Biofutter ist Futter, das von kontrolliert biologischen Betrieben angebaut wird.
Solche Betriebe müssen MINDESTENS die Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 DES RATES vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen erfüllen und werden regelmässig daraufhin kontrolliert. Dazu gehören z.B. Verzicht auf Mineraldünger und Pestizide, Verzicht auf Gentechnik, bestimmte Fruchtfolgen usw.
Auch die Verarbeiter und Händler unterliegen solchen Bestimmungen und werden ebenfalls kontrolliert. Viele Betriebe und Verarbeiter wirtschaften aber nach den weitergehenden und schärferen Bestimmungen verschiedener Biolandbauverbände wie z.B. Bioland oder Demeter.
Eier- oder Fleischproduzenten müssen ebenfalls in allen Aspekten den rechtlichen Anforderungen der EU-Verordnung 2092/91 ("Bio-VO") bzw. den Anforderungen eines Biolandbauverbandes nach wirtschaften, und der Hof wird jährlich entsprechend inspiziert und zertifiziert. Dazu gehören Anforderungen an den Gesamtbetrieb, die Herkunft der Tiere, die Herkunft und Zusammensetzung des Futters, die Haltung, das Ausmass des Freilaufs, das Management des Auslaufs, Veterinärfragen, und und und.

Wer's genau wissen will:
Die EU Verordnung

http://www.bioland.de/wissen/biotiere.html
www.oekolandbau.de
www.fibl.org
www.demeter.de