darüber zu kriegen, kommt dem Versuch nahe, einer Kuh das Fliegen beizubringen.
Wir dürfen nämlich in der freien Landschaft noch nicht mal einen Unterstand gegen Regen und Sonne bauen, wenn keine Bäume vorhanden sind, obwohl wir nach dem Tierschutzgesetz dazu verpflichtet sind.
Und wie es oben schon hieß, die BG-Beiträge sind auch nicht gerade günstig.
8.6 Deutsches Lachshuhn, 3.7 Sulmtaler, 4.7 Wyandotten silber-schwarzgesäumt, 0.1 Plymouth Rock, 8 Legehybriden, 0.2 Katzen, 1.3 Pferde
Heute auf dem Amt gewesen. Und die sagten auch, dass alleine schon das Einzäunen nicht erlaubt wäre. Aber sie meinten auch, wenn ich das mit den "Nachbarn" abkläre" kümmerts keinen, sie müssten erst aktiv werden, wenn sich jemand beschwert. Insofern werd ich das wohl riskieren bzw erstmal mit meinen Nachbarn reden.
@Sandmann, ja es ist schon quasi "ackerland", früher war da das Rebrecht drauf, dass wurde dann aber verkauft. Meinem Opa gehört das Grundstück (kein Landwirt) und er hat das Grundstück schon viele Jahre (40ca.).
Das mit dem pachten lassen von einem Landwirt klingt garnichtmal so schlecht, werde darüber nachdenken. Habe ansich auch gute Beziehungen dafür.
Diese Auskunft find' ich interessant. Ist das tatsächlich so, dass die sich erst kümmern müssen, wenn sich jemand beschwert? Und wenn sich niemand beschwert, unternehmen auch sie nichts? Ist das die Regel/gängige Praxis, in jedem Bundesland? Susanne, wie sind denn da deine Erfahrungswerte?
Vorstellen könnte ich's mir schon, denn wie in allen öffentlichen Nehörden herrscht ja auch hier eher Personalmangel. Die werden eher keinen Mitarbeiter nur dafür herumschicken, um nach Zäunen und Buden in der Landschaft zu suchen .......... Oder täusch' ich mich ...?
Herzlichst, Stefanie
1,11: Barne-Bärte, Welsumer, Welsumer-Mix, Araucana-Mix, Bielefelder, Maran+, Vorwerk, Araucana, Z-Welsumer
Es gibt kein Verbot für alte Weiber, auf Bäume zu klettern. Astrid Lindgren
In der Regel ist es auch bei uns so, dass sich erst jemand beschweren muss.
Allerdings wird' s in dem Moment problematisch, wo man dann mit dem Amt aneinander gerät
Da muss man unter Umständen auch nach Jahren alles wieder abreißen. Ob du das riskieren willst, um dann vielleicht nicht zu wissen, wo du deine Hühner unterbringen sollst?
LG Silvia
Das sind die Weisen, die über den Irrtum zur Wahrheit reisen.
Die im Irrtum verharren, das sind die Narren. F. Rückert
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@Sandmann
Danke für die Info. Das wusste ich definitiv nicht. Den Landwirten wird hier sehr viel Land von anderen weg gekauft. Die Landwirtschaft beschwert sich oft darüber. Dass die Landwirtschaftkammer ein Instrument hätte, die Landverkäufe zu verhindern und es nicht anwendet, ist merkwürdig. Wenn wieder ein Verkauf ansteht und wir irgendwie involviert sind, werde ich die Verwaltungskollegen mit Fragen löchern, damit sie sich schlau machen, wieso das hier so ist, wie es ist.
@Stefanie
Grundsätzlich ist es so, dass verbotene Dinge beseitigt werden müssten. Da überall viel zu wenig Personal ist, wird es nicht immer gemacht, weil einfach nicht genug Zeit ist. Wenn Beschwerden kommen, wird natürlich immer reagiert und der Vorgang bearbeitet.
Ich habe schon gehört, dass manche Ämter alle Vörgänge von sich aus verfolgen, die man z.B. von der Straße aus sieht. Das, was man nicht sieht, bleibt dann erstmal. Oder es wird alles verfolgt, was im Außenbereich ist, während man sich im Innenbereich zurück hält. Oder alles was in Naturschutzgebieten nicht rein gehört, muss weg, oder... Da wird jede Behörde ihre eigene Arbeitsweise haben.
Mitunter gibt es auch Weisungen von vorgesetzten Behörden, dass irgendein Tatbestand ab einem bestimmten Zeitpunkt zu verfolgen und zu beheben ist. Z.B. Dauerwohnen in Wochenendhäusern. Dann muss man ganz gezielt gucken, wo im Kreisgebiet es sowas geben könnte, alle Fälle bearbeiten und die Dauerwohnenden dort raus befördern.
Die Auskunft eines Amtsmitarbeiter, dass man quasi machen kann, was man will, wenn es den Nachbarn nicht stört, wäre bei uns unmöglich. Hier wird erläutert, was erlaubt ist und was nicht. Wenn jemand dann doch anders handelt, tut er das und muss die Folgen tragen oder auch nicht.
Was vielleicht noch wichtig ist: Wenn man irgendwas illegal errichtet hat und erwischt wird, kann man die Genehmigung noch beantragen. Wenn die Genehmigung möglich ist, wird man sie bekommen und alles ist gut. Ist das Vorhaben nicht genehmigungsfähig, dann bleibt es illegal. Manchmal wird es geduldet, manchmal muss es weg. In jedem Fall erhält ein illegales Vorhaben nie Bestandschutz. Auch dann nicht, wenn es 100 Jahre steht. Duldung können ohne Angabe von Gründen zurück genommen werden.
Für Benny ist das aber egal. Er hat mündlich fast einen "Freibrief" bekommen. Wenn er mit Augenmaß irgendwas macht und sich mit den Nachbarn nicht zerstreitet, wird es wohl gut gehen.
Gruß Susanne
Das stimmt nicht. Jeder Landwirt kann seinen Hof aufgeben und/oder seinen Besitz verkaufen und vererben, an wen er will.
Auch das stimmt nicht. Der Landwirt darf was bauen, was seinem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Wenn der Landwirt nun irgendwo auf einem gepachtete Stück Land einen Stall oder eine Voliere für 20 Hühner baut und die nicht mal selbst nutzt, kann er nicht nachweisen, dass das dauerhaft einen nennenswerten Ertrag bringt. Somit dient die Hühnerhaltung nicht seinem Betrieb und daher darf der Pächter es dann auch nicht.
Mal so zur Orientierung, wann Hühnerhaltung lohneswert sein kann. Wir hatten mal einen Fall, bei dem jemand um 5000 Hühner halten wollte und noch aus einer Fläche mit Bäumen Gewinn erzielen wollte. Die Landwirtschaftkammer hat das alles geprüft und für nicht wirtschaftlich sinnvoll befunden.
Genauso ist das. Da beissen sich die Gesetze.
Gruß Susanne
Aber der Landwirt dürfte das Grundstück einzäunen, wenn er es als Weide nutzen wollte.
Das wär doch schon mal was.
LG Silvia
Das sind die Weisen, die über den Irrtum zur Wahrheit reisen.
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