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Thema: Voliere, genehmigungsfrei !?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1

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    Das Gartenhaus entspricht jedoch nicht meinen Vorstellungen, bzw benutze ich 3 "kleine" Ställe für unterschiedliche Rassen.
    Noch ist das Grundstück nicht eingezäunt, sind dann aber in etwa 200m Zaun bei 1500qm.

    Für den Stromzaun als Voliere bräuchte man ja nicht ganz so viel, etwa 8 auf 5m Grundfläche waren geplant. Problem is nur, dass das ganze auch Vogelgrippe sicher sein soll, d.h. teils überdacht und überdachbar bei Vogelgrippe.
    Und selbst wenn, kann der Fuchs oder Marder sich doch bestimmt unter dem Zaun durchbuddeln oder? Gut da gäbe es andere Möglichkeiten, mit Gehwegplatten oder Draht im Boden...

  2. #2
    Avatar von kniende Backmischung
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    Unterbuddeln verhinderst du, indem du noch eine Reihe stromführende Litze in geringer Höhe direkt vor dem Zaun spannst. Stromführende Netze gibt es bis 1,70 m Höhe, da klettert keiner drüber oder schlüpft durch.
    Wenn du stabile Eckpfähle setzt, kannst du auch noch ein Netz über den Auslauf spannen.

    LG Silvia
    Das sind die Weisen, die über den Irrtum zur Wahrheit reisen.
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  3. #3
    Avatar von Stefanie
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    Ich meine mich aufgrund unserer eigenen Problematik an so etwas zu erinnern - sind "Einfriedungen" im Außenbereich nicht ebenso verboten bzw. nur für Land- und Forstwirtschaft erlaubt ......
    Herzlichst, Stefanie
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  4. #4
    Avatar von SuseL
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    Zitat Zitat von Benny14 Beitrag anzeigen
    etwa 8 auf 5m Grundfläche waren geplant.
    Das ist riesig für etwas, was man "illegal" in den Außenbereich stellen will. Das wäre mir definitiv zu gefährlich, weil man das als gutmütiger Amtsmitarbeiter beim besten Willen nicht mehr übersehen kann.



    Zitat Zitat von Stefanie Beitrag anzeigen
    Ich meine mich aufgrund unserer eigenen Problematik an so etwas zu erinnern - sind "Einfriedungen" im Außenbereich nicht ebenso verboten bzw. nur für Land- und Forstwirtschaft erlaubt ......
    Ja, das stimmt.


    Nach den Beschreibungen von Benny sind in der Nachbarschaft schon Zäune und viele Hütten. Vielleicht ist das doch nicht wirklich Außenbereich, sondern Gartenland oder sowas? Ich würde mich irgendwo erkundigen. Aber nicht unter meinem richtigen Namen und nicht unter Nennung des genauen Grundstücks. Lieber bei der Gemeinde, als beim Bauamt. Man muss schlafende Hund nicht wecken.
    Gruß Susanne

  5. #5

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    Doch susanne, das ist wirklich Außenbereich. Die Hütten sind oftmals ganz unscheinbar vor bzw hinter ein paar Tannen versteckt. Bei uns ist es auch relativ "hügelig", da fällt nen Häuschen auch nich so schnell auf.

  6. #6
    Avatar von kniende Backmischung
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    Dann würde ich den Ball flach halten und versuchen, aus Vorhandenem das Beste zu machen.

    LG Silvia
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  7. #7
    Avatar von SuseL
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    Zitat Zitat von kniende Backmischung Beitrag anzeigen
    Dann würde ich den Ball flach halten und versuchen, aus Vorhandenem das Beste zu machen.
    Dann sehe ich das genauso!
    Gruß Susanne

  8. #8
    Avatar von Sandmann68
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    Benny, eine Frage wg. des Begriffs "Acker":
    Wenn ich Acker höre, denke ich an eine landwirtschaftliche Fläche. Und Äcker gehören im allgemeinen Landwirten und dürften in erster Linie nur an Landwirte weitergegeben werden.
    Nun habe ich aber herausgelesen, dass das Grundstück Dir gehört, also kann es eigentlich kein Acker sein, oder?
    WENN es doch einer wäre, kennst Du keinen Landwirt, der das Teil pachten würde? DER dürfte dann nämlich was bauen.

    Nebenerwerbslandwirtschaft anmelden ist schwierig; wir halten Pferde (und züchten auch) und was ich schon alles versucht habe, geht auf keine Kuhhaut. Alleine Auskünfte darüber zu kriegen, kommt dem Versuch nahe, einer Kuh das Fliegen beizubringen.
    Wir dürfen nämlich in der freien Landschaft noch nicht mal einen Unterstand gegen Regen und Sonne bauen, wenn keine Bäume vorhanden sind, obwohl wir nach dem Tierschutzgesetz dazu verpflichtet sind.
    Und wie es oben schon hieß, die BG-Beiträge sind auch nicht gerade günstig.
    8.6 Deutsches Lachshuhn, 3.7 Sulmtaler, 4.7 Wyandotten silber-schwarzgesäumt, 0.1 Plymouth Rock, 8 Legehybriden, 0.2 Katzen, 1.3 Pferde

  9. #9

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    Heute auf dem Amt gewesen. Und die sagten auch, dass alleine schon das Einzäunen nicht erlaubt wäre. Aber sie meinten auch, wenn ich das mit den "Nachbarn" abkläre" kümmerts keinen, sie müssten erst aktiv werden, wenn sich jemand beschwert. Insofern werd ich das wohl riskieren bzw erstmal mit meinen Nachbarn reden.

    @Sandmann, ja es ist schon quasi "ackerland", früher war da das Rebrecht drauf, dass wurde dann aber verkauft. Meinem Opa gehört das Grundstück (kein Landwirt) und er hat das Grundstück schon viele Jahre (40ca.).

  10. #10
    Avatar von SuseL
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    Zitat Zitat von Sandmann68 Beitrag anzeigen
    Und Äcker gehören im allgemeinen Landwirten und dürften in erster Linie nur an Landwirte weitergegeben werden.
    Das stimmt nicht. Jeder Landwirt kann seinen Hof aufgeben und/oder seinen Besitz verkaufen und vererben, an wen er will.


    Zitat Zitat von Sandmann68 Beitrag anzeigen
    kennst Du keinen Landwirt, der das Teil pachten würde? DER dürfte dann nämlich was bauen.
    Auch das stimmt nicht. Der Landwirt darf was bauen, was seinem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Wenn der Landwirt nun irgendwo auf einem gepachtete Stück Land einen Stall oder eine Voliere für 20 Hühner baut und die nicht mal selbst nutzt, kann er nicht nachweisen, dass das dauerhaft einen nennenswerten Ertrag bringt. Somit dient die Hühnerhaltung nicht seinem Betrieb und daher darf der Pächter es dann auch nicht.

    Mal so zur Orientierung, wann Hühnerhaltung lohneswert sein kann. Wir hatten mal einen Fall, bei dem jemand um 5000 Hühner halten wollte und noch aus einer Fläche mit Bäumen Gewinn erzielen wollte. Die Landwirtschaftkammer hat das alles geprüft und für nicht wirtschaftlich sinnvoll befunden.

    Zitat Zitat von Sandmann68 Beitrag anzeigen
    Wir dürfen nämlich in der freien Landschaft noch nicht mal einen Unterstand gegen Regen und Sonne bauen, wenn keine Bäume vorhanden sind, obwohl wir nach dem Tierschutzgesetz dazu verpflichtet sind.
    Genauso ist das. Da beissen sich die Gesetze.
    Gruß Susanne

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