Als ich gestern beim Veterinäramt angerufen habe, um zu erfragen, ob man im Notfall mit einer selbst bezahlten Untersuchung auf Vogelgrippe eine Keulung der eigenen (gesund wirkenden) Tiere aufhalten könne, wenn ein krankes Wildtier in der Nähe gefunden würde, wurde mir gesagt, dass das die Verordnung nicht vorsehe. Wenn Keulung angeordnet ist, wird das durchgezogen, egal ob man sich wehrt oder nicht (und egal, ob die Tiere gesund sind oder nicht). Solche Aussagen verursachen mir Bauchschmerzen.
Ganz genau das ist das Problem!!
Das würde mit Hund und Katze nicht passieren! Mit unserem Geflügel dürfen sie es einfach so machen - weil es Nutztiere sind ... ?
LG Silvia
Das sind die Weisen, die über den Irrtum zur Wahrheit reisen.
Die im Irrtum verharren, das sind die Narren.F. Rückert
2.5 Mechelner gesperbert, 0.1 Mechelner fehlfarben gesperbert-weiß columbia, 0.1 LaFleche/Araucana schwarz.
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