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Thema: Ausbruch Geflügelpest in Mecklenburg-Vorpommern

  1. #781
    Frau-Holle-Knuddler Avatar von Hühnerjette
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    @gsgs: Ich weiß, du meinst es nur gut, aber dein Google-Translator ist Müll. Hast du mal das Endprodukt durchgelesen?
    Das Leben fällt, wohin es will.

  2. #782

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    Hi Jette,

    er wahrscheinlich nicht, aber ich Trottel, bis ich gemerkt habe, dass es ja einen Link gibt, der mir in ordentlichem Englisch den völlig obskuten Inhalt dieses Gestammels offenbart hat.

    Dieses "übersetzte" Endprodukt hat eher etwas von einem Endausscheidungsprodukt...

    Aus Respekt vor gsgs wollte ich nix schreiben - aber jetzt hast Du es ja getan....

    Liebe Grüße

    Vom Medienhuhn

  3. #783
    Avatar von Ira
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    HABE ENDLICH EIN DATUM GEFUNDEN!

    http://www.landkreis-vechta.de/filea...verfuegung.pdf

    Der Landkreis hat den Knast bis 31.1 geplant.

    Kann natürlich jederzeit verlängert werden. Aber wenigstens ein Anhalt. Örks, noch 2 Monate, aber wie lange bei den anderen Kreisen?
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  4. #784

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    Zitat Zitat von Ira Beitrag anzeigen
    HABE ENDLICH EIN DATUM GEFUNDEN!

    http://www.landkreis-vechta.de/filea...verfuegung.pdf

    Der Landkreis hat den Knast bis 31.1 geplant.
    Und dann ab 15.02. wieder....

  5. #785
    Avatar von Ira
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    Nee, die verlängern das dann sofort ab 1.2., wie letztes Mal.

    NDR heute:
    "Freude auf die Weihnachtsgans!?

    Was bedeutet das für Geflügelhalter? Haben jetzt ausgerechnet die das Nachsehen, die ihre Gänse oder Hühner möglichst natürlich halten wollen - also im Freien? Und: Können wir Verbraucher uns trotzdem auf die Weihnachtsgans freuen? Darüber diskutiert Moderator Benedikt Stubendorff am Sonntag, den 30. November 2014 mit Betroffenen und Experten im Studio - in unserer Sendung Zur Sache von 18 bis 20 Uhr.
    Zu Gast im Studio sind:

    • Hans Peter Goldnick, Vorsitzender des Geflügelwirtschaftsverbandes Schleswig-Holstein und Geschäftsführer eines großen Geflügelhofes.
    • Prof. Edgar Schallenberger, pensionierter Professor am Institut für Tierzucht und Tierhaltung der Universität Kiel und Vertrauensmann des Landes für Tierschutz in der Landwirtschaft.
    • Stefan Strukat - Straußenzüchter aus Hohenfelde. Sein Hof liegt im Risikogebiet an der Ostsee, deshalb gilt dort jetzt Stallpflicht.

    Außerdem fragen wir nach bei Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und beim Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit.
    Haben Sie eine Frage an unsere Experten oder wollen Sie Ihre Meinung zum Thema sagen? Dann schreiben Sie uns."


    FRAGT BLOß UND GANZ VIEL!

    Hier geht es zum Formular:

    ganz nach unten scrollen http://www.ndr.de/wellenord/sendunge...rsache822.html
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  6. #786
    Avatar von Tanny
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    Da habe ich bereits vor einigen Tagen hingeschrieben und zum Ausdruck gebracht, dass ich es wünschenswert fände, wenn auch ein Vertreter der privaten Hühnerhalter und ein Vertreter der Wildvögel (Umweltschutzorganisation) der Diskussionsrunde angehören würde, da die Zusammensetzung dieser Rund doch mehr als einseitig ist.

    LG
    Kirstin

    www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
    www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de

  7. #787
    Avatar von Tanny
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    Mal so ein allgemeiner Gedanke in die Runde:

    Ich habe in der Vergangenheit des öfteren verfolgt, dass hier einige Probleme mit
    Baugenehmigungen von Hühnerställen/Volieren etc. hatten.

    Vielleicht wäre dies für die Betroffenen, zumindest, wenn sie in Aufstallgebieten sitzen,
    DIE Gelegenheit, der Sache zumindest ein Gutes abzugewinnen und MIT HILFE DES VETERINÄRMTES
    eine sofortige Baugenehmigung zu erwirken, weil sie sonst ihrer Aufstallpflicht nicht
    ordnungsgemäß nachkommen können?

    LG
    Kirstin

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  8. #788
    RGZV Mölln Avatar von hagen320
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    Das klappt nicht weil es sich dabei um zwei vollkommen unterschiedliche und selbstständige Ämter handelt.
    Warum sollte ein Bauamt eine Baugenehmigung erteilen wenn es auch die Möglichkeit gibt ein Partyzelt auf zu stellen? Das ist zumindest für eine gewisse Zeit erlaubt. Dann wird das Bauamt auch fragen wieviele Tiere gehalten werden, bis zu 9 darf man je m² begehbarer Stallfläche halten. Ob das für die Tiere gut ist interessiert nicht, hauptsache die Vorschriften werden nicht unterschritten.
    Mechelner, Sundheimer, Sussex gsc, eigene Grünlegerkreuzungen, bunte Legetruppe aus Zwienutzungshühnern, Puten Naraganset, Perlhühner

  9. #789
    Avatar von Tanny
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    Ein Partyzelt erfüllt, wenn man es genau nimmt, in keinster Weise die Voraussetzungen,
    die einer Aufstallung laut der geschriebenen Anordnung der Behörden entsprechen müssen.

    Habe gerade gestern einen 6 seitigen Brief vom Veterinäramt erhalten - wobei ich noch NICHT betroffen bin
    von der Pflicht.
    Das Schreiben ist "nur" vorsorglicher Natur, um mich über das, was noch kommen kann zu informieren und
    mich indirekt darauf hinzuweisen, dass ich mich entsprechend vorbereiten sollte, da wenn die ANordnung kommt,
    diese sofortige Wirkung hat.

    Was die Behörden anbelangt: sie alle sind letztendlich dem Kreis und diese widerrum dem Land usw.
    untergeordnet.
    Und wenn es bei den Ausnahmeanträgen sinngemäß heisst, "dass man ein untergeordnetes Einzelinteresse
    nicht über das Allgemeinwohl stellen kann",
    dann wäre m.E. zu prüfen, wessen Interesse für die Allgemeinheit größer ist:
    das, des Seuchenschutzes oder das der Baubehörde....

    LG
    Kirstin

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  10. #790
    RGZV Mölln Avatar von hagen320
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    Zitat Zitat von Tanny Beitrag anzeigen
    Was die Behörden anbelangt: sie alle sind letztendlich dem Kreis und diese widerrum dem Land usw.
    untergeordnet.
    Und wenn es bei den Ausnahmeanträgen sinngemäß heisst, "dass man ein untergeordnetes Einzelinteresse
    nicht über das Allgemeinwohl stellen kann",
    dann wäre m.E. zu prüfen, wessen Interesse für die Allgemeinheit größer ist:
    das, des Seuchenschutzes oder das der Baubehörde....

    LG
    Kirstin
    Das stimmt, aber jede Behörde arbeitet selbstständig in ihrem Fachgebiet.
    Ich glaube nicht das irgendein Hobbyhalter mehr als 9 Tiere je m² Stallfläche hält und solange es nicht mehr als 9 Tiere je m² sind, besteht für das Veterinäramt kein Handlungsbedarf. Das Bauamt interessiert die Besatzdichte eh nicht.
    Das Interesse der Allgemeinheit besteht im Seuchenschutz, dafür braucht man aber nicht das Bauamt, da langt auch der Schlachter.....
    Mechelner, Sundheimer, Sussex gsc, eigene Grünlegerkreuzungen, bunte Legetruppe aus Zwienutzungshühnern, Puten Naraganset, Perlhühner

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