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Thema: Uckermark (Land Brandenburg)

  1. #1
    Avatar von OHGN
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    Uckermark (Land Brandenburg)

    http://www.uckermark.de/pres.phtml?La=1&FID=553.1546.1

    Amtstierarzt informiert zur Geflügelpest
    Der uckermärkische Amtstierarzt Dr. Achim Wendlandt hat heute über Auflagen zur Klassischen Geflügelpest informiert. Hintergrund sind zunehmende Anrufe im Gesundheits- und Veterinäramt der Kreisverwaltung.

    Drei Bundesländer (Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen) verlangen wegen der Gefahr der Einschleppung des Geflügelpestvirus über Zugvögel bereits die Aufstallung ihrer freilebenden Geflügelarten. Im Land Brandenburg ist keine Aufstallung vorgeschrieben, d.h. dass in der Uckermark sich das Geflügel noch frei bewegen kann.

    Mit Wirkung vom 2. September 2005 wurde vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft die Eilverordnung zur Untersuchung auf die Klassische Geflügelpest erlassen. Diese Verordnung schreibt die stichprobenartige blutserologische Untersuchung von Beständen, die mehr als 100 Stück Geflügel halten, vor. Diese Untersuchung muss im Zeitraum vom 15. Oktober bis 15. Dezember 2005 erfolgen. Die Mitarbeiter des Gesundheits- und Veterinäramtes werden sich mit den entsprechenden Geflügelhaltern in Verbindung setzen.

    Eindringlich wies Dr. Wendlandt darauf hin, dass sich alle Halter (auch Privathaltungen) von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Wachteln, Enten, Gänsen, Tauben und Laufvögeln beim Gesundheits- und Veterinäramt anzumelden haben. Zuwiderhandlungen gegen diese Anzeigepflicht können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Außerdem ist ein Bestandsregister zu führen, wo der Zugang, der Abgang, der aktuelle Geflügelbestand und die Verluste eingetragen werden müssen.

    Der Amtstierarzt empfiehlt den uckermärkischen Geflügelhaltern einige Schutzmaßnahmen. Wildvogelsichere Unterbringung des Geflügelbestandes (wie zum Beispiel Überdachungen, wildvogelsicherer Zaun, vollständige Einfriedung usw.). können dabei hilfreich sein. Fütterung und Tränke sollte nicht im Freien durchgeführt werden, denn Wendlandt sieht die Gefahr, dass Wildvögel die gleiche Fütterungs- und Tränkstelle nutzen. Auch der Personenverkehr sollte eingeschränkt werden und fremde Personen sollten keinen Zugang in den Geflügelbestand haben. Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sollten unbedingt durchgeführt werden. Hilfreich sind Desinfektionsmatten oder -bottiche vor der Anlage. Hygienekleidung ist nach Ansicht des Amtstierarztes zu benutzen. Insbesondere das Schuhwerk ist vor dem Betreten des Geflügelbestandes wechseln. Auch die Schadnagerbekämpfung sollte nicht vernachlässigt werden und in der jetzigen Zeit verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden.

    Zur Erkennung der Geflügelpest bei wildlebenden Enten und Gänsen haben Jäger stichprobenartig Untersuchungsmaterial von erlegten Wildenten und Wildgänsen (ganzer Tierkörper oder -köpfe) beim Gesundheits- und Veterinäramt abzugeben. Das gehäufte Auftreten von kranken oder verendeten wildlebenden Geflügels ist dem Fachamt in der Kreisverwaltung ebenfalls unter Angabe des Fundortes unverzüglich anzuzeigen.

    Für Rückfragen, Anzeigen, Probenentnahme bzw. -abgabe steht das Gesundheits- und Veterinäramt unter der Telefonnummer 03984/701139 gern zur Verfügung.
    Das übliche Bla, Bla, Bla aber immerhin noch keine generelle Aufstallung

  2. #2
    Avatar von conny
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    Hi,

    also bleibt bei uns alles bis zum Februar 2007 beim Alten. Ist doch auch mal eine erfreuliche Nachricht.

    LG
    Conny
    Man kann dem Leben keine Tage geben, aber dem Tag mehr Leben





  3. #3
    Avatar von witte5
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    Wenn ich das richtig sehe, ist das vom 19.09.2005?

    Wäre dann ja vom vergangenen Jahr

    Das hier dürfte besser passen:
    http://www.uckermark.de/pres.phtml?La=1&FID=553.1546.1
    Aufstallgebot für Geflügel bis Ende Februar verlängert - Ausnahmegenehmigung in der Uckermark gilt weiter 14.08.2006
    Der Zeitraum, in der die Bundesverordnung über das Aufstallungsgebot für Geflügel gilt, wurde bis zum 28. Februar 2007 verlängert.

    Nach entsprechender Risikoeinschätzung hat Dr. Achim Wendlandt, Amtstierarzt des Landkreises Uckermark, entschieden, die kreisliche Allgemeinverfügung für Ausnahmegenehmigungen von der Aufstallverpflichtung ebenfalls an diesen Termin anzupassen.

    Wie der jüngste Fall im Zoo Dresden zeigt, besteht jedoch nach wie vor das Risiko, den Virus H5N1 aus dem Wildvogelbestand einzuschleppen. Deshalb ist insbesondere während des Vogelzuges im Herbst besondere Vorsicht und strikte Einhaltung der nachfolgenden Maßnahmen erforderlich:

    - Anzeigepflicht als Geflügelhalter
    - Beachtung der Indikatortierregelung
    - unverzügliche Information über verendete Tiere
    - Untersuchungspflicht für bestimmte Bestände
    - wildvogelsichere Fütterung, Tränke, Lagerung von Futtermitteln und Einstreu
    - Beachtung der allgemeinen Hygienemaßnahmen, wie Betretungsverbot durch Unbefugte, Schädlingsbekämpfung, Verwendung von Schutz- bzw. Einwegkleidung, Reinigung und Desinfektion

    Weitere Informationen können im Gesundheits- und Veterinäramt der Kreisverwaltung in Prenzlau unter der Rufnummer (03984) 70 11 39 oder in der Nebenstelle Angermünde (03331) 26 84 51 erfragt werden.
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

  4. #4
    Avatar von conny
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    Ups, das hatte ich glatt überlesen, danke für den Hinweis. Bleibt Gott sei Dank trotzdem beim Alten.

    LG
    Conny
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  5. #5
    Avatar von OHGN
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    OH je, die 2005 habe ich mit 2006 verwechselt
    Das war ein Versehen meinerseits, entschuldigt bitte.
    Das Thema wäre damit wohl erledigt.

    @witte5: Nein, das hier dürfte eher passen. (Du hast auch den falschen Link eingegeben, der Text in Deinem Beitrag ist aber richtig)
    http://www.uckermark.de/pres.phtml?La=1&FID=553.1984.1

    Grüße Gerhard

  6. #6
    Avatar von witte5
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    Haha - hab ich ja mal wieder toll hinbekommen! Doppelt falsch hält besser

    Das kommt davon, wenn man so viele Seiten gleichzeitig aufhat. Da verliert man schon mal den Überblick

    Und diesen Text konnte ich jetzt auch noch doppelt schreiben, weil meine Katze meinte, sie muss sich auf die Tastatur legen. :P

    Das sah dann so aus: 55555555555555555555555555555555kkkkkkkkkkkkkkkkkk kkkkkddddddddddddddddddddddddddddddeeeeeeeeeeeeeee e und dann war alle weg

    Gruß Inken
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

  7. #7
    Avatar von OHGN
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    Original von witte5
    Das sah dann so aus: 55555555555555555555555555555555kkkkkkkkkkkkkkkkkk kkkkkddddddddddddddddddddddddddddddeeeeeeeeeeeeeee e
    Bei mir sieht das immer so aus, wenn ich vor Müdigkeit mit dem Kopf auf die Tastatur falle

  8. #8

  9. #9
    Avatar von OHGN
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    Dies betrifft zwar zum Glück meine Region (noch!!!) nicht, aber das will ja nichts heißen...
    Es ist einfach zum Kotzen, dieses ständige Hin und Her und "was denn nun".
    Langsam habe ich die Nase wirklich voll!

    Gruß Gerhard

  10. #10
    Avatar von conny
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    Nabend,

    in der Uckermark ist "nur" der Naturschutzpark Unteres Odertal ab dem 15.10.2006 von der Stallpflicht betroffen, laut Aussage Vet-amt Prenzlau.


    LG
    Conny
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