Bei Ausbruch der Krankheit bei einem Menschen kann ich die Meldepflicht auch nachvollziehen, aber bei den Tieren auch nicht da es ja die Ausnahme ist wenn ein Hühner Stamm das Bakterium nicht hat
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Bei Ausbruch der Krankheit bei einem Menschen kann ich die Meldepflicht auch nachvollziehen, aber bei den Tieren auch nicht da es ja die Ausnahme ist wenn ein Hühner Stamm das Bakterium nicht hat
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