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Thema: 1.10.

  1. #1

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    1.10.

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    http://www.presse-service.de/static/64/646543.html

    Geflügelpest: Aufstallungspflicht gilt wieder ab 1. Oktober
    Duisburg - 26. September 2006. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat im Mai dieses Jahres die Geflügel-Aufstallungsverordnung erlassen. Die Geltungsdauer wurde nunmehr mit der Verordnung vom 10.07.2006 bis zum 27.02.2007 verlängert.

    Mit Beginn des Herbstes und des Vogelzuges an den Niederrhein ist das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest neu zu bewerten. Der jüngste Fall von Geflügelpest im Dresdener Zoo sowie die weltweite Situation unter Berücksichtigung der sich überschneidenden Flugrouten der verschiedenen Zugvögel lassen befürchten, dass der Erreger über die hier überwinternden Arktischen Gänse, Enten und andere Vogelarten in hiesige Vögelbestände eingeschleppt werden könnte. Bei der Festlegung der Wildvogelrastgebiete wurde die selbe Gebietskulisse verwendet, die das Land NRW 2005 für die damalige landesrechtliche Geflügelpestschutzverordnung ausgewiesen hatte. Somit gilt im gesamten Stadtgebiet von Duisburg wieder ab 1.Oktober 2006 die Aufstallungspflicht.

    Dies bedeutet, dass Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse gemäß § 1 der Geflügelaufstallungs- VO in geschlossenen Ställen oder einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das seitliche Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (sogenannte Schutzvorrichtung) zu halten sind.

    Für Auskünfte ist das Veterinäramt zu erreichen unter der Telefonnummer (0203) 759860 bez. Fax (0203) 75986101.

    Peter Hilbrands, Tel.: 0203 283 3109




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    Stallpflicht ist eine Maßnahme gegen Rassegeflügel, welche dem Wirtschaftsgeflügel nicht weh tut, jedoch die Exportfähigkeit deutscher Küken auf der internationalen Bühne sichert.

  2. #2
    Avatar von witte5
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    .....und wieder einer mehr

    Obwohl mir ja immer noch nicht einleuchten will, was der Fund im Dresdener Zoo mit den Zugvögeln aus Arktis zu tun hat

    Oder ist Vogel schon mal vorgeflogen
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

  3. #3

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    das war der Testvogel
    Hühner sind nicht dumm, ihnen fehlt nur die Logik !!!

  4. #4

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    Themenstarter
    und welche Industriezweige befinden sich in Dresden?

    Wie weit ist Bernburg vom Zoo weg
    Stallpflicht ist eine Maßnahme gegen Rassegeflügel, welche dem Wirtschaftsgeflügel nicht weh tut, jedoch die Exportfähigkeit deutscher Küken auf der internationalen Bühne sichert.

  5. #5

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    Politiker haben doch nur unseren Schutz an Leib und Leben im Sinn! Sie wollen nicht, daß wir an Vogelgrippe erkranken. Dankt diesen Menschen ihre Fürsorge. Trotzdem finde ich manche Schutzmaßnahme zum Wohle des Bürgers ist noch mangelhaft oder viel zu gering!!!!!

    Jedermannsrecht gilt in den Wäldern, obwohl 600 000 Menschen pro Jahr sich durch Zeckenbisse an der Borreliose anstecken. FSME mal außen vor gelassen.

    Wann kommt endlich das Verbot Wälder zu betreten? Ich meine: Politiker tragen eine Verantwortung für die Allgemeinheit. Also muss endlich eine Regelung her, die den Menschen vor dem Wald schützt. Eine Gesetzgebung die uns Bürger ähnlich schützt, wie die Verordnung gegen Gammelfleisch, Pestizide in der Kleidung, Genfood, Kinderarbeit, Antibiotikarückstände bei Geflügelfleisch, krankmachende Massentierhaltung.

    Schaut man auf die bisherige, erfolgreiche Radikalität der Gesetzgebung zum Wohle der Gesundheit des Bürgers, sind Geflügeltiere eigentlich noch nicht weggesperrt genug.

    Geflügel gehört nach Maßstäben eines Hochsicherheitstraktes eingesperrt. Keine Kompromisse wenn es um die Volksgesundheit geht!

    Ich fordere auch in diesem Bereich, wie bei den positiv genannten Beispielen, gleiche Vorgehensweise von den Politikern. Radikalität in Sachen Verbraucherschutz durch weggesperrtes Geflügel.

    Menschen gehören nicht in den Wald,- Hühner, Enten, Gänse nicht in den Freilauf.

    Die Natur ist zu grausam zu Gottes höchstem Geschöpf und selbst Tiere leiden noch unter dieser Grausamkeit.

    So sehe ich die Angelegenheit und hoffe auf Besserung

    Thomas

  6. #6

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    Hallo,
    daß ausgerechnet in Duisburg so viele Zugvögel rasten?! Etwa in dem Industriehafen

    Und daß man sich in Duisburg Sorgen macht wegen des toten Vogles im Dresdner Zoo?!

    Da aber die Stallpflicht diesmal so heimlich, still und leise und nach und nach kommt und es nicht groß im Fernsehen heißt, alles Geflügel muß ab morgen in den Stall, kriegt es der Großteil der Bevölkerung nicht mit...und denkt, ist ja alles in Ordnung.

    Die Behörden machen es diesmal etwas geschickter als beim letzten Mal, als viele Nicht-Geflügelhalter auch dachten: "die armen Tiere!"
    Leider wird uns dieses Szenario wohl bis zur Entwicklung eines Marker-Impfstoffes begleiten - und bei unseren Fachleuten hier in Trier heißt es, daß es bis dahin noch wohl ca. 2 Jahre dauern wird...

    Wird wohl auch bald bei uns soweit sein...

    Liebe Grüße

    Karin

  7. #7
    Avatar von PaterZwieback
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    Original von KarinZimmer
    Hallo,
    daß ausgerechnet in Duisburg so viele Zugvögel rasten?! Etwa in dem Industriehafen

    Hallo!

    Wahrscheinlich hier oder in der Nähe.
    Da gibt es schon ein paar Seen.

    Liebe Grüße Uwe
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  8. #8

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    http://www.wmtv-online.de/news1_Aktu...=0&SEARCHWORD=

    29. Sept 2006, 12 Uhr 55
    Kreis Borken: Geflügelpest - Aufstallungspflicht im Kreis Borken ab 1. Oktober 2006
    Ab dem 1. Oktober gilt in einigen Städten des Kreises Borken eine Aufstallungspflicht wegen der Geflügelpest. Lediglich für Bocholt, Isselburg und Rhede sowie in bereits bestehenden Gebieten hat die Kreisverwaltung diese Maßnahme jetzt in einer „Allgemeinverfügung" angeordnet. Das Gebiet dieser Kommunen zählt zu den Wildvogelrastgebieten des Niederrheins. Mit Beginn des Herbstes und des Vogelzuges an den Niederrhein sei das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest wieder größer geworden, erläutert der zuständige Kreisveterinär Dr. Manfred Ulrich. Weiter bestehen bleibt die Pflicht zudem für die Naturschutzgebiete Amtsvenn-Hündfelder Moor, Zwillbrocker Venn und Heubachwiesen sowie - aufgrund der Geflügeldichte - für die Bauerschaft Haverbeck in Schöppingen. In allen anderen Bereichen darf Geflügel auch außerhalb von geschlossenen Ställen oder Schutzvorrichtungen gehalten werden.
    Im Internet (www.kreis-borken.de/gefluegelpest) finden sich weitere Informationen zum Thema „Geflügelpest".
    Autor: MN

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