Meine Empfehlung: Befrage einen Rechtsanwalt mit Qualifikation Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Das würde ich jedenfalls an Deiner Stelle machen - obwohl ich selbst juristisch ausgebildet bin und Zugriff auf unterschiedlichste Datenbanken habe....
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Meine Empfehlung: Befrage einen Rechtsanwalt mit Qualifikation Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Das würde ich jedenfalls an Deiner Stelle machen - obwohl ich selbst juristisch ausgebildet bin und Zugriff auf unterschiedlichste Datenbanken habe....
LG m.
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Wenn die Nachbarn ihr Haus verkaufen wollen, brauchen sie dazu ein eingetragenes Wegerecht. Niemand wird ein Haus kaufen, dass er vielleicht nicht erreichen kann! Also ist das Haus ohne Wegerecht praktisch unverkäuflich. Da nutzt auch keine mündliche Zusage... So was ähnliches habe ich vor einiger Zeit im Fernsehen gesehen. Die Leute durften den Weg laut Gericht zwar noch zu Fuß benutzen, aber nicht mit Fahrzeugen. War für die Leute natürlich auch nicht gerade angenehm. Die hatten auch nur die Möglichkeit ihr Haus über einen Weg zu erreichen, der dem Nachbarn gehörte. Ich glaube das ganze ging vor Gericht und der Zugang zu Fuß wurde gewährt.
Ein Fachanwalt wäre wohl empfehlenswert....
Gruß Birgit
Ebenfalls Sorry, aber ein Wegerecht kann je nach Lage, länge des Weges und angestrebte Nutzung (Gewerbe) mal schnell eine 50% Wertminderung des belasteten Grundstück bedeuten. Das hat nichts mit bockig zu tun.
Aus einer Duldung kann mit der Zeit ein Gewohnheitsrecht entstehen. Das ist auch geschehen. Das Gewohnheitsrecht gilt nicht für Gebäude sondern für Personen. Wechselt jetzt der Eigentümer kann er sich nicht mehr auf das Gewohnheitsrecht berufen. Dies ist unsere Chance aus der Nummer rauszukommen. Wir bräuchten den Weg nicht mehr unterhalten und keine Haftung mehr übernehmen. Was glaubt ihr wieviel Kraft 120m Weg im Jahr kosten(instandhalten, räumen, Bäume schneiden etc.)? Zweitens schneidet dieser Weg genau die Mitte von zwei unserer Streuobstwiesen, soll heißen mehraufwang beim Mähen, beim Tiere umsetzen etc.. Drittens gehen uns durch diesen Weg ca 400m² verlohren. Die jetzigen Eigentümer dürfen weiter den Weg nutzen, aber nicht die neuen!
Doch, sonst würde der Status des Schwarzbau nicht geändert werden, und das Haus wäre nichts wert bzw. müsste unter Umständen irgendwann abgerissen werden.
Nee, das hat er nicht getan! §65 Absatz 1 Satz 49 (genehmigungsfreie Vorhaben)
Ich habe heute einen Anwalt beauftragt,alles andere wird die Zeit zeigen.
Entschuldigt wenn ich mich aus oberigen Grund ab jetzt etwas zurückhalte (Gegenseite könnte ja mitlesen).
Ihr könnt gerne weiter diskutieren und eure Erfahrungen austauschen.
Hi Olympus,
ich habe die Diskussion um rund Dein Problem verfolgt, hatte aber selbst nichts hilfreiches beizutragen und möchte Dir trotzdem noch viel Erfolg wünschen und hoffe, dass Du Dein Land zurück bekommst. Mich würde das auch sehr belasten.
LG Lindi![]()
Nee, das hat er nicht getan! §65 Absatz 1 Satz 49 (genehmigungsfreie Vorhaben)
Okay..Du hast es nicht getan. Dein Wohnort gibt Dir das Recht genau diese Hühnerställe zu errichten.
Aber eben nicht für Hunnenvolk: Der wohnt PLZ 96... und da ist es strafbar- Zwar werden erst Abmahnungen verschickt. Aufforderungen die Häuser abzureißen. Aber was ein echter Anarchist ist läßt sich davon doch nicht beeindrucken!!!! Und dann wirds halt strafbar.
Liebe Grüße
Micha
Liebe Grüße
Micha
Der Gott der kleinen Dinge kam nicht mehr vor,wurde sinnlos zerrieben von dem im Grunde gänzlich unwichtigen Unternehmen,das Leben auf alle Fälle und unter allen Umständen an jedem Tag von morgens bis abends erfolgreich zu gestalten.J.B.-Eifel-Bullen
Das ist doch Quatsch, daß ihr den Weg instandhalten müsst!
Dies muss (wenn nicht anders vereinbart) der Nutzer des Wegerechts.
Den Weg könnte man ja außerdem auch um eure Wiesen drum herum führen.
Und ein Rechtsanwalt kann dich leicht mehr kosten,
als deine Wiesen durch den Weg an Wert verlieren,
vor allem bei solchen Auslegungs-Angelegenheiten mit öffentlichem Verwaltungsrecht,
denen ist's doch meist egal, was es kostet.....
Ich weiß, du willst solche Anregungen garnicht hören,
aber du merkst ja, es geht bei euch um "wie du mir, so ich dir",
und ein Entgegenkommen deinerseits würde dein Problem lösen.
Geändert von Kamillentee (23.08.2014 um 12:03 Uhr)
Futter macht Freunde.
Deine Anregung würde noch mehr Fläche verschlingen - ganz toll!
Lasst doch solche Diskussionen ...
Aus eigener, leidvoller Erfahrung kann ich Olympus gut verstehen! Wenn du jemandem ein Wegerecht gewährst und das eintragen lässt, dann hast du unter Umständen voll die goldene A....karte gezogen! Dann wird dein Grundstück sozusagen zum "dienenden" Grundstück und erfährt möglicherweise eine Wertminderung! Abgesehen davon, dass dann das eigene Grundstück zerschnitten ist.
Bis vor einiger Zeit gehörte uns unser Garten nicht, wir durften ihn nutzen. Dann wollte der Eigentümer ihn als Baugrundstück verkaufen. Das hätte bedeutet, dass unsere Einfahrt zur Zufahrtstraße zum hinteren Grundstück geworden wäre und wir unseren Garten (in dem jetzt die Hühner leben) verloren hätten. Wir hätten gegen die Zufahrt nix machen können, weil ein Wegerecht eingetragen war. Auch hätten wir in der Einfahrt nicht mehr parken können, weil ja der Zugang hätte frei bleiben müssen. So hätten wir auch noch einen Parkplatz im Vorgarten einrichten müssen, um nicht auf der Straße Parken zu müssen.
Wir haben in den sauren Apfel gebissen und das hintere Grundstück gekauft.
So kann uns nix mehr passieren
LG Silvia
Das sind die Weisen, die über den Irrtum zur Wahrheit reisen.
Die im Irrtum verharren, das sind die Narren. F. Rückert
2.5 Mechelner gesperbert, 0.1 Mechelner fehlfarben gesperbert-weiß columbia, 0.1 LaFleche/Araucana schwarz.
@franggenhuhn: ich bin kein ER sondern ne SIE. Anarchist... nicht ganz, eher Monarchist und auf dem Land auf dem MEIN Name steht da tu und lass ich was ich will solange ich weder Mensch noch Tier schade weil ich da Königin bin....Punkt.
Zu der Straftat: war jetzt neugierig und hab mal nachgelesen: Bayerische Bauordnung Art. 63 c.).... wir durften den Unterstand bauen und zwar ohne Genehmigung weil wir ein Land und Forstwirtschaftlicher Betrieb sind. Gut, die Tierhaltung haben wir als nicht gewinnbringend angemeldet, was auch der Wahrheit entspricht, davon steht auch nichts im Artikel. Naja schön zu wissen!
Die Hofüberdachung, mal sehn, wird .wie immer einfach gebaut sowie alle anderen Dinge auch.....
Aber lass das mal meine Sorgen.....oder auch nicht Sorgen sein.....
@Olympus: drück dir auch die Daumen, lass dir nur nichts gefallen!
LG Hunnenvolk
www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de
www.wildvogel-rettung.de
www.rgzv-cimbria.de/h5n8
Sehr geehrte Frau Hunnenvolk,
also dann wohl eher Monarchistin. Selbstverständlich laß' ich das Deine Sorge sein. Was ich aber auf jeden Fall vermeiden wollte ist, das Neuforianer "Bauamt" suchen und auf Deine Ausführungen von Rechtsverständnis treffen und dann noch glauben, dass es wirklich so einfach ist unsere Gesetze zu umgehen.
Aber Du hast Recht - es kann mir eigentlich furzwurst sein. Aber die lauteste Klappe bei irgendwelchen Sanktionen haben eben dann Menschen die einfach mal bauen. Da kommt nachher mit Sicherheit kein: "OK - wir waren ja selber Schuld, eigentlich hätten wir uns vorher schlau machen müssen". Sondern meist nur ein: "Dieser beschissene, durchorganisierte deutsche Paragraphendschungel - und eigentlich müßte man doch auf seinem Land machen dürfen was man will!".
Ganz ehrlich: Gott sei Dank nicht!
Und offensichtlich geht das jetzt in die komplett falsche Richtung. Ich will nichts böses von Dir und ich wünsche Dir auf Lebenszeit, dass Ihr alle Eure Schwarzbauten behalten dürft. Aber ich möchte nicht, dass dieses Forum hier Anregungen bietet, die bestehenden Gesetze zu übertreten.
Liebe Grüße
Micha
Der Gott der kleinen Dinge kam nicht mehr vor,wurde sinnlos zerrieben von dem im Grunde gänzlich unwichtigen Unternehmen,das Leben auf alle Fälle und unter allen Umständen an jedem Tag von morgens bis abends erfolgreich zu gestalten.J.B.-Eifel-Bullen
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