hagen320 hat es schon gesagt. Wenn du ein BE (Brutei) über ein Jahr aufheben willst, so sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass da noch was schlüpft gegen 0 %.
Dafür war die Aufstallpflicht viel zu lange, dass man da was über BE hätte "aufheben" können. Die meisten haben ihren Bestand drastisch reduziert und für die Verbleibenden alle Möglichkeiten bei sich, Verwandten und Bekannten gesucht, die es gab. Da wurden Scheunen, Ställe und sämtliche Gebäude genutzt, die es gab. Gewächshäuser wurden nicht mehr zum Anbau von Gemüse genutzt, sondern da waren plötzlich Hühner drin.
Auch die Ruckzuck-Pavillions gab es bei uns im Dorf plötzlich sehr oft. Die wurden seitlich verkleidet, und, und, und, ...
Die Aufstallpflicht schrieb bei uns nämlich auch vor, dass auch kein Wildvogelkot von oben eingetragen werden könnte. Also alles musste überdacht sein. Da wurde jedes "Loch" genutzt, um die Armen unterzubringen. Oft war das nicht ideal, aber kann man bei Aufstallpflicht überhaupt artgerecht halten? Meiner Meinung nach nicht!
Einige Wenige bekamen Ausnahmegenehmigungen für Freilandhaltung. Diese wurden aber auch ständig mit Proben vom Tier kontrolliert und mit Titermessung festgestellt, ob ein Impfschutz bestand. Teilweise wurde aber auch dann noch "vorsorglich" gekeult.
So'n Scheiß braucht kein Huhn mehr!
LG, mm66
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