Klassische Geflügelpest Sachstand 23. August 2006
1. Gute Nachrichten von der VHGW Tagung:
Enten und Gänse müssen vor dem Verbringen zur Schau
nicht mehr virologisch untersucht werden!
Am 27. Juli 2006 teilten wir mit, dass ...Enten und Gänsen vor Verbringen auf eine Ausstellung nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde mit negativem Ergebnis auf Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 virologisch untersucht sein müssen. ....
Bzgl. dieses Problems wurde bereits ein Besprechungstermin bei Prof. Zwingmann im Bundesministerium vereinbart. Diesen Termin können wir nun nutzen, um über den Rest, der für uns immer noch unbefriedigenden Verordnung zu diskutieren, denn:
Mit Mitteilung vom 8. August 2006 an den VHGW, teilte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit, dass Wassergeflügel vor den Ausstellungen keine virologische Untersuchung mehr benötigt, sondern gleiches wie beim sonstigen Geflügel gilt und eine Einlassuntersuchung bei der Ausstellung vorm Einsetzen der Tiere genügt.
Anmerkung des GF Thomas Zöller:
In einem Telefonat zwischen Herrn Dr. Bätza (Tierseuchenbeauftragter des BMELV) und Thomas Zöller, wurde dies seitens Herrn Dr. Bätza soweit bestätigt,
allerdings mit einer Auflage:
Bei Wassergeflügel, welches auf der Ausstellung zum Verkauf gemeldet und somit in Verkehr gebracht wird, muss ein Nachweis über eine virologische Untersuchung (Kloakentupfer) vorgelegt werden.
Aufgrund der hohen Kosten für eine solche Untersuchung (5 Tiere ca. 43 €), werden in diesem Jahr sicherlich viele Züchter auf einen Verkauf bei der Ausstellung, aber nicht auf die Ausstellung selbst verzichten.
Diese telefonische Mitteilung wurde uns seitens des Bundesministeriums nun durch eine Kopie des Schreibens an den VHGW bestätigt. Da diese Information mit den Länderreferenten abgesprochen ist, hätten wir laut Herrn Dr. Bätza hiermit eine bundeseinheitliche Lösung.
Schreiben von Herrn Dr. Bätza (BMELV) an den VHGW:
Geflügelpestschutzverordnung / Durchführung von Geflügelausstellungen
Sehr geehrter Herr von Lüttwitz,
ich nehme Bezug auf meine Stellungnahme zum Procedere für die Durchführung von Geflügelmärkten und -ausstellungen, die Ihnen am 09.08.2006 per eMail übersandt wurde.
Mir liegt nun eine Presseinformation vor, in der Ihr Verband basierend auf o.g. Mail darauf hinweist, dass weder Hühner noch Wassergeflügel vor dem Verbringen zur Schau eingestallt werden müssen noch es einer klinischen tierärztlichen Untersuchung oder einer virologischen Untersuchung beim Wassergeflügel bedarf. Diese Interpretation ist nur teilweise richtig.
Es ist zutreffend, dass Geflügel vor dem Verbringen zur Schau nicht aufgestallt sein muss. Auch eine virologische Untersuchung ist nicht erforderlich. Dagegen bedarf es allerdings einer klinischen tierärztlichen Untersuchung (siehe auch § 3 Geflügelpest-Schutzverordnung).
Ich bitte Sie daher, die Verbandsmitglieder entsprechend zu unterrichten. Eine Kopie dieses Schreibens ist auch dem Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter zugeleitet worden.
Ich darf darauf hinweisen, dass, sofern von einer Schau (=Geflügelausstellung, Geflügelschau) Geflügel an Dritte abgegeben wird, die Bedingungen für einen Geflügelmarkt einzuhalten sind, d.h. in einem solchen Fall sind Enten und Gänse auch virologisch zu untersuchen. (Anmerkung Thomas Zöller nach telefonischer Auskunft durch Herrn Dr. Bätza: Dies betrifft nur die Enten u. Gänse die zum Verkauf angeboten werden, also die Einzeltiere.)
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Dr. Bätza
Herr Minister Uhlenberg vom NRW-Landwirtschaftsministerium sieht dies in einer Pressemitteilung etwas anders:
Die Abgabe von Geflügel im Rahmen von Ausstellungen gilt nicht als Handel. Für Ausstellungen gelten besondere Bestimmungen, diese sind beim zuständigen Veterinäramt zu erfragen.
Fazit:
Damit dürften die Voraussetzungen für eine Durchführung der Schausaison 06/07 gegeben sein. Der Punkt der virologischen Untersuchung der zum Verkauf gemeldeten Enten und Gänse wird am 12. September zu klären sein.
2. Ergebnis der vom VZV gewünschten Umfrage bzgl. einer nochmaligen zeitnahen Demonstration gegen die Verordnungen um die Klassische Geflügelpest
Vom Gesamtvorstand erhielten wir 16 Antworten zurück:
10 x Wir sind für eine zentrale Demonstration in Berlin
5 x Wir sind für zeitgleiche, dezentrale Demonstrationen auf Länderebene.
(Nur von einem Landesverband gewünscht.)
1 x Wir sind generell gegen Demonstrationen
Nach umfangreicher und sachlicher Diskussion kam das Präsidium zum Entschluss, dem mehrheitlichen Wunsch einer zentralen Demonstration in Berlin nachzukommen. Allerdings sollte im Moment, nichts unternommen werden, um das Gespräch am 12. September im Bundesministerium und die durchaus auf breiter Ebene, sehr guten Aussichten zur Durchführung unserer Schauen nicht zu gefährden.
Sobald sich aber wider erwarten die Lage Richtung Aufstallung oder Schauverbote verändert, wird der BDRG eine große, zentrale Demonstration in Berlin beantragen, planen und durchführen.
VZV-Newsletter-Redaktion
Matthias Schmitt - Karl Stratmann
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