Ich habe über mein Außengehege ein Obstnetz gespannt. Nun weiß ich aber nicht, ob dies ausreicht, um das Stallpflichtgesetz einzuhalten. Soll ich noch etwas darüber spannen? Wer kann mir helfen?
Ich habe über mein Außengehege ein Obstnetz gespannt. Nun weiß ich aber nicht, ob dies ausreicht, um das Stallpflichtgesetz einzuhalten. Soll ich noch etwas darüber spannen? Wer kann mir helfen?
Es sollte oben geschlossen sein,daß keine fremde Vogelka...hinein kann
Gruß Sabine
Einen richtigen Abschied erkennt man daran, daß er nicht mehr weh tut
Solange Zugvogelkacke durch die Maschen fallen kann, ist ein Netz ungeeignet!
Du kannst NIE so dumm DENKEN, wie Hühnerhalter sich verhalten können!
Jetzt hab ich endlich meinen eigenen Gockel im Avatar!
Eulenspiegelei ist mein "Ding"! Danke an den freundlichen "Erkenntnishelfer"!
Jo, Litizicke hat recht. Allerdings reicht eine einfache Baufolie als Dach. Hauptsache geschlossen eben!
@ Arne
Richtig, jedoch die Ämter sind zufrieden! Zu mir hat der Veterinär gesagt: Ein Zaunkönig sollte nicht durchpassen... :P
Gruss,
Simon
http://www.berner-sennen-welt.de/huhn.jpg
Das Leben ist schön
Hallöchen
aber die Seiten auch nicht vergessen...
selbst bei einem Dach aus Wellpolyester mußten die "Wellen" verschlossen werden...der Zaunkönig könnt ja durchkommen
Grüßle Torsten
.............mir hat das Vet Amt gesagt: Spatzen. Unda daß ist um Zaunkönig ein himmelweiter ( Maschenweiter) Unterschied
Einen richtigen Abschied erkennt man daran, daß er nicht mehr weh tut
Die Seiten müssen mit einer so engen Maschenweite bedeckt sein, daß keine Kleinvögel hineinkönnen, und oben muß der Stall dicht sein, also Folie, da reicht kein Netz.
Gruß Bettina
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