Hallo Einstein,

das mit den mehreren Hähnen wäre eine Situation, die Argumente für eine Ausnahmegenehmigung liefern würde. Das würde ich auf alle Fälle probieren, bei mir hatte ich damals außer regelmäßigen Besuchen nur die Pflicht, alle 4 Wochen eine Blutprobe nehmen zu lassen (hat dann sogar die Tierseuchenkasse bezahlt), sonst konnten meine laufen (und das war 2005, da war die Panik viel größer als heute). Ich hatte einfach ein Netz über dem Auslauf (für den Schutz gegen landende Wildgänse und Enten). Spatzen haben schon damals keine Panik verursacht.
Überhaupt hatte ich mich schon 2005 geundert, wie wenig Privathalter das ernsthaft probiert hatten mit der Ausnahmegenehmigung, klar, es macht ein wenig Mühe und die Argumentation sollte gut überlegt sein, aber dann hat man zumindest erst mal diese Sorge los.
Wenn ein Ausbruch ich der Nähe sein sollte, wird gekeult, egal ob man eine Ausnahmgenehmigung hat oder nicht.

Grüße
Susanne