hier sind die beiden aktuell geförderten Verfahren erläutert https://www.bmel.de/DE/Tier/Tierwohl...ng-In-Ovo.html

im ersten Fall muß von jedem Ei eine Probe gezogen und getestet werden, da sollen dann Schnelltests her. Die Eier sind dann neun Tage bebrütet. Problem: nach Tierschutzgesetz ok, denn erst der 10 Tage alte Embryo gilt als soweit entwickelt, das es Tierquälerei ist, und dem Kükenschreddern gleichzusetzen wäre. Ist natürlich eine eher willkürliche Grenze, und knapp dran, also laufen Tierschützer bereits Sturm.

Beim andern Verfahren muß ein teures Gerät angeschafft werden, durch das die Eier durchgeschleust werden müssen. Die Eier sind dann vier Tage bebrütet. Problem: hohe Anschaffungskosten, d.h. kleinere Brütereien werden die Verlierer sein.