@Mag
auch im Außenbereich? Ich wohne auch in NRW und ab "Hälfte Hof" ist Außenbereich. Also Haus und Stallungen nicht, aber Misthaufen, Hoftor, gepflasterte Fläche und 1,5 ha Weiden sind Außenbereich. Da ist selbst das große Hoftor nicht genehmigungsfähig, sondern nur geduldet. Und für den Hühnerstall (Gartenhaus 2x2m) haben wir mal sicherheitshalber erst gar nicht angefragt, sondern ihn relativ uneinsehbar gebaut. Und wir hatten einen Architekten mal da, weil wir ein Carport für den Schlepper bauen wollten und der gab uns den Rat zu warten, bis der bisherige Bearbeiter beim Bauamt in Rente geht
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