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Thema: 5000 euro strafe

  1. #1

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    5000 euro strafe

    Ein Bekannter von uns wollte seine Puten nicht länger quälen und hat ihnen ab und zu freilauf gegeben. Mit der folge, dass dies jemand vom ordnungsamt mitbekommen hat und er 5000 euro strafe entrichten musste.
    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

  2. #2
    Avatar von witte5
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    Das klingt ja schrecklich!

    Ich habe - Gott sei dank - noch nicht von ähnlichen Fällen gehört, das muss aber nicht unbedingt was heißen.

    Hast du nähere Informationen? Welche Gegend? Ist das ein Hobbyhalter? Wieviele Tiere hält er?

    Erzähl doch mal bitte.
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

  3. #3
    Avatar von Cassandra
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    hallo

    also nix für ungut..aber das klingt mir sehr nach schauermärchen

    ok..ich bin ösi und bei uns laufen die uhren ein wenig anders..aber sogar der hubmann hat dafür das er seine 6000 !!!! hühner ... in worten sechstausend hühner mehrfach..angekündigt und sogar im TV gezeigt draussen gelassen hat..trotz abmahnung und zusätzlich erschwerend seine anderen zulieferer ebenfalls zum widerstand auffordern .. NUR eine strafe von 2500 teuronen ohne vormerkung ins vorstrafenregister erhalten

    also wieviel tausende puten hat dein bekannter den blosskannst du uns ein paar daten geben??

    Tina
    *Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Kinder wissen um deren Existenz. Märchen erzählen Kinder, dass man Drachen töten kann.*
    Gilbert Keith Chesterton

  4. #4

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    Hallo,

    ein Märchen ist das nicht. Er ist Hobbyhalter, hat ca 10 Puten und lebt im ländlichen Gebiet Nähe Leipzig.
    Ich denke das Problem ist einfach, dass er vorher schon 2x wegen der Stallpflicht ermahnt wurde und das 3. mal eben diese Konsequenzen nach sich zog.

  5. #5
    Avatar von Hamster
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    Ich würde Einspruch einlegen.

    Der BDRG will jetzt klagen, und die haben vorher geprüft, ob sie Aussicht auf Erfolg haben. Das heißt, inzwischen muß die Chance, etwas erreichen zu können, auch für uns viel größer sein.

    Gruß, Brigitta
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  6. #6
    Avatar von Klausemann
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    Das kommt mir auch schon arg hoch vor.

    Welche Summen dürfen denn von den Ordnungsämtern ohne Bestättigung des Gerichts oder konkreter Prüfung des Einzelfalls, verhängt werden ?

    Ich würde da auch ein Einspruch einlegen, um wenigstens zu probieren den Vorsatz auszuräumen .
    Zitat: " wir müssen die Kurve der Dummheit flachhalten "

  7. #7
    Avatar von witte5
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    Das hört sich für mich auch seeehr überzogen an, bei 10 Puten.

    Ich gehe mal davon aus, dass dein Bekannter in einem der sogenannten Risikogebiete wohnt, wo generelle Stallpflicht ohne Ausnahmemöglichkeit herrscht. War dort schon mal einen H5N1-Fund?

    Ich empfehle auch auf jeden Fall Einspruch einzlegen.
    Achtung, die Fristen sind da recht kurz, meist nur eine Woche!
    Weiter sollte dein Bekannter einen Anwalt einschalten. Im Alleingang könnte das etwas schwierig werden.

    Hier hat uns becki die Verfahren mal näher erklärt:
    Strafen bei Stallpflichtverstößen

    Da die Höhe der Bußgelder, soweit ich weiß, im Ermessen der Behörde liegt, sollte da noch Spielraum sein. Man muss einem ja nicht gleich mit aller Macht das Gesetz um die Ohren hauen, auch wenn man schon mal verwarnt wurde.

    Und dann empfehle ich, diese Geschichte in die Öffentlichkeit zu tragen!
    Es würde mich wundern, wenn sich die Presse für so eine Geschichte nicht interessieren würde. Auch Leserbriefe können hier ein wirksames Mittel sein. Wenn wir hier helfen können/sollen, kannst du deinem Bekannten gerne meine E-Mail-Adresse weitergeben.
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

  8. #8

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    Ich denke das Problem liegt am meisten darin, dass er mehr oder weniger "fanatisch" ist (wenn man das so ausdrücken darf). Er wird eventuell sogar mit Überzeugung angegeben haben, dass er die Puten oft draussen hat und es in Zukunft wieder tun wird.
    Von daher vermute ich, dass die Behörden stark verärgert darauf reagieren und ihren Ermessensspielraum nach oben ausnutzen.

    Ich frage ihn aber noch einmal.

  9. #9
    Avatar von PaterZwieback
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    Original von trebor
    Hallo,

    ein Märchen ist das nicht. Er ist Hobbyhalter, hat ca 10 Puten und lebt im ländlichen Gebiet Nähe Leipzig.
    Ich denke das Problem ist einfach, dass er vorher schon 2x wegen der Stallpflicht ermahnt wurde und das 3. mal eben diese Konsequenzen nach sich zog.

    Hallo,

    bis zu 25 000 Euro Bußgeld können verhängt werden.
    Dabei wird aber von den Ämtern die Verhältnismäßigkeit gewahrt.

    Sprich:Kommt darauf an ob man einsichtig ist oder rebellisch.
    Wie schwer das Vergehen ist.

    Macht man die Stalltüre auf trotz einmaliger oder mehrmaliger Verwarnung.

    Ob man in einen Risikogebiet wohnt.

    Wie viele Tiere man hat.

    Hetzt man andere Halter auf auch die Stalltüre zu öffnen und das Amt erfährt es

    Ob man gut verdient.

    Ob der Amtsonkel Schlechte Laune hat und ob er ein pflichtbewußter Mensch ist.Vieleicht hat er selbst höllische Angst vor der Vogelgrippe?

    Soll es als Abschreckung dienen auch anderen Haltern gegenüber.
    Sowas geht ja rum.

    Da gibt soviele Dinge die die Höhe des Bußgeldes bestimmen können.

    Wann wurde er zu der Strafe verdonnert?
    Erst jetzt oder ist es schon Monate her?


    5000 Euro Bußgelder werden nicht so einfach ausgesprochen!
    Beim dritten Male erwischt zu werden kann ich mir dies sehr gut vorstellen!
    Wer nicht hören will muß büßen und das Geld ist willkommen.
    Viele Städte sind pleite und da kommen 5000 Euro recht.

    Widerspruch einlegen wenn es noch nicht zu spät ist und sich an seinen Anwalt wenden!


    Tschüß Uwe

  10. #10

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    Um Leipzig, da denke ich die sind besonders ängstlich, die Amts.....

    Tja, ich bin auch immer dagegen die Tiere einzusperren.
    Doch wenn Stallpflicht ausgesprochen wird, da fülle ich deren
    Pensionskassen nicht. Genausowenig, wie ich gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen verstoße, die lauern ja nur drauf,
    dass ihre Kassen wieder gefüllt werden.

    Mich wundert das nicht mit den 5000 Euro.
    Einspruch einlegen, und schaun, ob irgendwo was Grundsätzliches kommt.

    Wenn man sich überlegt, was die sich so einbilden, einem kleinen Putenhalter 5000 Euro abnehmen zu wollen, einem Hobbyzüchter,
    an die Großen traut sich wieder keiner dran.

    Einspruch entbindet nicht von der Zahlung, aber vielleicht erstmal Ratenzahlung anbieten. Das vermittet dann erstmal den Eindruck von Einsicht. In der Zwischenzeit einen Anwalt bemühen wegen Unverhältnismäßigkeit.

    LG Corinna
    Stallpflicht ist eine Maßnahme gegen Rassegeflügel, welche dem Wirtschaftsgeflügel nicht weh tut, jedoch die Exportfähigkeit deutscher Küken auf der internationalen Bühne sichert.

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