Bin kein Rechtsexperte und zu den Zwerghuhnställen möchte ich mich auch nicht äußern, aber der Bauwagen ist keine feststehende bauliche Veränderung (sofern Räder noch dran) und Anhänger dürfen auf eigenem Grund ja wohl abgestellt werden. Evtl. ließen sich die Kleinstställe ja auch noch berädern.

Viel Glück mit den Halunken...