Hallo in die Runde,
ist jemand von euch im Besitz eins Waldstückes und könnte mir bei rechtlichen Fragen diesbzgl helfen?
Hintergrund ist der, dass uns von der Gemeinde angeboten wurde, die an unsere Hausgrundstücke angrenzenden Waldparzellen zu erwerben - Grundstücksbreite 15m, bis 30m "nach oben" - hieße ca 450qm pro Partei. Etwa die Hälfte der Anwohner haben Interesse bekundet, unter denen sollen dann die Kosten fürs Vermessen, den Notar etc aufgeteilt werden...
soweit, so gut - gerade die Nachbarn oberhalb von mir freuten sich, die Bäume zu Brennholz zu verarbeiten und das Grundstück dann - für was auch immer - zu nutzen... dass es nicht bebaubar sein wird, war uns klar... aber jetzt kommt das Verzwickte...
Im ersten Schreiben der Gemeinde stand nichts über die Konditionen - die haben wir jetzt im persönlichen Gespräch erfahren: da es trotz Kauf und Eintrag ins Grundbuch weiterhin Wald sei:
* darf nicht abgeholzt werden wenn nicht nachgepflanzt wird (was für mich ok ist, wollte eh nur die Hühner da laufen lassen)
* darf nicht eingezäunt werden
Nun zu meiner Frage: wenn es doch MEIN Grund und Boden ist, tritt das dann nicht in den Hintergrund? es geht nicht um Pacht, sondern wirklich um Kauf, zu einem festgelegten Kaufpreis pro qm!
keiner der anderen will jetzt noch kaufen - denn wie gesagt: zum einen wollten sie Bäume fällen, zum anderen wollte natürlich jeder einzäunen, damit nicht Hinz u Kunz übers eigene Land läuft, die Hunde ihren Spaß haben können etc...
Hat irgendwer ne Idee für ein Schlupfloch im Gesetz? bzw ist irgendwer Eigentümer eines Waldstückes und kann mir sagen, ob das beides auch bei ihm gilt?denn die Dame aus der Verwaltung beruft sich auf ein Gesetz, das bundeseinheitlich wäre.. fragt mich bitte nicht, welches
viele liebe Grüße - und Danke an die, die den Text bis hierher gelesen haben![]()
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