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Thema: NRW raus!

  1. #1
    Avatar von Gacks
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    NRW raus!

    Uhlenberg scheint für NRW Ernst machen und große Teile des Landes wieder für Freilandhaltung öffnen zu wollen, denn seit heute dürfen meine ganz offiziell wieder raus!
    Einzige Bedingung: Ich muss die Freilandhaltung mit Art und Anzahl der Tiere dem Amt mitteilen.
    Noch gestern habe ich eine Rüge vom Vet-Amt kassiert, weil ich meine Tiere seit über 2 Wochen wieder rausgelassen hatte und Nachbarn mich verpfiffen hatten. Und nun seit heute mittag heißt es: Tiere raus!
    Nun müssen sie nicht mehr hinten versteckt laufen, sondern dürfen ganz fett den vorderen Auslauf belagern und den Nachbarn eine Nase drehen:



    Der Kampf gegen das bescheuerte Aufstallgebot muss weitergehen, aber währenddessen müssen wir wenigstenstens unsere Hühner nicht mehr in den Ställen modern lassen - ein wenig Hoffnung für NRW...

  2. #2
    Avatar von witte5
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    Freut mich für euch und auch dass du gleich sagst, es ist noch nicht alles zu Ende (meine größte Sorge ist, dass alle die legal jetzt rausdürfen sagen: nach mir die Sintflut)
    Woher hast du die Info oder Genehmigung? Schriftlich, Telefonisch??
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

  3. #3

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    schmunzeln mußte ich gerade... mein Vet wußte noch nix von der neuen Verordnung, da er seit 2 Tagen permanent wegen der Schweinepest unterwegs ist. Hab sie ihm rübergeschickt - und warte auf den Rückruf für "Stalltür auf"

  4. #4
    Avatar von Gacks
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    Habe das per Telefon erfahren, aber laut Vet-Amt von oben abgesegnetes, abgesprochenes Vorgehen.

    Und natürlich müssen wir weitermachen mit den Protesten. Auch die, die jetzt frei laufen dürfen, können von Onkel Seehofer jederzeit wieder eingeknastet werden, wenn er es schafft, die Länderminister abzubügeln. Und die sog. "Risiko"gebiete sind ein Thema für sich. Außerdem ich bin immer noch stinkesauer über diese ganze Willkür und Kriminalisierung...
    aber daneben freue ich mich jetzt und hier wirklich von Herzen für die Hühnchen...

  5. #5
    Avatar von witte5
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    Freu Freu Freu! Schöne Grüße von meinen 7 Zwerg-Gesetzesbrechern so von Huhn zu Huhn!
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

  6. #6
    Avatar von nadine1204
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    Meine sind schon seit knapp einer Woche draußen, dem Hahn bekommt die Freiheit nicht so, er war etwas zu frech, aber es hat sich bei ihm gelegt.

    Irgendwie habe ich trotzdem bedenken, wie lange sie wohl raus dürfen?

  7. #7
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Günter Droste
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    NRW - Kreis Minden-Lübbecke

    Kurz gefasste Info:
    Die Verordnung ist am 09.05.06 unterschrieben und am gleichen Tage noch im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
    Da die Verordnung am Tag nach Verkündung (=Veröffentlichung) in Kraft tritt dürfen unsere Tiere grundsätzlich seit heute ins Freie!

    Grds. Stall- oder Volierenhaltung:
    Oben dicht und zur Seite gegen Wildvögel gesichert - also engmaschiges Netz / Draht.
    Aber im Gegensatz zur nunmehr aufgehobenen Verordnung:
    Keine Meldepflicht bei Volierenhaltung
    Keine Untersuchungspflicht bei Volierenhaltung

    Ausnahmen:
    Die zuständige Behörde soll (d.h. bei uns Juristen = muss) Ausnahmen genehmigen, wenn nicht ...
    A) Fundorte von infizierten Vögeln (während der in der "Fundverordnung" genannten Sperrzeiten)
    B) Feuchtgebiete - da wird es kniffelig - es dürfte sich insoweit um ausgewiesene (d.h. in diversen Landesvorschriften genannte) Schutzgebiete handeln (nicht mit Naturschutzgebieten gleichzusetzen)
    c) Geflügeldichte - innerhalb eines Radiusbezirkes von 1000 Metern - auf den Quadratkiulometer mindestens 20 000 Stück Geflügel, da muss man ja schon fast auf einer "Fabrik" leben - 1 km das ist Entfernungsmäßig nicht sehr viel - für die die es trifft trotzdem mehr als ärgerlich.

    Anzeigepflicht:
    Sofern das Veterinäramt (oder die Landesverwaltung?) evtl. nach Abs. III allgemeine "Freilandzonen" festlegt besteht statt eines Genehmigungsbedarfs lediglich eine Anzeigepflicht gegenüber dem Veterinäramt. (Anzeigepflicht der Geflügelhaltung besteht auf Grund der allgemeinen Geflügelpestverordnung aber auch - also nur kurz 2 Zeilen ans Amt; meine Tiere (Anzahl 1, 2, ganz viele) laufen auf meinem Grundstück im Freien.

    Enten + Gänse:
    Grundsätzlich vom sonstigen Geflügel zu trennen. Grundsätzlich besteht bei Freilandhaltung Untersuchungspflicht, es sei denn ich halte zusätzlich im Bestand Kontrolltiere (widerspricht eigentlich der grds. Trennung - aber kann für uns ja nur gut sein, 1 oder 2 Hühner finden sich immer)



    Das ganze ist etwas verwirrend und für uns nicht nachvollziehbar - aber dürfte für die allermeisten von uns den Freibrief der zulässigen Freilandhaltung bedeuten.




    Im Kreis Minden-Lübbecke sind von der nunmehr allgemeinen Freilandhaltung "lediglich" Teilgebiete der Stadt Petershagen ausgenommen.
    Es gibt 3 Wege um zu Überleben: Betteln, stehlen oder etwas leisten.

  8. #8
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Günter Droste
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    NRW - Bielefeld

    Bielefeld hat keinerlei Sperr- oder Schutzzonen hier wird grds. Freilandhaltung genehmigt - Anzeige erforderlich.
    Es gibt 3 Wege um zu Überleben: Betteln, stehlen oder etwas leisten.

  9. #9
    Avatar von nadine1204
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    Ich habe meinem VET-Amt ja mitgeteilt wieviel Tiere ich habe, aber irgendwie schien es ihn nicht so zu interessieren. Er hat es auch noch schriftlich. Ich warte mal ab, was da noch kommt.

  10. #10

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    gerade ist der Rückruf erfolgt... ich darf ab morgen *freu* - aber nicht der gesamte Kreis... die legen tatsächlich den Zirkel an rund um die Großhalter - es wird wohl einige meine Züchterkollegen treffen *heul*

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