Vogelgrippe: NABU fordert strenge Auflagen für industrielle Geflügelmastanlagen
Angesichts der aktuellen Diskussion um die Übertragung der Geflügelpest spricht sich der NABU dafür aus, die genauen Infektionswege der betroffenen Massentierhaltungen zu identifizieren. Besondere Anstrengungen müssen unternommen werden, die Waren- und Materialströme der Betriebe (Küken, Bruteier, Futtermittel, Abfallstoffe) zu untersuchen, um mögliche Quellen für einen Eintrag der Viren in die Betriebe und vor allem auch für einen Austrag in die Umgebung und damit für die Ansteckung von Wildvögeln zu erkennen.
Am 23. November wurde das neue Vogelgrippe-Virus H5N8 in einer gesund erscheinenden, geschossenen Krickente auf Rügen nachgewiesen. Damit ist nach Einschätzung des NABU ein aktiver Eintrag des Virus von Ostasien nach Westeuropa durch infizierte, aber nicht erkrankte Wildvögel innerhalb einer Vogelzugsaison zwar theoretisch möglich, aber keineswegs ausreichend belegt. Wahrscheinlich ist, dass Wildvögel wie bereits beim Auftreten des Virus in Südkorea im vergangenen Winter eher Opfer als Täter sind.
Der NABU fordert, Wildvögel wie Nutzgeflügel vor gegenseitigen Ansteckungen zu schützen. Dazu sind strikte Sicherheitsmaßnahmen für alle industriellen Nutzgeflügelbetriebe umzusetzen, wie geeignete Filter in Abluftanlagen, geordnete Entsorgung von Abfallstoffen und Abwässern sowie der obligatorische Transport von Tieren in geschlossenen Lkw. Entsprechende Betriebe sollten in Zukunft nicht mehr in Konzentrationsgebieten von Wildvögeln genehmigt werden. Gleichzeitig erscheint es vor dem Hintergrund derzeitiger Erkenntnisse nicht zielführend, entsprechende Maßnahmen von kleinen Freilandhaltungen zu fordern
Quelle: NABU-Newsletter Umweltpolitik vom 04.12.2014
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