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Thema: H5N8 nun leider auch in Niedersachsen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Avatar von Floda
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    Es hat ja auch keinen Sinn, bisher wurden nur eigestallte Bestände infiziert.
    Mit einer "Einstallung" läuft man Gefahr, dass die eigenen Tiere auch betroffen werden!
    Die andere Gefahr ist natürlich das Bußgeld was Du zahlen musst wenn eine Kontolle kommt.
    Aber das betrifft Deine Nachbarn ja auch, ist dann ein kleiner Trost.
    Was soll man nun tun?
    LG Floda
    "Nur wenige wissen, wieviel man wissen muss, um zu wissen, wie wenig man weiß"
    Werner Heisenberg

  2. #2
    Avatar von Nadeshda
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    Habe gestern mal bei der Niedersächsichen Tierseuchenkasse zur Geflügelpest gelesen.
    Dort wird erklärt, dass Wildvögel, insbesondere Wasservögel wie Enten und Gänse, das Virus in sich tragen können ohne zu erkranken. Verbreitet wird es durch Luft, Sekrete und Exkremente. Diese Virusstämme sind nicht immer krankheitsauslösend bzw. führen häufig zu geringer Erkrankung. Problematisch daran sei jedoch, dass es zu Mutationen komme, so dass ein Virusstamm wie der jetzige sich entwickelt mit erheblicher Krankheitschwere und tödlichem Verlauf.

    Da kommen wir wieder zu den Krankenhauskeimen - wie Wontolla schrieb, wo viel mit Chemie und Antibiotika gearbeitet wird, werden die Keime immer resistenter und gefährlicher. So stelle ich mir das mit der Geflügelpest in den Massenbetrieben auch vor.

  3. #3
    Exilschwäbin Avatar von Gwenhwyfar
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    Ich komme mir nur so gemein vor, dass ich meine Hühner und Enten einsperre. Aber ich traue mich einfach nicht gegen den Erlass zu verstoßen. ...

  4. #4
    Avatar von Nadeshda
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    Bei den möglichen Strafgeldern wäre ich da auch vorsichtig. Aber es ist wirklich ein Elend für die Tiere.

  5. #5
    genannt Heini Avatar von hein
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    Zitat Zitat von Gwenhwyfar Beitrag anzeigen
    Ich komme mir nur so gemein vor, dass ich meine Hühner und Enten einsperre. Aber ich traue mich einfach nicht gegen den Erlass zu verstoßen. ...
    Ist denn in Ostfriesland PLZ 26... überhaupt Stallpflicht?
    „Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.

    Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
    die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“



  6. #6
    genannt Heini Avatar von hein
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    Zitat Zitat von hein Beitrag anzeigen
    Ist denn in Ostfriesland PLZ 26... überhaupt Stallpflicht?
    Sorry, ich sehe es schon
    Anhang 138170
    http://media.repro-mayr.de/41/625541.pdf
    „Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.

    Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
    die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“



  7. #7
    Exilschwäbin Avatar von Gwenhwyfar
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    Leider ja, hein.
    Der Stall ist zwar recht groß, aber eben doch was anderes, als Freilauf.

  8. #8

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    ich habe heute mal stumpf beim Vet-Amt in Diepholz angerufen, um mal vorsichtig zu fragen ob eine Ende der Aufstallpflicht für uns abzusehen ist.
    Ich wurde dort (wider Erwarten) sehr nett behandelt, leider ist ein Ende der Aufstallpflicht für unseren Landkreis nicht abzusehen, aber mir wurde gesagt, dass ich einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen kann.

    Den Antrag gibt es auf diepholz.de, falls es jemanden interessiert, und kosten tut das EUR 25,00

    Allerdings bricht mir der Absatz das Genick wo ich unterschreiben soll, dass ich einen Kontakt meines Geflügels zu Wildvögeln wirksam unterbinde.
    Das kann ich auf 2000 qm nicht.
    Ich habe beim Vet-Amt sogar nochmal nachgefragt wie das auszulegen ist, wieder wurde mir dort sehr freundlich weitergeholfen.

    Evtl. ist der Antrag auf Ausnahmegenehmigung ja etwa für euch anderen?!
    voll dem Hühnerfieber verfallen...

  9. #9
    genannt Heini Avatar von hein
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    Hier die allerneusten Nachrichten

    Der Gesetzgeber hat auf Grund der aktuellen Ausbrüche der hochpathogenen Influenza Ende des Jahres die Geflügelverbringungsbeschränkungsverordnung erlassen.

    Aus diesem Grund müssen ab sofort Enten und Gänse grundsätzlich innerhalb von 7 Tagen vor dem Verbringen auf Hochpathogene Influenza H5 und H7 untersucht werden. Die Untersuchung muss mit Tupferproben, die virologisch untersucht werden, erfolgen. Dies gilt auch für die Verbringung zu Ausstellungen.

    Die Verordnung hat nicht nur Folgen für den Verkauf von Enten und Gänsen, sondern auch für unsere Ausstellungen, da es in der Praxis kaum möglich ist die Proben so zu nehmen, dass ein Transport zu den Ausstellungen und ein Rücktransport möglich ist. Die Bundesziergeflügelschau und viele Landesziergeflügelschauen mussten deshalb abgesagt werden.

    Der BDRG hat sich sofort nach Bekanntwerden der Verordnung an das Bundesministerium gewandt und gefordert, dass die Sentineltierhaltung wie in der Geflügelpestverordnung als Alternative zur Probenentnahme in die Verordnung aufgenommen wird. Das Bundesministerium und die Länder beraten aktuell darüber.

    Die Probenentnahme muss bundesweit nicht durch einen Tierarzt erfolgen, sondern kann auch durch den Halter erfolgen. Es haben sich auch einige Länder bereit erklärt die Laborkosten zu übernehmen.

    Die Stadt Berlin hat zusätzlich ein Verbot des Verbringens und der Ausstellung von Geflügel incl. Eintagsküken und Bruteiern von Geflügel zur Internationalen Grünen Woche 2015 verhängt. Der BDRG und der Landesverband der Rassegeflügelzüchter Berlin und Brandenburg haben daraufhin ihre Präsenz auf dieser Messe vollständig abgesagt.

    Dieses Jahr hat für die Rassegeflügelzüchter unter schlechten Bedingungen begonnen. Wir hoffen und setzen uns dafür ein, dass es sich noch zum Besseren wendet.

    Aktuelle Informationen zur Vogelgrippe finden Sie auf der Homepage des BDRG

    http://www.newsletter-webversion.de/...tu-6euq89-14ud
    „Sorglosigkeit scheint das neue Markenzeichen der deutschen Politik zu sein.

    Gepaart mit einer grünen Lust an der Deindustrialisierung,
    die letztlich in den ökonomischen Niedergang mündet.“



  10. #10
    (geschmacklos) Avatar von Kamillentee
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    Zitat Zitat von Gänseblümchen85 Beitrag anzeigen
    ....

    Allerdings bricht mir der Absatz das Genick wo ich unterschreiben soll, dass ich einen Kontakt meines Geflügels zu Wildvögeln wirksam unterbinde.
    Das kann ich auf 2000 qm nicht.

    ...


    Wer kann das bei Freilauf schon gewährleisten, das trifft ja nur auf Volierenhaltung zu,
    und dann wiederrum bräuchte man keine Ausnahmegenehmigung....

    Aber da sieht man wieder mal das Durcheinander, (Rasse-) Tauben können den Virus angeblich nicht übertragen, sind deswegen von der Aufstallpflicht nicht betroffen.
    Aber Wildvögel ganz allgemein können es angeblich übertragen, bisher ging es doch mehr um Fernhalten von Wassergeflügel?

    Bei uns wurden die Aufstallzonen um Wasserzonen festgelegt.
    Bin gerade noch außerhalb, hoffentlich werden sie nicht ausgeweitet.
    Futter macht Freunde.

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