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Thema: Bitte um schnelle Antwort- nicht Artgerechte Tierhaltung-wo melden?

  1. #81
    (geschmacklos) Avatar von Kamillentee
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    Na, das ist natürlich ein blöder Fall!
    Im allgemeinen sollte so ein Amtstierarzt schon Augen im Kopf haben,
    aber die meisten überlegen eher lange, ob sie was unternehmen.
    Manchmal muss auch gleich was geschehen, es kann nicht immer gewartet werden.

    Dir auch noch einen schönen Abend!
    Futter macht Freunde.

  2. #82
    Avatar von Sternenvogel
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    Zitat Zitat von Birli Beitrag anzeigen
    Aus eigener Erfahrung besonders mit Hundehaltern, die auch gar nicht mit sich reden lassen und sogar eher noch frech werden gehe ich mittlerweile immer sofort zum Ordnungsamt oder Veterinäramt oder erstatte direkt Strafanzeige, wenn ein fremder Hund mich anspringt
    Du erstattest Strafanzeige wenn ein Hund Dich anspringt? Das ist aber stark übertrieben!
    Viele Grüße vom Sternenvogel
    mit Hund, 2 Katzen, 2 Kaninchen und einer bunt gemischten Hühnergruppe

  3. #83

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    Zitat Zitat von Sternenvogel Beitrag anzeigen
    Du erstattest Strafanzeige wenn ein Hund Dich anspringt? Das ist aber stark übertrieben!
    ja klar macht man das heute so, du etwa nicht? ist gerade mode alles gerichtlich zu regeln; die vielen anwälte müssen ja auch was zu tun haben.

  4. #84

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    @Eierdieb
    Wenn ich bei unserer Amtsvet anrufe und sie tatsächlich auch im Büro sein sollte,
    dann bekomme ich auch genau sie an die Strippe.
    Eine "Sekretärin" kann sich unser Amt gar nicht leisten

    Ich finde das Vorgehen von Hüherfuss richtig und nachvollziehbar.
    Nach längerer Beobachtung den Amtsvet zu informieren.
    Und ich weiß sicher, dass zumindest unsere beiden hier, lieber mal "umsonst" angerufen werden,
    um dann fest zustellen, dass nichts gravierendes an der Meldung "dran" war, als umgekehrt.
    ( Geht mir genauso, wenn ich z.B. von einem Reitschüler zu einer "schlimmen Verletzung" gerufen werde und
    diese sich dann als Mückenstich entpuppt )
    Dass "übereifrige" Tierschützer, mit vielleicht wenig Kenntnis, etwas "anzeigen", das nicht nötig wäre,
    finde ich immer noch besser, als wegzusehen. Und "anzeigen" heißt ja nicht eine "Strafanzeige" zu stellen, sondern dieses eben einfach zu melden.
    Wenn sich das dann als "überflüssig" erweist..um so besser

    Die geschilderte Handhabe des Amtsvets überzeugt mich jedoch auch nicht wirklich.
    Die Tiere hätten ja auch aufgrund einer Krankheit o.ä. separiert sein können.
    Ohne Kontaktaufnahme zu dem Eigentümer, sollte/wird kein A-Vet, auch tierschutzrelevant "eingesperrte", Tiere "befreien" und zu Artgenossen oder auf eine Weide bringen.


  5. #85
    Bielefelder Glucke Avatar von Lolle
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    Einem amtsveterinär darf man glaube ich zutrauen, das er nicht ohne erheblichen Grund ein Grundstück betritt. Schon garnicht wird er eingreifen, wenn kein akuter Bedarf besteht. Es handelt sich immerhin um ausgebildete Leute, die eher zu wenig Wagen als zu viel, denn ihr handeln müssen sie rechtfertigen.


    Mobil gesendet
    LG
    Lolle
    .................................................. ..............................
    0,7 Bielefelder, 1,1 Hund, 2,1 Katz

  6. #86
    Avatar von Pixel
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    Lieber Themenersteller,

    bestimmt hälst Du Dich mit Deinen Hunden immer an den Leinenzwang. Besonders am Waldrand, wo kaum einer lang geht und Dich sehen könnte.
    Und wehe sie hopsen an jemanden hoch. Obacht, es könnte Birli sein! ;-)
    Gruß, Anne

  7. #87
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Hallo Lolle

    Dein Zitat des Gesetzetextes bezieht sich LEIDER nur darauf, dass der verbeamtete Tierarzt im Beisein der Polizei, oder des Tierhalters, das Grundstück und alle Räume der Wohnung betreten darf.

    Von einfach über den Zaun klettern durch einen Tierarzt, wegen vermuteter Quälung eines Wirbeltiers, steht im Gesetz nichts. (Leider)

    Übrigens: Die Ziegen blökten.(geht nicht, da sie weder Schafe, noch Rinder sind)
    Und der Stall der Ziegen hatte keine Fenster.
    Woher weiß man das? Ist dieses Grundstück von 4 Seiten einsehbar?

    Ich glaube diese Geschichte immer noch nicht.

    lg
    Willi
    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

  8. #88

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    Zitat Zitat von Sternenvogel Beitrag anzeigen
    Du erstattest Strafanzeige wenn ein Hund Dich anspringt? Das ist aber stark übertrieben!
    Wenn Du die Erfahrungen mit Hundehaltern gemacht hättest, die ich schon gemacht habe, würdest Du anders denken.

    Die glauben nämlich ihre Tölen dürfen alles und haben noch freche Mäuler. So was lasse ich mir eben nicht gefallen, und da man mit so Leuten auch nicht vernünftig reden kann, hilft meistens nur gründlich, wenn die mal was richtig auf den Hut bekommen. Dann werden sie meist kleinlauter und nehmen ihre Köter auch an die Leine. Viele wissen nämlich gar nicht, was eine Leine ist, und von Hundeerziehung haben die auch null Ahnung, ist leider so.

    Genauso parken immer wieder Fremde trotz Verbotschild auf unserem Privatgrundstück und werden ebenfalls frech, wenn wir ihnen höflich mitteilen, das sie dort nicht parken dürfen. Ewige Diskussionen.
    Künftig kommt einfach der Abschleppdienst und die Sache hat sich.
    Zwerg-Welsumer orangefarbig u. rost-rebhuhnfarbig
    und eine bunte Legetruppe

  9. #89

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    Zitat Zitat von Pixel Beitrag anzeigen
    Lieber Themenersteller,

    bestimmt hälst Du Dich mit Deinen Hunden immer an den Leinenzwang. Besonders am Waldrand, wo kaum einer lang geht und Dich sehen könnte.
    Und wehe sie hopsen an jemanden hoch. Obacht, es könnte Birli sein! ;-)
    Genau diese Frechheiten meine ich.
    Zwerg-Welsumer orangefarbig u. rost-rebhuhnfarbig
    und eine bunte Legetruppe

  10. #90
    Erbsenzähler Avatar von eierdieb65
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    Den Abschleppdienst musst du aber selbst bezahlen.

    Denn entweder gilt auf deinem Grundstück die StVO, oder eben nicht. Irgendwo ein Schild hinstellen, heißt nicht, dass das Schild eine Bedeutung hätte.
    Wenn du ein Schild hinstellst, dass hier die StVO gilt, dann musst du damit leben, dass irgendwer die Restfahrbahnbreite ausmisst und sich hinstellt.
    Wenn die StVO nicht gilt: Du zahlst den Abschlepper.
    (Grob vereinfacht)

    lg
    Willi
    Leben ist tödlich, hören sie sofort damit auf.

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