Da ich in den offiziellen Texten zwar die "Nachweispflicht" heraus lesen kann,
jedoch nicht, in welchem Rahmen diese zu erbringen ist, stelle ich die Frage ans Forum.
Hintergrund:
Ich bekomme die Nobilis-Tablette für die jetzt anstehende Impfung von einem TA,
der sonst unsere Pferde behandelt.
(Und da der TA zuvor immer einen recht "breiten Daumen" hatte..
bin ich mir nicht sicher, ob das, was er als "Beleg" ausgegeben hat, so gänzlich richtig war.)
Bzw: Oder reicht dem Grunde nach auch der Arzneimittelabgabebeleg?
Ansonsten würde ich dem TA ein Beleg vorlegen, den er abzeichnen kann.
Nur was muss da dann zwingend drinnen stehen?
Lesezeichen