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Warum reiten die in Brüssel so auf Lockvögeln rum?
Die Ausnahmen sind lockerer formuliert als es in einigen Gebieten Deutschlands zur Zeit gültig ist, komische Empfehlung.
Grüsserchen
Claudia
"(2) Die Mitgliedsstaaten tragen dafür Sorge, dass das Zusammenführen von Geflügel und anderen Vogelarten auf Märkten, Tierschauen, Ausstellungen und bei kulturellen Veranstaltungen, einschließlich Vogelflugwettbewerben, verboten wird." (Entscheidung der Kommission 2006/574/EG vom 18. August 2006)
Direkt nach Bekanntwerden telefonierte Thomas Zöller (Geschäftsführer BDRG) mit Dr. Bätza (Tierseuchenreferent BMELV) und schrieb:
Dies wird zwar von der Europäischen Union als "Zusätzliche Risiko mindernde Maßnahme" empfohlen, das BMELV sieht in der derzeitigen Situation keine Veranlassung dieser Empfehlung zu folgen. Daher sollten wir alle Ausstellungen weiter planen und die Durchführung wäre im Moment, unter der Auflage der Einlassuntersuchung möglich.
Meiner Meinung nach müssen wir höllisch aufpassen, damit sich die Meinung im BMELV nicht ändert, da man sich dort einfach auf die oben beschriebene Empfehlung berufen könnte!
Wir werden dies am 12. September in einem Gespräch mit Prof. Zwingmann tun, jedes weitere Gespräch wird sicherlich unseren sehr ähnlichen Hobbys und dem Ziel eine vernünftige Ausstellungssaison durchzuführen, weiter helfen!
Es grüßt freundlichst
Thomas Zöller
BDRG Geschäftsführer
Text hier veröffentlicht mit ausdrücklicher Erlaubnis von Georg Clasbrummel (www.indiez.de)
Mehr Infos hier EU will Verbot aller Vogelmärkte und -ausstellungen
Bitte lesen - es ist wichtig!
Grüsse Antje
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