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Thema: Frage ans Kollektiv: Ist hier jemand Besitzer eines Waldgrundstückes? :-)

  1. #1
    Avatar von JanaMarie
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    Frage ans Kollektiv: Ist hier jemand Besitzer eines Waldgrundstückes? :-)

    Hallo in die Runde,

    ist jemand von euch im Besitz eins Waldstückes und könnte mir bei rechtlichen Fragen diesbzgl helfen?

    Hintergrund ist der, dass uns von der Gemeinde angeboten wurde, die an unsere Hausgrundstücke angrenzenden Waldparzellen zu erwerben - Grundstücksbreite 15m, bis 30m "nach oben" - hieße ca 450qm pro Partei. Etwa die Hälfte der Anwohner haben Interesse bekundet, unter denen sollen dann die Kosten fürs Vermessen, den Notar etc aufgeteilt werden...

    soweit, so gut - gerade die Nachbarn oberhalb von mir freuten sich, die Bäume zu Brennholz zu verarbeiten und das Grundstück dann - für was auch immer - zu nutzen... dass es nicht bebaubar sein wird, war uns klar... aber jetzt kommt das Verzwickte...

    Im ersten Schreiben der Gemeinde stand nichts über die Konditionen - die haben wir jetzt im persönlichen Gespräch erfahren: da es trotz Kauf und Eintrag ins Grundbuch weiterhin Wald sei:

    * darf nicht abgeholzt werden wenn nicht nachgepflanzt wird (was für mich ok ist, wollte eh nur die Hühner da laufen lassen)

    * darf nicht eingezäunt werden

    Nun zu meiner Frage: wenn es doch MEIN Grund und Boden ist, tritt das dann nicht in den Hintergrund? es geht nicht um Pacht, sondern wirklich um Kauf, zu einem festgelegten Kaufpreis pro qm!

    keiner der anderen will jetzt noch kaufen - denn wie gesagt: zum einen wollten sie Bäume fällen, zum anderen wollte natürlich jeder einzäunen, damit nicht Hinz u Kunz übers eigene Land läuft, die Hunde ihren Spaß haben können etc...

    Hat irgendwer ne Idee für ein Schlupfloch im Gesetz? bzw ist irgendwer Eigentümer eines Waldstückes und kann mir sagen, ob das beides auch bei ihm gilt? denn die Dame aus der Verwaltung beruft sich auf ein Gesetz, das bundeseinheitlich wäre.. fragt mich bitte nicht, welches

    viele liebe Grüße - und Danke an die, die den Text bis hierher gelesen haben
    0,2 Hunde, 1,5 Appenz.Barth., 0,4 Barnev. sbdgs., 1,1 Barnevelder ssdg, 1,4 Barnev.-Mixe, 0,1 Zworpi-Mixe, 0,1 Cochin rfg, 0,1 Marans, 0,1 Hybrid + noch einige Mixhennen
    Das Gegenteil von Chaos ist nicht Ordnung, sondern Stillstand!

  2. #2

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    So was aehnliches hat man uns letztes Jahr auch angeboten.
    Hat kein Mensch gemacht!
    Rechtlich kann ich dir keinen Tip geben, dafuer gibts aber Profis.

  3. #3
    Hundenärrin Avatar von Freddy
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    Wieso bekommt Ihr das mündlich mitgeteilt? An Deiner Stelle würde ich mich von einem sachkundigen Anwalt beraten lassen, einer, dessen Gebiet das ist. Ich kenne das hier auch, das darf nicht eingezäunt oder abgeholzt werden. Wir selber haben so was auch nicht, nur denke ich einfach, das ist totes Land, was der Gemeinde als solches wohl gewinnbringend nichts nützt. Also soll es auf die gutgläubigen Bürger abgewälzt werden. Ob dem so ist weiß ich nicht, kann ich mir aber lebhaft vorstellen.
    Glück ist das einzige, was wir geben können, ohne es selbst zu haben.

    Carmen Sylva

  4. #4
    Avatar von franggenhuhn
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    Hallo Jana Marie,

    da wirst du vermutlich einen Profi brauchen. Aber das erste Schlupfloch wird es vermutlich schon da geben, wo Du nach einer Abholzung eine Neupflanzung vornimmst und diese dringend einen Wildschutzzaun brauchst - der würde nämlich reichen für Hühner. Aber für alles andere - Rechtsanwalt.

    Liebe Grüße
    Micha
    Der Gott der kleinen Dinge kam nicht mehr vor,wurde sinnlos zerrieben von dem im Grunde gänzlich unwichtigen Unternehmen,das Leben auf alle Fälle und unter allen Umständen an jedem Tag von morgens bis abends erfolgreich zu gestalten.J.B.-Eifel-Bullen

  5. #5
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Ernst
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    Zitat Zitat von JanaMarie Beitrag anzeigen

    Nun zu meiner Frage: wenn es doch MEIN Grund und Boden ist, tritt das dann nicht in den Hintergrund? es geht nicht um Pacht, sondern wirklich um Kauf, zu einem festgelegten Kaufpreis pro qm!
    Viele Gemeinden haben für ihr Gebiet eine Baumschutzsatzung erlassen. Vielleicht ist das auch bei Euch so. Das solltest Du erst einmal herausfinden.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Baumschutzsatzung

    denn die Dame aus der Verwaltung beruft sich auf ein Gesetz, das bundeseinheitlich wäre.. fragt mich bitte nicht, welches
    Doch, frage ich. Denn wenn sich die Gemeinde auf ein Bundesgesetz beruft, sollte man schon hinhören um welches Gesetz es sich handelt, oder wenn man es vergessen hat, noch einmal nachfragen. Denn sicher bringt Dir die Überprüfung dieser Aussage mehr, als hier Leute zu befragen, die die Situation vor Ort nicht kennen.

    @ franggenhuhn

    Neuanpflanzung als Grund für eine Abholzung, dürfte wohl etwas dünn sein.
    Geändert von Ernst (24.02.2015 um 20:07 Uhr)

    Ein Haus ohne Bücher ist arm,
    auch wenn schöne Teppiche seinen Böden und kostbare Tapeten und Bilder die Wände bedecken.
    Hermann Hesse

  6. #6

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    Hallo
    Kann dir nur melden, wie es bei uns in Baden-Württemberg ist.
    Abholzen zur Neubepflanzung ist nur möglich, wenn die Bäume wirklich raus müssen, zu alt, zu nahe beieinander, krank oder morsch.
    Oder du bestellst einen Wirbelsturm*lol
    Meist ist das Landschaftsschutz, da darf nicht eingezäunt werden.
    Sind es alte Bäume, die nach und nach raus müssen, kannst du dazwischen junge kleine Bäume setzen und einen Wildschutzzaun gegen das Verbeißen von Rehen usw. aufstellen, aber da mußt du dich vorher genau erkundigen.
    Es ist auch möglich, daß vorgeschrieben wird, welche Bäume dort gepflanzt werden müssen.
    Vor allem, wenn du gedenkst zu kaufen, laß dir alles, wirklich alles von der Gemeinde vorher schriftlich geben.
    Gruß Quaki

  7. #7
    Avatar von SuseL
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    Wenn das Wald ist, gilt das Bundeswaldgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/ Den Anwalt würde ich mir sparen. Der kostet Geld nur Geld und kann den Wald auch nicht wegbeamen.

    Wald darf man nicht einzäunen, nicht beseitigen und jeder draf drin rum laufen. Nicht gerade das, was ihr wolltet.
    Gruß Susanne

  8. #8
    Avatar von Tanny
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    ich würde zunächst auch erstmal ganz genau prüfen, was bei Euch an Baumschutzbestimmungen gültig ist.

    Als Waldbesitzer hast Du nämlich eine Menge Pflichten hinsichtlich der "Pflege" des Waldes.

    Zudem ist der Eigentümer auch haftbar, wenn jemandem in diesem "Wald" etwas passiert z.B. ein Ast auf den Kopf fällt.

    Da Ihr nicht einzäunen dürft, könnt Ihr fremden Zutritt nicht wirklich verhindern - also eine Versicherung für das Gelände wäre sicher sinnvoll.

    Dann solltet Ihr prüfen, wie hoch die Grundsteuer ausfällt (vermutlich wird es unter Grundsteuer A fallen - dann ist es nicht so viel, wird es Grundsteuer B zugerechnet, zahlt ihr genau soviel pro qm, wie Ihr auch für Euer restliches Grundstück zahlt.

    Fällt es unter Grundsteuer A (landw. Fläche) müsst Ihr damit rechnen, dass innerhalb kürzester Zeit die Landwirtschaftskammer auf der Bühne erscheint und mit ihr die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (und die ist teuer). Das sind dann Pflichtmitgliedschaften. Um da raus zu kommen, braucht man starke Nerven und einen langen Atem.

    Das sind so die Sachen, die Ihr unbedingt vorher abklären solltet, bevor Ihr Euch das Stück Land andrehen lasst.
    Das wird schon einen guten (finanziellen? ) Grund haben, warum die Gemeinde verkaufen und nicht verpachten will.

    LG
    Kirstin

    www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
    www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de

  9. #9
    Avatar von JanaMarie
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    Ich danke euch schonmal für die vielen Antworten - und ja, es war das BWG, es war mir nur eben nicht mehr eingefallen

    Ihr bestätigt, was ich vermutete habe.. es macht aus Sicht der zukünftigen Besitzer - also uns - keinen Sinn, die Grundstücke zu kaufen... Hintergrund aus Sicht der Gemeinde war der, dass bisher das Forstamt die Parzellen "verwaltet" undgepflegt hat, die aber aufgrund Ärger untereinander die bestehende Vereinbarung aufkündigen wollten (so stand das auch in dem Schreiben) und deshalb eben zum Kauf anbieten, damit die Gemeinde selbst sich nicht drum kümmern muss und somit aus der Verantwortung raus

    Ok, dann verabschiede ich mich weiter von dem Gedanken an 900qm (mein Nachbar wollte seins nicht und man konnte ankreuzen, wenn man in so einem Fall auch an dessen Fläche interessiert ist) Waldfreilauf fürs Federvieh
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  10. #10

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    Wald ist Goldstaub pur. Wenn der Preis nicht unverschämt ist würd ich den komplett nehmen! Und Brennholz kannst du da allemal draus machen. Was spricht dagegen dann wieder ein paar neue Buchen und Eichen zu setzen? Bei so miniparzellen ist das doch keine arbeit. Ich hab nur Acker hinterm Haus. Da gibt es keine chance zu erweitern

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