Wenn die Nachbarn ihr Haus verkaufen wollen, brauchen sie dazu ein eingetragenes Wegerecht. Niemand wird ein Haus kaufen, dass er vielleicht nicht erreichen kann! Also ist das Haus ohne Wegerecht praktisch unverkäuflich. Da nutzt auch keine mündliche Zusage... So was ähnliches habe ich vor einiger Zeit im Fernsehen gesehen. Die Leute durften den Weg laut Gericht zwar noch zu Fuß benutzen, aber nicht mit Fahrzeugen. War für die Leute natürlich auch nicht gerade angenehm. Die hatten auch nur die Möglichkeit ihr Haus über einen Weg zu erreichen, der dem Nachbarn gehörte. Ich glaube das ganze ging vor Gericht und der Zugang zu Fuß wurde gewährt.
Ein Fachanwalt wäre wohl empfehlenswert....
Gruß Birgit
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