Moin zusammen,
möchte die Eingangs gestellte Frage nochmal aufgreifen. Wohne im Beobachtungsgebiet welches am 06.01.17 festgelegt wurde. In der Verordnung steht, dass 15Tage nach Einrichtung des Beobachtungsgebietes kein Geflügel daraus "verbracht" werden darf (Sch...-Behörden-Sprech). Nun sind ja die 15 Tage morgen um und ich könnte "verbringen" wenn ich wollte. Dazu müsste ich die Mädelz aus dem Stall/Voliere rausholen und würde sie dann in den Garten "verbringen".
Ist die Verordnung so richtig interpretiert?