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Thema: Hühneranmeldung - brauche Betriebsnummer (?) bin ich jetzt offiziell Bauer?

  1. #1
    Avatar von New Orpingtine
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    Hühneranmeldung - brauche Betriebsnummer (?) bin ich jetzt offiziell Bauer?

    Heute habe ich meine 4 Hühner beim Veterinäramt angemeldet, die Meldung für die Tierseuchenkasse ausgefüllt, und muss mir laut Vet-amt noch ne landwirtschaftliche Betriebsnummer zuteilen lassen. Was für ein Aufwand, für unsere paar Kuschelhühner Was mich aber jetzt schon interessiert, bin ich mit der Betriebsnummer dann offiziell Bauer? Weiß das grad jemand?
    LG Nicole
    Ehemals Orpington, Königsberger, Marans, Araucana, Ayam Cemani, Thüringer Barthenne, federfüßige Zwerghühner, Grünleger Zwerghenne, Cream Legbar, Maransmixe - ab 2017 1/6 Legewachteln

  2. #2
    Moderator Avatar von Bartzwerg
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    Ich hätte gesagt, nein.
    Sie müssen dich ja anhand der Nummer irgendwie zuordnen können.

  3. #3
    Avatar von Danni
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    Hallo =)

    also ich habe auch meine Hühner beim Vet. Amt gemeldet. Die meinten sie würde das nicht wirklich interressieren und ich müsste meine Hühner bei der Tierseuchen Kasse melden. Also alles getan. Irgendwann bekam ich dann einen Brief mit einer Nummer (nicht von der Tierseuchenkasse). Ich habe dann mal angerufen und nachgefragt....und die Nette Dame am telefon meinte, sie hätten meine Daten von der Tierseuchenkasse (holen die wohl jedes Jahr ein) und ob wir denn noch mehr "Landwirtschaft" hätten. Ich verneinte und habe dennoch eine Betriebsnummer, die letzendlich nur für die Hühner gilt und nur für deren Akten ist.
    Bauer bist du damit (denke ich) noch nicht....
    1,3 Dresdner (Groß, Darth-Vader, Kahlschlag und Schurzi) 0,1 Orpington (Marilyn) 0,1 zugelaufener Sperber(Sinaloa) 0,1 DresdnerGrünlegermix (Kiwi) 0,1 DresdnerOrpi (Colossus)

  4. #4
    Avatar von New Orpingtine
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    lustig finde ich ja, dass diese ganze Anmelderei zwar vorgeschrieben ist, die Stellen, bei denen ich mich anmelden möchte, aber anscheinend herzlich wenig Interesse daran haben und mich mit meinen sagenhaften 4 Hühnchen... ich sag mal... eher wenig für voll nehmen so nach dem Motto: Na wenns denn unbedingt sein muss, aber es eilt ja nicht.
    LG Nicole
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  5. #5
    Exilschwäbin Avatar von Gwenhwyfar
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    So einr Betriebsnummer bekommt jeder zugeteilt, der entsprechende Tiere anmeldet. Landwirt bist du damit aber noch lange nicht.
    Als ich damals angerufen habe und denen gesagt habe, dass ich Wachteln anmelden will, meinte die nette Dame am Telefon: "Ach, dann haben Sie also einen Legebetrieb? "... nachdem ich ihr gesagt habe, dass es sich um zwei Hennen handelt, war sie erstmal still und hat dann herzhaft gelacht.
    Naja, die Betriebsnummer habe ich ja trotzdem gebraucht und auch wenn es mittlerweile über 30 Wachteln sind und auch noch Hühner und Enten dazu gekommen sind, ist das noch reine Hobbyhaltung und hat mit landwirtschaftlichem Gewerbe nichts zu tun.
    Die Nummer brauchen die vom Amt ja vor allem auch, um deine jährliche Meldung zuordnen zu können.

  6. #6
    Avatar von Wontolla
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    In Bayern ist nicht das Veterinäramt die für die Meldung einer Hühnerhaltung zuständige Behörde, sondern das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . Von dem bekommt man dann auch die Betriebsnummer, die man beispielsweise für Ausstellungen benötigt. Mit dieser Betriebsnummer ist man dann registrierter Geflügelhalter aber nicht zwangsläufig Bauer.

    Für den Kreis Kehlheim ist das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Abensberg.

    Adolf-Kolping-Platz 1, 93326 Abensberg


    Telefon: 09443 704-0

    Fax: 09443 704-155

    E-Mail: poststelle@aelf-ab.bayern.de
    L. G.
    Wontolla

  7. #7
    Avatar von Wontolla
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    Für die Kontrollen von Tierbörsen, wie dem Sünchinger Taubenmarkt, ist hingegen das Veterinäramt zuständig. Gestern, am 14. September, kontrollierte beispielsweise der neue Amtsleiter, zusammen mit einer Mitarbeiterin, den Markt.
    Auf Verlangen müssen dann die Anbieter von Tieren ihre Betriebsnummer angeben. Damit ist dann bestätigt, dass die Tiere angemeldet sind.
    Die Betriebsnummer ist 12stellig.

    Grundlage ist § 26 der Viehverkehrsverordnung:

    § 26 Anzeige und Registrierung



    (1) Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen. Im Falle einer Wanderschafherde gilt der Betriebssitz als Standort im Sinne des Satzes 1.

    (2) Die zuständige Behörde oder eine von dieser beauftragten Stelle erfasst die
    1. nach Absatz 1 angezeigten Haltungen oder Betriebe sowie
    2. die nach Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1739/2005 der Kommission vom 21. Oktober 2005 zur Festlegung der Veterinärbedingungen für die Verbringung von Zirkustieren zwischen Mitgliedstaaten (ABl. L 279 vom 22.10.2005, S. 47) zu registrierenden Zirkusse
    unter Erteilung einer Registriernummer in einem Register. Die Registriernummer ist zwölfstellig und wird aus der für die Sitzgemeinde der Haltung, des Betriebes oder des Zirkus vorgesehenen amtlichen Schlüsselnummer des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Gemeindeschlüsselverzeichnisses sowie einer vierstelligen Nummer für die Haltung, den Betrieb oder den Zirkus gebildet.
    Änderungen die angezeigt werden müssen betreffen nicht die Anzahl der Tiere sondern Änderungen der Nutzung oder Haltung. Wer beispielsweise Wasservögel, wie Enten oder Gänse, zusätzlich und gemeinsam mit Hühnern freilaufend halten will, muss dies anzeigen.
    L. G.
    Wontolla

  8. #8
    Avatar von Wontolla
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    Zitat Zitat von Gwenhwyfar Beitrag anzeigen
    Die Nummer brauchen die vom Amt ja vor allem auch, um deine jährliche Meldung zuordnen zu können.

    Die jährliche Anzeige ist für Schweine, Schafe und Ziegen vorgeschrieben, für Geflügel nicht.
    L. G.
    Wontolla

  9. #9
    Moderator Avatar von Bartzwerg
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    In NRW müssen die Zahlen für Geflügel jährlich abgegeben werden.

  10. #10
    Exilschwäbin Avatar von Gwenhwyfar
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    @Wontolla
    In Baden Württemberg mussten wir das auch nicht, aber hier in Niedersachsen wird es verlangt. Da gibt es wohl keine einheitliche Regelung in Deutschland, das ist von Bundesland zu Bundesland verschiedenen.

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