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Thema: Ärger mit dem Bauamt

  1. #81

    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Olympus Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,
    wir waren vor einigen Tagen auf dem Bauamt um die Möglichkeit für den Bau eines Carport prüfen zu lassen.

    Leider wurden wir auf unseren abgetrennten Teil (ca. 300m²) mit Hühnerhaltung angesprochen. Wir wohnen im Aussenbezirk und haben zwei Zwerghuhnställe in der Größe 1,5m X 1,5m sowie einen Bauwagen für unsere Hybriden dort stehen. Bisher sind wir davon ausgegangen dass unsere Hobbyhaltung genehmigungsfrei ist.
    Das Bauamt will den Carport erst genehmigen wenn die Ställe abgegrissen werden und der Bauwagen weg kommt.
    Wir sind total erschüttert. Wo kann ich nachlesen ob meine Ställe eine Genehmigung benötigen?
    Was kann ich sonst tun um die Hühnerhaltung nicht aufgeben zu müssen?
    Da wirst du Pech haben.
    bewegliche Ställe gehen. Im "Aussenbereich" darf halt nichts festes stehen.
    Ganz blöd, dass ihr das Bauamt geholt habt....

    Sprecht mit dem höchsten Vorgesetzten, macht Bilder...evt. kommt ihr noch drum rum.

    In Brandenburg geht das so auch nicht.... ...
    Nur weil ein Fisch in Gefangenschaft auch Wasser hat, heißt das noch lange nicht, dass er deshalb artgerecht gehalten wird.

  2. #82
    Avatar von Petrale
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    Mein Nachbar darf sich nichtmal einen Geräteschuppen auf sein eigenes Grundstück setzen. Ein paar hundert Meter weiter wurden anfang des Jahres ein paar kleine Fachwerkhäuser niedergerissen und nun kommt ein neumodernes Objekt drauf, welches gewiss den Dorfeffekt jetzt schon verhunzt obwohl es noch nicht fertig ist. Mir braucht keiner mehr was von Demokratie erzählen. Gesetze, die von oben herab schon missachtet werden und Leute die ehrlich sein wollen in den Hintern getreten werden....

    Gruß
    Petra

  3. #83
    mit Hühnerwahnsinn Avatar von Gackelei
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    Wenn das fehlende Wegerecht der Grund sein sollte, würde ich mir das aber mehr als Dreimal überlegen, ob ich so eine Last auf meinem Grundstück eintragen lasse - ist immer eine Wertminderung!

    Gibt es für das illegale Gebäude die Möglichkeit von woanders her eine Zufahrt zu bekommen?
    Oder dir eine Ecke von deinem Grundstück dafür ab zu kaufen.

    Denn bevor ich ein Wegerecht eintragen lassen würde, würd ich lieber eine Ecke verkaufen!

    Wegen dem Problem der Genehmigungen kann ich sonst leider nicht aushelfen.
    Forever Sumatras

  4. #84

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    Zitat Zitat von Gackelei Beitrag anzeigen
    Wenn das fehlende Wegerecht der Grund sein sollte, würde ich mir das aber mehr als Dreimal überlegen, ob ich so eine Last auf meinem Grundstück eintragen lasse - ist immer eine Wertminderung!
    Nein, wir werden keinen Eintrag zulassen.

    Ich kann verstehen wenn hier einige Leute Dampf ablassen. Aber bitte, mein Problem ist nicht wie von Amtswegen mit mir umgegangen wird, sondern dass ich nicht weiß welche verbrieften Rechte ich habe.

    Sollte der §65 nicht für den Aussenbereich gelten? Wenn nicht und wo kann ich das nachlesen?
    Es fehlt mir ein entsprechender § für Bau und Wohnwagen da diese nicht von der Bauordnung erfasst sind.
    Ich suche klare Gesetze die Aussagen "erlaubt oder verboten".

    Meinungen helfen hier nicht weiter, rummoppeln über die Ämter schon garnicht. Mal etwas gehört zu haben bedeutet nicht unbedigt dass es richtig ist. Hobbyjuristen mit Ihren individuellen Auslegungen und Ansichten sind kontraproduktiv.

    Ich brauche Gesetzestexte oder Musterurteile.

  5. #85
    Modeberater Avatar von fradyc
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    Dann befrage Anwälte und keine Hühnerfütterer!!!
    „Vögel, die am Morgen singen, holt mittags die Katz.“
    (Der frühe Vogel fängt den frühen Wurm, der Späte fängt den Fetten!)

  6. #86

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    Guten Morgen,

    Du kannst auch das Bauamt befragen, die müssten Dir eine rechtliche Beratung geben.

    Ansonsten RA!


    LG Ulrike
    Je suis Charlie

  7. #87
    Avatar von Laura
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    http://www.wagendorf.de/index.php/Spezial:Forum

    Vielleicht solltest du die Frage mal dort stellen.

    Wenn du eine Lösung dafür bekommst, denk an uns!

    Zusätzlich würde ich mal die Landwirtschafstkammer befragen. Du besitzt Land und Traktoren und diese brauchen eine Maschinenhalle.( die man vielleicht später umwandeln kann).

    Gruß, Laura
    16 Grünleger / 10 Legehennen(Warren), 2,8,30 Bresse blau,splash, schwarz
    Bresse Hähne zu verkaufen, Splash+Blau+Schwarz

  8. #88

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    Hallo Olympus
    Wenn wir bei der Gemeinde keine befriedigende Auskunft bekommen (wegen Verwandtschaft ect.) das Landratsamt gibt auch Auskunft, bei uns auf Wunsch mit Gesetzeshinweisen da muß sich dann auch die Gemeinde daran halten und kann keine eigenen Süppchen mehr kochen.
    Gruß Quaki

  9. #89
    Avatar von ollok
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    Zitat Zitat von fradyc Beitrag anzeigen
    Dann befrage Anwälte und keine Hühnerfütterer!!!
    So sieht´s aus!
    Es gibt Menschen, die nicht begreifen, dass man Recht haben kann und trotzdem ein Idiot ist.
    Deutsche Langschan weiß; Bielefelder Kennhühner

  10. #90
    Avatar von SuseL
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    Zitat Zitat von Olympus Beitrag anzeigen
    Sollte der §65 nicht für den Aussenbereich gelten?
    Der §65 gilt auch für den Außenbereich. Es steht ja explizit drin, unter welchen Voraussetzungen einiges im Aussenbereich erlaubt ist und wann nicht. Wenn Du eine klare Aussage haben willst, musst du konkretisieren, welchen Absatz und welchen Satz genau du für dich auslegen willst.


    Zitat Zitat von Olympus Beitrag anzeigen
    Es fehlt mir ein entsprechender § für Bau und Wohnwagen da diese nicht von der Bauordnung erfasst sind.
    Ich suche klare Gesetze die Aussagen "erlaubt oder verboten".
    Ich habe irgendwo im Thread schon einmal geschrieben, dass es in NRW kein Gesetz gibt, in dem explizit ein § zu Bau- und Wohnwagen drin steht, der in deinem Fall anwendbar ist. Es gibt aber Kommentare zu Gesetzen und zur LBO, in denen so etwas drin steht. Außerdem werden Gesetze, wenn ein Umstand nicht explizit in einem Gesetz erfasst ist, von den Gerichten ausgelegt. Dein Fall, also Wohn- oder Bauwagen im Aussenbereich, wird regelmässig vor Gericht gebracht und regelmässig verlieren diejenigen, die die Wagen hin stellen.

    Das ist keine Meinung. Ich weiß es, weil es bei mir im Arbeitsleben vorkommt. Gerichtsurteile dazu gibt es. Die kann man auch online finden. Juristische Datenbanken, in denen man sowas finden kann, sind in der Regel kostenpflichtig. Ich kann aus Datenbanken, die zum dienstlichen Gebrauch sind, nichts raus kopieren und hier einstellen.
    Gruß Susanne

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