Hallo zusammen,
wir hatten ja das Thema Petition diskutiert.
In den amtlichen Bekanntmachungen ist eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, die ausdrücklich das Verfahren eines Widerspruchs erwähnt.
Da ein schnöder Widerspruch einfach zu lange dauert, wäre eine Einstweilige Verfügung gegen die Aufstallunspflicht das Mittel der Wahl.
Vorteil: - geht schnell
- man hätte Rechtssicherheit
Nachteil: - man braucht einen Anwalt, da es nur sinnvoll ist, die EV bei einem Landgericht zu beantragen
- Amtsgericht würde zwar billiger sein und ohne Anwalt gehen, aber ich würde auch die Qualität des Urteils nicht so "wertvoll" einschätzen
- das kostet Geld, wieviel hängt ab vom Streitwert
Was aber schon das schwierigste sein dürfte: Einen Anwalt zu finden, der sich mit Rechten im Bereich Veterinär auskennt UND NICHT VORBELASTET ist durch Mandanten aus der industriellen Tierhaltung (Interessenkonflikt ! ) . Nach meinen heutigen Recherchen halte ich es fast für unmöglich, einen solchen Anwalt zu finden
Ein Wald- und Wiesenanwalt hilft uns hier wahrscheinlich nicht weiter.
Ich frage am Wochenende nochmal bei einem mit meinem Vater befeundeten Anwalt nach, ob er uns einen Tip geben kann.
Ohne einstweilige Verfügung, werden unsere Tierchen wohl eingesperrt bleiben müssen, da die normalen Widerspruchsverfahren sehr lange dauern und keine aufschiebende Wirkung haben.
Evtl. können uns Geflügelzüchtervereine helfen, einen geeigneten Anwalt zu finden oder beteiligen sich gar finanziell an der Verfügung.
Was ich auch noch nicht weiß, ist, ob eine EV bundesweit wirken würde, oder nur landkreisweise.
Das erstere wäre gut, da wir dann viele Mitstreiter hätten, die sich das finanzielle Risiko teilen könnten. Im 2. Fall wäre das schlecht, weil Kostenbelastung von oft nur wenigen getragen werden müßte.
Wäre überhaupt wer bereit, das Vorgehen zu unterstützen und sich finanziell zu beteiligen?
viele Grüße
Rainer
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