Doch susanne, das ist wirklich Außenbereich. Die Hütten sind oftmals ganz unscheinbar vor bzw hinter ein paar Tannen versteckt. Bei uns ist es auch relativ "hügelig", da fällt nen Häuschen auch nich so schnell auf.
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Doch susanne, das ist wirklich Außenbereich. Die Hütten sind oftmals ganz unscheinbar vor bzw hinter ein paar Tannen versteckt. Bei uns ist es auch relativ "hügelig", da fällt nen Häuschen auch nich so schnell auf.
Dann würde ich den Ball flach halten und versuchen, aus Vorhandenem das Beste zu machen.
LG Silvia
Das sind die Weisen, die über den Irrtum zur Wahrheit reisen.
Die im Irrtum verharren, das sind die Narren. F. Rückert
2.5 Mechelner gesperbert, 0.1 Mechelner fehlfarben gesperbert-weiß columbia, 0.1 LaFleche/Araucana schwarz.
Benny, eine Frage wg. des Begriffs "Acker":
Wenn ich Acker höre, denke ich an eine landwirtschaftliche Fläche. Und Äcker gehören im allgemeinen Landwirten und dürften in erster Linie nur an Landwirte weitergegeben werden.
Nun habe ich aber herausgelesen, dass das Grundstück Dir gehört, also kann es eigentlich kein Acker sein, oder?
WENN es doch einer wäre, kennst Du keinen Landwirt, der das Teil pachten würde? DER dürfte dann nämlich was bauen.
Nebenerwerbslandwirtschaft anmelden ist schwierig; wir halten Pferde (und züchten auch) und was ich schon alles versucht habe, geht auf keine Kuhhaut. Alleine Auskünfte darüber zu kriegen, kommt dem Versuch nahe, einer Kuh das Fliegen beizubringen.
Wir dürfen nämlich in der freien Landschaft noch nicht mal einen Unterstand gegen Regen und Sonne bauen, wenn keine Bäume vorhanden sind, obwohl wir nach dem Tierschutzgesetz dazu verpflichtet sind.
Und wie es oben schon hieß, die BG-Beiträge sind auch nicht gerade günstig.
8.6 Deutsches Lachshuhn, 3.7 Sulmtaler, 4.7 Wyandotten silber-schwarzgesäumt, 0.1 Plymouth Rock, 8 Legehybriden, 0.2 Katzen, 1.3 Pferde
Heute auf dem Amt gewesen. Und die sagten auch, dass alleine schon das Einzäunen nicht erlaubt wäre. Aber sie meinten auch, wenn ich das mit den "Nachbarn" abkläre" kümmerts keinen, sie müssten erst aktiv werden, wenn sich jemand beschwert. Insofern werd ich das wohl riskieren bzw erstmal mit meinen Nachbarn reden.
@Sandmann, ja es ist schon quasi "ackerland", früher war da das Rebrecht drauf, dass wurde dann aber verkauft. Meinem Opa gehört das Grundstück (kein Landwirt) und er hat das Grundstück schon viele Jahre (40ca.).
Das mit dem pachten lassen von einem Landwirt klingt garnichtmal so schlecht, werde darüber nachdenken. Habe ansich auch gute Beziehungen dafür.
Diese Auskunft find' ich interessant. Ist das tatsächlich so, dass die sich erst kümmern müssen, wenn sich jemand beschwert? Und wenn sich niemand beschwert, unternehmen auch sie nichts? Ist das die Regel/gängige Praxis, in jedem Bundesland? Susanne, wie sind denn da deine Erfahrungswerte?
Vorstellen könnte ich's mir schon, denn wie in allen öffentlichen Nehörden herrscht ja auch hier eher Personalmangel. Die werden eher keinen Mitarbeiter nur dafür herumschicken, um nach Zäunen und Buden in der Landschaft zu suchen .......... Oder täusch' ich mich ...?
Herzlichst, Stefanie
1,11: Barne-Bärte, Welsumer, Welsumer-Mix, Araucana-Mix, Bielefelder, Maran+, Vorwerk, Araucana, Z-Welsumer
Es gibt kein Verbot für alte Weiber, auf Bäume zu klettern. Astrid Lindgren
In der Regel ist es auch bei uns so, dass sich erst jemand beschweren muss.
Allerdings wird' s in dem Moment problematisch, wo man dann mit dem Amt aneinander gerät
Da muss man unter Umständen auch nach Jahren alles wieder abreißen. Ob du das riskieren willst, um dann vielleicht nicht zu wissen, wo du deine Hühner unterbringen sollst?
LG Silvia
Das sind die Weisen, die über den Irrtum zur Wahrheit reisen.
Die im Irrtum verharren, das sind die Narren. F. Rückert
2.5 Mechelner gesperbert, 0.1 Mechelner fehlfarben gesperbert-weiß columbia, 0.1 LaFleche/Araucana schwarz.
Das stimmt nicht. Jeder Landwirt kann seinen Hof aufgeben und/oder seinen Besitz verkaufen und vererben, an wen er will.
Auch das stimmt nicht. Der Landwirt darf was bauen, was seinem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Wenn der Landwirt nun irgendwo auf einem gepachtete Stück Land einen Stall oder eine Voliere für 20 Hühner baut und die nicht mal selbst nutzt, kann er nicht nachweisen, dass das dauerhaft einen nennenswerten Ertrag bringt. Somit dient die Hühnerhaltung nicht seinem Betrieb und daher darf der Pächter es dann auch nicht.
Mal so zur Orientierung, wann Hühnerhaltung lohneswert sein kann. Wir hatten mal einen Fall, bei dem jemand um 5000 Hühner halten wollte und noch aus einer Fläche mit Bäumen Gewinn erzielen wollte. Die Landwirtschaftkammer hat das alles geprüft und für nicht wirtschaftlich sinnvoll befunden.
Genauso ist das. Da beissen sich die Gesetze.
Gruß Susanne
Aber der Landwirt dürfte das Grundstück einzäunen, wenn er es als Weide nutzen wollte.
Das wär doch schon mal was.
LG Silvia
Das sind die Weisen, die über den Irrtum zur Wahrheit reisen.
Die im Irrtum verharren, das sind die Narren. F. Rückert
2.5 Mechelner gesperbert, 0.1 Mechelner fehlfarben gesperbert-weiß columbia, 0.1 LaFleche/Araucana schwarz.
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