Hallo,
habt ihr den Garten gepachtet?
Es ist nicht wesentlich, ob ihr etwas Schriftliches habt. In Deutschland gilt ein (Pacht)Vertrag auch, wenn er nur mündlich vereinbart wurde - vor allem, wenn er eine jahrelang offensichtliche Nutzung auslöste. Habt ihr Pacht gezahlt? Und - ich weiß es nicht nehr ganz genau, müsste es noch einmal nachsehen, bin aber ziemlich sicher - Pachtverträge werden nicht fristlos, sondern zum Ende des nächsten Pachtjahres gekündigt.
Ich würde mir an eurer Stelle eine anwaltliche Beratung leisten, um die rechtlichen Grundlagen zu wissen. Schon allein, damit ihr nicht glaubt, wie Bittsteller zum Gespräch mit den neuen Besitzern erscheinen zu müssen.
Nachtrag: Kündigungsfristen beim Pachtvertrag, BGB
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