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Thema: "Beleg" zur ND-Impfung, was muss dieser enthalten?

  1. #1

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    "Beleg" zur ND-Impfung, was muss dieser enthalten?

    Da ich in den offiziellen Texten zwar die "Nachweispflicht" heraus lesen kann,
    jedoch nicht, in welchem Rahmen diese zu erbringen ist, stelle ich die Frage ans Forum.

    Hintergrund:
    Ich bekomme die Nobilis-Tablette für die jetzt anstehende Impfung von einem TA,
    der sonst unsere Pferde behandelt.
    (Und da der TA zuvor immer einen recht "breiten Daumen" hatte..
    bin ich mir nicht sicher, ob das, was er als "Beleg" ausgegeben hat, so gänzlich richtig war.)

    Bzw: Oder reicht dem Grunde nach auch der Arzneimittelabgabebeleg?
    Ansonsten würde ich dem TA ein Beleg vorlegen, den er abzeichnen kann.
    Nur was muss da dann zwingend drinnen stehen?


  2. #2
    Avatar von Orpington/Maran
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    Eine Pharmafirma hat einen Beleg, den Du nur ausfüllen mußt, und der TA muss seinen Stempel darauf tun und unterschreiben, wenn Du ND Impfung, Nachweis, Geflügel, MSD eingibst, kommt es bei Google.
    Nur zur Sicherheit, ich schreibe drauf Hühneranzahl, Rasse ( wenn erkennbar) , Datum der Impfung, meine eigenen Daten wie Adresse , welcher Impfstoff und Chargennummer.

  3. #3

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    Ich finde mittels Google leider keinen "fertigen" Beleg.
    Kann jemand helfen?


  4. #4
    Moderator Avatar von zfranky
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    hab dir ne pn geschickt
    Liebe Grüße und frohe Festtage!

  5. #5

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    Angekommen und Danke.


  6. #6
    Avatar von Orpington/Maran
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  7. #7
    Avatar von Wontolla
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    Die verlinkte Impfbescheinigung für Geflügel ist nicht aktuell, weil auch bestätigt werden muss, dass der Bestand vor der Impfung vom Tierarzt begutachtet wurde und Anzeichen einer Krankheit offensichtlich ausgeschlossen werden konnten. Ringnummern müssen nicht angegeben werden, denn schließlich muss auch alles unberingte Geflügel geimpft werden.
    Das fiel mir jetzt auf die schnelle auf.
    L. G.
    Wontolla

  8. #8
    Moderator Avatar von zfranky
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    das ist aber nur die Dokumentationspflicht des Tierarztes....

  9. #9

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    Ich habe mich nun durch die verschiedenen Gesetzestexte gelesen..
    und fand dazu die aktuellste Fassung zur Geflügelpestverordnung: https://www.juris.de/jportal/portal/...7BJNE001003140
    oder auch:
    http://www.gesetze-im-internet.de/ge...234800007.html
    Beide Verordnungen beziehen sich aber nicht auf die New Castle Erkrankung.

    Nur in der Verordnung von 2005 wird diese mit genannt:http://www.vetion.de/gesetze/Gesetze...est_alt_VO.pdf

    Erst nach längerem Suchen fand ich die Erklärung dazu:
    " Diese Verordnung basiert auf der Umsetzung der Richtlinie 2005/94/EG mit Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza und zur Aufhebung der Richtlinie 92/40/EWG (Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest, 19. Mai 1992) und trat im Jahr 2007 in Kraft.

    Da hier keine Vorgaben mehr für die Bekämpfung der Newcastle Disease (Atypische Geflügelpest) verfasst sind, sind die Vorgaben der Geflügelpestverordnung aus dem Jahr 2005 weiter gültig. Zudem besteht in Deutschland eine Impfpflicht gegen die Newcastle Disease (Quelle: ZDG)."
    ( Quelle http://www.wing-vechta.de/themen/rec...esundheit.html )..
    Sehr kompliziert das alles..

    Also gilt für die Nachweispflicht der Impfung die Fassung von 2005.
    Und dort, wie auf dem link zum Beleg angegeben, der §7.
    Und dort steht: "(...) Über die durchgeführten Impfungen hat der Besitzer Nachweise zu führen".

    Im Grunde steht da somit gar nichts darüber, wie die Nachweise genau "auszusehen" haben..
    Aber mit dem Vordruck fühle ich mich soweit auf der "sicheren Seite.


  10. #10
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Ernst
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    Zitat Zitat von Wontolla Beitrag anzeigen
    Die verlinkte Impfbescheinigung für Geflügel ist nicht aktuell, weil auch bestätigt werden muss, dass der Bestand vor der Impfung vom Tierarzt begutachtet wurde und Anzeichen einer Krankheit offensichtlich ausgeschlossen werden konnten.
    Auf dem Vordruck steht Stempel und Unterschrift des Tierarztes. Da der Tierarzt die Impfung selber vornehmen muss, und nur gesunde Tiere geimpft werden dürfen, hat er das logischerweise auch überprüft. Daher bedarf es keiner zusätzlichen Bestätigung. Er würde sich mit der Bestätigung lediglich selber bescheinigen, dass er bei der Impfung nicht gepfuscht hat.
    Was m. E. an dem Vordruck für Hobbyhalter nicht passt, ist die Altersangabe der Tiere. Das macht keinen Sinn, da in Hobbybeständen Tiere unterschiedlichsten Alters sind. Die Angabe macht auch keinen Sinn.

    Es sollte ausreichen wenn folgenden Daten vorhanden sind.

    Art und ca. Anzahl des Geflügels
    Impfdatum und Art der Impfung
    Bezeichnung des verwendeten Impfstoffes
    Chargen- Nr. des Impfstoffes
    Datum und Ort der ausgestellten Bescheinigung
    Unterschrift und Stempel des Tierarztes

    Damit hat eine eventuell prüfende Behörde alle relevanten Daten.

    Ein Haus ohne Bücher ist arm,
    auch wenn schöne Teppiche seinen Böden und kostbare Tapeten und Bilder die Wände bedecken.
    Hermann Hesse

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