Die Mitgliedschaft in der BG hat mit dem Bauen nichts zu tun. Für das Bauen sind nur die Baugesetze zuständig. Im Außenbereicht darf man vieles nur, wenn man Landwirt ist und das Vorhaben dem landwirtschaftlichen Betrieb dient! Wenn ein Landwirt sich auf seinen Wiesen z.B. einen Aussichtsturm bauen will, weil er genr aug einen Turm sitzt, darf er das auch nicht, weil es nicht seinem Betrieb dient.
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