Zitat Zitat von Benny14 Beitrag anzeigen
Was Anderes, sich als Nebenerwerbslandwirt anzumelden, kann das eine "Lösung" sein?
Nein, das bringt nichts. Für die Privilegierung nach dem Baurecht wird von der Landwirtschaftskammer geprüft, ob der Landwirt ein Vollerwerbslandwirt ist. Wenn nicht, keine Privilegierung.

Wenn man eine bestimmte Grundstücksgröße an landwirtschaftlicher Fläche erreicht, ich meine das sind um die 2500 m², wird man Pflichtmitglied in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Der Beitrag soll nicht ganz so billig sein.