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Thema: Gesetzeslage Österreich

  1. #11
    Avatar von Pettersson
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    Hallo! Ich bin neu hier und habe erst seit September 3 Hühner mitten im Stadtgebiet (Graz-Steiermark) - jedoch mit 14qm Gehege und 600qm Garten- Freilauf einmal am Tag.
    Wir haben unsere drei Damen beim Magistrat gemeldet, das war sehr formlos - ein Anruf - mein Name, wie viele Hühner und die Adresse. Keine Kontrolle gar nix - es geht nur darum, dass sie bei einer Epidemie oder sonstigem wissen, wo es Tiere gibt. So wie sie sich bei mir für die Meldung bedankt haben, glaube ich, dass es aber nicht viele machen... ;-)

  2. #12
    Avatar von aria
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    also auch ich staune über das was ich hier lese. Als wir von Deutschland nach Österreich gezogen sind habe ich bei der Gemeinde nachgefragt und es wurde gesagt hier gibt es keine Meldepflicht und auch der Kleintierzuchtverein weiß von nichts. ich bin gespannt was chili dazu hört
    Liebe Grüße von Aria

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  3. #13
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Grüß euch
    Es gab mal ein Online-Formular während der Hysterie H5N1, wo auch ALLE eine Schutzmaske kaufen sollten.

    Heute gibt es nur noch einen Link in Vorarlberg, der aber auch nicht mehr funktioniert.

    Wer sich erinnert, ist verpflichtet Geflügel zu melden, aber niemand weiß wo.

    Die Meldung zu H5N1-Zeiten ging an die Bezirksveterinäre, wurden aber von den Bezirkshauptmannschaften (BH) entgegengenommen.

    Beide fühlen sich heute nicht mehr zuständig.

    lg
    willi
    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

  4. #14

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    Ganz so ist es nicht! Ich bekomme jedes Jahr eine VIS- Jahreserhebung zugesendet wo ich angeben muss wieviel Hühner ich momentan halte; Jahresdurchschnitt; wieviel Hähne, wieviel Enten oder sonstiges Geflügel. Natürlich auch welche andere Tiere. Früher hat das "Viehzählung" geheißen und wurde glaube ich nur alle fünf Jahre seitens der Gemeinde durchgeführt. Nun jährlich (damit in Wien, im Veterinäramt die Arbeitsplätze auch ihre Berechtigung haben)

    Wird glaube ich erst ab einer gewissen Größe des Besitzes gemacht, hat man ein paar Tausend qm Grund und hält ein paar Hühner fällt man durch den Raster falls man es nicht von sich aus macht. Die Bauern ab einer gewissen Größe müssen sowieso ihren EU- Förderantrag ausfüllen.

  5. #15
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Wenn man Förderung will: Ja

    Wenn man sich nichts schenken lassen will (Nicht mal für die Fenster habe ich Förderung beantragt, das wäre nämlich nur über SCHULDEN möglich), muss man auch nicht melden. Ich habe meine Fenstererneuerung gemeldet (17€) die Fenster bezahlt und eingebaut. Keine WärmedämmungsEUsonstigesSanierungsundwirhabenmitsp racherechtkreditsdingsbumsblabla.
    Ich schenke dem Staat nichts und der Staat braucht mir nichts zu schenken.

    Wer irgendwelche Förderungen will, wird andere § finden.
    Ich fand keine Meldepflicht, wenn man keine Leistungen erwartet.

    lg
    Willi
    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

  6. #16

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    Ich beziehe keine Förderungen! Bin nicht föderungswürdig, da wir nur 2,5 ha Grund besitzen( mit Wohnhaus, Carport, Straße, Garten, Terasse), davon mind die Hälfte eine steile Erdrutsch- Wiese . Auch bin ich verpflichtet eine Unfallversicherung einzuzahlen. Mir wurde vor ca. 20 Jahren vorgerechnet das ich mit dieser Größe von Grundbesitz mind. 500,- Schilling erwirtschafte. Da ich ein sooo schlechter Wirtschafter bin habe ich das nie zustande gebracht!
    So ist man anscheinend im System und somit für die VIS greifbar, kommt automatisch Jahr für Jahr zum Ausfüllen. Dafür muss ich dann das Porto für Fax bezahlen (geht nur über Fax) und meine Zeit investieren. Mache ich das nicht riskiere ich eine Strafe.

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