Hallo
Vogelgrippe oder Geflügelpest http://de.wikipedia.org/wiki/Gefl%C3%BCgelpest
Gibt es schon lange und ist auch schon lange bekannt.
Nur:
Was machten damals die Leute und Behörden bei „Vogelgrippeverdacht“ und welche Maßnahmen wurden ergriffen, daß es die Menschen und Hühner immer noch gibt?
Wie war das vor knapp 100 Jahren?
Habe mal „Neues illustriertes Haustierarzneibuch von P. Mangold und E. Reicherter“ angeschaut. DAS Buch bei Tierfragen der Großeltern seid seinem Erscheinen 1929.
Obwohl die Forschung damals noch nicht so weit war wie heute, dort steht u.a.:
Anfang:
Die Hühnerpest ist eine ansteckende durch einen nicht bekannten Ansteckungsstoff verursachte, schnell verlaufende Krankheit, die vom Hausgeflügel nur die Hühner und Truthühner, außerdem die Fasanen befällt.
Krankheitsmerkmale an den lebenden Tieren:
Hühner, Truthühner und Fasanen, die den Ansteckungsstoff der Hühnerpest aufgenommen haben, erkranken nicht sofort. Es vergeht vielmehr eine Bestimmte Zeit bevor offensichtlich Krankheitserscheinungen hervortreten. Die Inkubationszeit ist verschieden und schwankt meist zwischen 1-3 Tagen. Nach dieser Zeit zeigen die Tiere verminderte Munterkeit, sie verkriechen sich in eine Ecke, sitzen ruhig und teilnahmslos da und leisten beim Ergreifen keinen oder nur geringen Widerstand. Später sträubt sich das Gefieder, die Tiere hocken, wie auf einem Neste schlafend, und lassen beim Einatmen häufig ein röchelndes Geräusch hören. Beim Aufscheuchen können die Tiere vorübergehend munter erscheinen und wie gesunde Tiere umhergehen. Im weiteren Verlaufe der Krankheit nehmen der Kamm und Kehllappen eine blaurote Farbe an. Der Kot kann gewöhnliche Festigkeit und Farbe aufweisen, mitunter aber auch dünnflüssig und von grüner Farbe sein. Endlich vermögen sich die Tiere nicht mehr zu erheben, bleiben mit halb geschlossenen Augen auf einer Stelle sitzen, lassen zuweilen schluchzende Töne hören und gehen unter den Erscheinungen der Lähmung zugrunde. Bei einem Teile der Tiere treten vor dem Tode noch Zwangsbewegungen auf. Der Tod erfolgt gewöhnlich binnen 2 bis 4, seltener binnen 6 bis 9 Tagen nach erfolgter Ansteckung. Nur wenige der erkrankten Tiere genesen.
Verhütung der Einschleppung der Geflügelcholera und Geflügelpest
Zum Schutze gegen die Einschleppung der Geflügelpest empfiehlt sich die Beachtung folgender Vorsichtsmaßnahmen.
1. Möglichste Vermeidung des Zukaufs von fremdem Geflügel aus Beständen, deren Gesundheitszustand nicht bekannt ist.
2. 2. Unschädliche Beseitigung der Abgänge bei Verwendung von fremden Schlachtgeflügel im Haushalt.
3. Fernhaltung des Geflügels von solchen Straßen, Weiden, Bächen, Tümpeln usw. die von fremdem Geflügel benützt werden.
4. Fernhaltung der Geflügelhändler von den Gehöften
Ist der Ankauf von fremdem Geflügel nicht zu umgehen, so ist es ratsam, es etwa eine Woche lang in einem besonderen Raume abzusperren und erst dann zu dem alten Bestande zu bringen, wenn sich während der angegebenen Zeit Krankheitserscheinungen nicht gezeigt haben. Diese Vorsichtsmaßregel ist auch bei Geflügel zu empfehlen, das sich auf einer Ausstellung befunden hat und wieder in den alten Bestand zurückgebracht werden soll.
Gesetzliche Maßregeln bei Geflügelcholera und Geflügelpest
Wenn ein Stück Geflügel unter den Erscheinungen der Geflügelpest, insbesondere bald nach dem Ankauf oder sonstigem Verbringen in einen Bestand, erkrankt oder wenn mehrere Tiere eines Bestandes Erscheinungen zeigen, die den Ausbruch einer dieser Scheuchen befürchten lassen, so ist unverzüglich der Polizeibehörde Anzeige zu erstatten, auch sind die kranken und verdächtigen Tiere von Orten, an denen die Gefahr der Ansteckung fremder Tiere besteht, fernzuhalten. Das Gleich hat zu geschehen, wenn bei einem gefallenen, getöteten oder geschlachteten Tiere die Merkmale der Hühnerpest oder auch nur des Verdachts einer dieser Seuchen gefunden werden.
Ist Geflügel unter den Erscheinungen der Geflügelpest gefallen oder wegen des Verdachts dieser Seuchen getötet oder geschlachtet worden, so sind die Kadaver bis zur amtstierärztlichen Untersuchung aufzubewahren. Aus Beständen, in denen Hühnerpestverdacht besteht, darf Geflügel vor der amtstierärztlichen Untersuchung nicht abgegeben werden.
Weiter müssen die noch gesunden Tiere von den kranken abgesondert werden, nicht umgekehrt; das Seuchengehöft wird abgesperrt. Die Stallungen und alle benützten Gerätschaften sind zu desinfizieren und zwar mit Kalkmilch oder dreiprozentigem Kresolwasser.
Ende
Das war die Vorgehensweise unserer Vorfahren, welche verhindert hat, daß das Geflügel ausgestorben ist. Die Tiere wurden nicht durch irgendwelche „Vorsichtsmaßnahmen“ in der Umgebung sinnlos getötet, damals waren Tiere noch wertvolle Nahrung, auch für die Verantwortlichen in den Ämtern!!! und jeder Amtstierarzt konnte wohl die Krankheit erkennen.
Gruß Quaki
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