Ich habe gerade meinen Mann gefragt, weil ich da unsicher wurde. Er hat mehr juristisches Gespür als ich (genauer gesagt - ich habe gar keins) und meint:
Dieser Text besteht aus zwei Teilen:
1. Teil - dort wird definiert, wer die Personen/Gesellschaften sind:
Natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften...
2. Teil - dort wird definiert, was diese alle aufgezählten Personen/Gesellscahften machen müssen. Und dieser 2. Block bezieht sich auf jede Person/Gesellschaft des 1. Teiles:
die eine Nutztierhaltung im Haupterwerb oder genossenschaftspflichtigem Nebenerwerb betreiben...
Ich (und scheinbar auch Du) haben das so geteilt:
1. Teil: Natürliche und juristische Personen des Privatrechts...
2. Teil: sowie Personengesellschaften, die eine Nutztierhaltung im Haupterwerb oder genossenschaftspflichtigem Nebenerwerb betreiben...
Und hier kann man das tatsächlich so verstehen, dass die Privatpersonen ebenso den Antrag stellen können.
Lesezeichen