Also die Meldepflicht besteht nur bei Menschen wenn diese erkrankt sind oder ein Verdacht auf Infektion besteht und die Person mit Lebensmitteln arbeitet:

Meldepflicht
Nach § 7 IfSG ist der Nachweis von darmpathogenen Campylobacter-Spezies meldepflichtig, sofern eine akute Infektion anzunehmen ist. Gemäß § 6 IfSG sind Krankheitsverdacht und Erkrankung meldepflichtig, wenn die entsprechende Person eine Tätigkeit nach § 42 IfSG ausübt.

Ich hatte selber einmal so eine Infektion und bekam ein Schreiben vom Gesundheitsamt, wo danach gefragt wurde wo ich gegessen hatte etc.., nach Haustieren wurde damals nicht gefragt.
Also mach dir keine Sorgen, deinen Tieren passiert nichts. Und ob man das mit Antibiotika behandeln sollte muss du mit dem Tierarzt klären. Der Keim kommt ja überall vor, so ist einer schnellen Reinfektion Tür und Tor geöffnet. Vielleicht mal die Fütterung überarbeiten und etwas zur Unterstützung der Darmflora verabreichen.
LG