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Thema: Strafen bei Stallpflichtverstößen

  1. #1
    Avatar von ArminArend
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    Fragezeichen Strafen bei Stallpflichtverstößen

    Liebe Geflügelfreude !

    Jetzt da dieser Wahnsinn wieder los geht, mache ich mir häufig Gedanken, was wir noch alles tun können (da die Petition fast unter Dach und Fach ist). Ein Aspekt sind die Leserbriefe, die wír schreiben müssen, um die Stallpflichtfreunde auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen.

    Ein anderer Aspekt ist die Stallpflicht selber. Manche haben hier angekündigt, die Stallpflicht einfach ignorieren zu wollen. Ich kenne mich zwar in Wirtschafts- und Vertragsrecht recht gut aus, aber auf dem Gebiet des Verwaltungs- und Ordnungsrechts bin ich eine glatte Null.

    Gibt es einen unter Euch, der mir folgende Fragen beantworten kann oder der jemanden kennt, der diese Fragen zuverlässig beantworten kann.

    1. Kann man sich gegen die Ordnungsstrafen die die Landkreise verhängen, wehren und wie?

    2. Wenn Strafen in anderen Bereichen verhängt werden, heißt das Urteil of EUR XXX oder Y Tagessätze zu ZZ EUR. Was passiert im Fall einer Ordnungswidrigkeit, wenn jemand nicht bezahlen kann oder will, auch Knast?

    3. Wenn man wegen einer solchen Ordnungswidrigkeit belangt wird, dann gilt man wohl nicht als vorbestraft, oder?

    4. Was ist aber, wenn man die Ordnungstrafe nicht bezahlt?

    5. Wenn man die Tiere weiter in der Freiheit läßt, kann man sicherlich in Beugehaft genommen werden. Wie ist es dann mit einem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis?

    Ich glaube wir sollten alle wissen, was die Konsequenzen unserer Gedanken sind, wenn sie umgesetzt werden sollten.

    Es wäre daher wirklich hilfreich, wenn sich einer uns Unwissenden erbarmen würde. Dem/den Wissenden ganz herzlichen Dank im Voraus!

    Liebe Grüße

    Armin
    Armin Arend mit Familie

    Nutztier-Arche Fränkische Schweiz

    www.gegen-stallpflicht.de
    Petition an den Petitionsausschuß des Bundestages

    damit unsere Vögel wieder frei werden
    und Deutschland nicht zum Knast für Mensch und Tier wird !!!

  2. #2
    Avatar von WILDFLOh
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    RE: Strafen bei Stallpflichtverstößen

    Hallo Armin,

    so zuverlässig wie du möchtest ist meine Antwort wohl nicht, dennoch...

    ...kenne ich jemanden der während der letzten Stallpflicht von einem ämgstlichen Nachbarn verpfiffen wurde. Das kam dann zur Anzeige und ein nicht allzu geringes Bußgeld wurde verhängt.
    Da der Bekannte von nun an seine Tiere unter Verschluß hielt kam das ganze nicht zur Verhandlung, jedoch musste die Kohle bezahlt werden...

    Ich für meinen Teil hab übern Sommer (und noch) meinen Stall erweitert und Volieren gebaut. Ich riskiers nicht der Gelackmeierte zu sein. Und da die Seuche wie es scheint tatsächlich existiert, liegt es mir auch nahe Risiken zu meiden, d.h. keinesfalls das ich der Befürworter für die Stallpflicht bin. Mir als Hobbyzüchter besteht die Möglichkeit des Volierenbaus. Klar, grössere Betriebe brauchen da eine vernünftige Alternative...

    Dennoch viel Glück beim Kampf gegen den Wahnsinn,

    Simon, der sich auch rege im Netz am Kampf beteidigt...

  3. #3
    Avatar von PaterZwieback
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    RE: Strafen bei Stallpflichtverstößen

    Original von ArminArend

    1. Kann man sich gegen die Ordnungsstrafen die die Landkreise verhängen, wehren und wie?

    Wenn Du einen Bußgeldbescheid bekommen hast,kannst Du zwar Widerspruch einlegen.Dann wird die Sache vor Gericht verhandelt und Du bezahlst dann Bußgeld und Gerichtskosten.Nur wenn Du beweisen kannst,dass Du nicht Schuld bist,hast Du eine Chance nichts zu bezahlen.

    2. Wenn Strafen in anderen Bereichen verhängt werden, heißt das Urteil of EUR XXX oder Y Tagessätze zu ZZ EUR. Was passiert im Fall einer Ordnungswidrigkeit, wenn jemand nicht bezahlen kann oder will, auch Knast?

    Wenn Du nicht bezahlen kannst oder willst bekommst Du etwa pro 20 Euro Bußgeld einen Tag Knast.Also für 200 Euro Bußgeld gehst Du 10 Tage in den Bau und futterst Dich auf Staatskosten durch.
    Die Polizei nimmt Dich in Gewahrsam und bringt Dich auch in die Vollzugsanstalt,falls Du Dich zum Einsitztermin verkrümelt hast.
    Dann wird nach Dir gefahndet.

    3. Wenn man wegen einer solchen Ordnungswidrigkeit belangt wird, dann gilt man wohl nicht als vorbestraft, oder?

    Bis zu einem gewissen Tagessatz ist man nicht vorbestraft.
    Habe den aber nicht mehr im Kopf.Mußt Du aber ein paar Tausend Euro hinblättern und es kommt zur Verhandlung,bist Du vorbestraft und ein Verbrecher.

    4. Was ist aber, wenn man die Ordnungstrafe nicht bezahlt?

    Dann kommt es zur Gerichtsverhandlung und Dir werden die Tagessätze mitgeteilt.Bei nicht bezahlen gibt es dann Gefängnisstrafe in einer unseren Villen vom Staat.Genannt JVA.

    5. Wenn man die Tiere weiter in der Freiheit läßt, kann man sicherlich in Beugehaft genommen werden. Wie ist es dann mit einem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis?

    Das sieht dann nicht mehr so gut aus wie vorher.
    Rebellen sind dem Staat ein Dorn im Auge.
    Die Hühnervögel wirst Du dann im schlimmsten Falle los oder Du sperrst sie freiwillig ein bei 25 Tausend Euro Bußgeld.

    Ich glaube wir sollten alle wissen, was die Konsequenzen unserer Gedanken sind, wenn sie umgesetzt werden sollten.

    Jeder ist für sich selbst verantwortlich und muß wissen was er tut.
    Die Ausrede "Habe ich doch nicht gewußt" zählt nicht!

    Meine Hühner bleiben draußen,egal was kommt.
    Ich lebe im Erzgebirge und meine Hühner fressen Ihre Körner weiterhin draußen.Was liegen bleibt bis zum nächsten Tag fressen die Buchfinken und Eichelhäher.Sonst sieht man hier kein Wassergeflügel weit und breit.
    Meine Hunde haben genauso Kontakt zu den Hühnern wie mein fast 4 jähriger Sohn,der die Hühner auch füttert.

    Das Risiko an H5N1 zu sterben ist so gering!
    Das Risiko von einem Auto angefahren zu werden oder an der menschlichen Grippe zu verrecken sind vielmals höher!

    Dies interessiert aber keinen Seehofer,Mettenleiter oder die Medien.

    Ich habe mich genug verrückt machen lassen letzten Winter und darauf folgendes Frühjahr.Ich war nur noch am schimpfen.
    Nun ist Schluß.

    Die können mich am A. lecken.

    Wenn in 50 Kilometer was passiert sperre ich meine Hühner von alleine ein.
    Aber nur dann und nicht pauschal.

    Wenn in 5 Kilometer Nähe Rastplätze von Zugvögel wären oder ein Wassereinzugsgebiet oder ein Gewässer mit unzähligen Wasservögeln,dann hätte ich schon lange keine Hühner mehr!

    Die Tiere dauerhaft einzusperren auf engstem Raum ist unter aller Sau.
    Die merken es genau ob sie 1000 Quadtratmeter oder 20 Meter Voliere haben.Oder möchtet Ihr Euer Leben lang in Eurer Wohnung eingesperrt werden?Ich nicht.Nein Danke!

    Noch einen schönen Abend wünscht Euch

    Uwe.



  4. #4
    Avatar von ArminArend
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    RE: Strafen bei Stallpflichtverstößen

    Lieber Uwe !

    Danke für die Hinweise.

    Was für mich bei den "ermutigenden" Antworten verwundert, ist daß Du trotzdem nicht einsperren willst.

    Wovon sind die Tagessätze abhängig? Die orientieren sich doch an der Person bzw deren Einkommen, oder? Gibt es da eine Formel oder wenigsten eine Bandbreite?

    Siehst Du Chancen präventativ zu klagen, z.B. beruhend auf den offensichtlichen Interessenskonflikten und der Handhabung im Zoo, sowie der Behandlung der Tauben in Wermsdorf oder der Katzen allgemein, sowie wegen der Unverhältnismäßigkeit. Der erste, der es probiert hatte, ist ja unterlegen, der Taubenzüchter in Wermsdorf auch, aber damals war alles auch noch nicht ganz so offensichtlich. Außerdem waren es auch alles lokale Gerichte, so daß ander Gerichte nicht wirklich gebunden sind.


    Hallo Simon !

    Weißt Du wieviel der Bekannte bezahlen mußte, oder kannst Du es wenigstens herausfinden?

    Auch Dir herzlichen Dank und mach Dir keine Sorgen, denn die Vogelgrippe existiert zwar, aber eine Seuche ist es zumindest derzeit nirgendwo.


    Liebe Grüße an alle

    Armin
    Armin Arend mit Familie

    Nutztier-Arche Fränkische Schweiz

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    und Deutschland nicht zum Knast für Mensch und Tier wird !!!

  5. #5
    Avatar von PaterZwieback
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    Hallo Armin,

    ich riskiers eben meinen Hühnern zuliebe.
    Wenn es schief geht hatte ich eben Pech.

    Entweder ich bezahl dann das Bußgeld in monatlichen Raten von 20 Euro die nächsten Jahre oder ich sitze ein.Dies werde ich sehen wenn es soweit ist.

    Zum Bußgeld:

    ja,dies hängt vom Einkommen ab.
    Auch die Höhe und Anzahl der Tagessätze.
    Am Besten du erkundigst Dich mal bei Deinem RA,falls Du einen hast.

    Oder schaust mal hier


    Eine Einzelklage hat keinen Sinn!
    Man wird immer den Kürzeren ziehen.

    Wenn der BDRG klagen würde,dann sieht es schon etwas anders aus.
    Guter Anwalt vorraus gesetzt.


    Gute Nacht

    Uwe

  6. #6
    Avatar von ArminArend
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    Themenstarter
    Guten Morgen, lieber Uwe!

    Danke für Deine prompte Antwort. Ich habe ausnahmsweise schon geschlafen ...

    Original von PaterZwieback


    Zum Bußgeld:

    ja,dies hängt vom Einkommen ab.
    Auch die Höhe und Anzahl der Tagessätze.
    Am Besten du erkundigst Dich mal bei Deinem RA,falls Du einen hast.

    Oder schaust mal hier
    Die Beschreibung der Tagessatzfindung ist gut, aber es ist genau das passiert, was ich befürchtet habe: hier geht es wieder ausschließlich um Strafrecht. Gibt es im Zivilrecht bzw Verwaltungs- und Ordnungsrecht überhaupt Tagessätze, da Ordungswidrigkeiten immer mit von der Behörde in deren alleinigem Ermessen (bis zur gerichtlichen Prüfung) festlegten Geldbußen festgelegt werden, und die nehmen doch eben keine Rücksicht auf Einkommensverhältnisse? Bin ich zu blöd oder könntest Du mir bitte nocheinmal weiterhelfen?

    Eine Einzelklage hat keinen Sinn!
    Man wird immer den Kürzeren ziehen.

    Wenn der BDRG klagen würde,dann sieht es schon etwas anders aus.
    Guter Anwalt vorraus gesetzt.
    Verbandsklagerecht Das gibt es doch nur sehr restriktiv in Deutschland, oder? Wäre es da dann nciht besser einen eigenen Verein zu gründen wie es im Fall der GEZ-Gebühren für Unternehmen passiert ist. Der würde dann als Sammelbecken von betroffenen Personen anerkannt werden, die spezifisch dieses Ziel haben, beim BDRG sehe ich diese Willensbekundung und die Betroffenheit nicht. Oder was meinst Du?

    Allen einen guten Tag!

    Armin
    Armin Arend mit Familie

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    und Deutschland nicht zum Knast für Mensch und Tier wird !!!

  7. #7
    Avatar von Tyrael
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    Was für mich bei den "ermutigenden" Antworten verwundert, ist daß Du trotzdem nicht einsperren willst.
    Was wundert dich daran? Ich sehe es auch nicht mehr ein. Vielleicht würde ich es einen Monat mitmachen und kann in der Zeit den Auslauf neu begrünen, aber mehr auf keinen Fall.
    Mit den Gänsen müsste ich mir was einfallen lassen. Das sind Höckergänsemixe, die sind verdammt laut.

    Wenn in 50 Kilometer was passiert sperre ich meine Hühner von alleine ein.
    Denkst du? Also ich sperre nicht ein, weil es nur 25km zum Dresdner Zoo sind

    Die Beschreibung der Tagessatzfindung ist gut, aber es ist genau das passiert, was ich befürchtet habe: hier geht es wieder ausschließlich um Strafrecht. Gibt es im Zivilrecht bzw Verwaltungs- und Ordnungsrecht überhaupt Tagessätze, da Ordungswidrigkeiten immer mit von der Behörde in deren alleinigem Ermessen (bis zur gerichtlichen Prüfung) festlegten Geldbußen festgelegt werden, und die nehmen doch eben keine Rücksicht auf Einkommensverhältnisse? Bin ich zu blöd oder könntest Du mir bitte nocheinmal weiterhelfen?
    Bei Geldstrafen liegt die Grenze bei 90 Tagessätzen, d.h. ab 91 ist man vorbestraft. Geldbußen werden nicht nach Tagessätzen bewertet.

  8. #8
    Avatar von PaterZwieback
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    Hallo Armin,

    ja,dass stimmt.
    im Zivilrecht ist es anders.
    Da bekommst Du ein Bußgeld ohne Rücksicht auf Dein Einkommen und Vermögen.Dies hängt auch von der Person ab,die es verhängt.
    Du kannst auch ein Verwarngeld bis 40 Euro bekommen oder gleich ein Bußgeld.Hängt von der Person ab die es ausspricht.

    Zum Beispiel bekommst Du 300 Euro Bußgeld ,weil Du die Hühner nicht eingesperrt hast.Sagst Du zu der Person zum Beispiel,dass es Dir egal ist und Du Deine Hühner weiter frei laufen läßt oder er Dich am A.lecken kann,sagt er dann (Beispiel) macht statt 300 Euro 1000 Euro.

    Je mehr Du Einsehen hast,lieb bist und kuschst,desto geringer kann (muß aber nicht) das Bußgeld aussfallen.

    Bei mir würde es sicher in die Tausende gehen,weil ich meine Fre..e nicht halten kann und ich mich um Kopf und Kragen rede

    Nachdem Dir der Bußgeldbescheid zugestellt wurde,hast Du 14 Tage Zeit um Widerspruch einzulegen.
    Darin mußt Du mitteilen,warum Du nicht bezahlen kannst oder willst.

    Das Gericht kann dann Erzwingungshaft anordnen, wenn Du die Geldbuße nicht bezahlt hast und Du nicht erklärt hast, warum Du nicht zahlen kannst.

    Im Bußgeldbescheid must Du auf die Möglichkeit der Erzwingungshaft hingewiesen worden sein.

    Die Dauer der Haft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen mehrerer in einer Bußgeldentscheidung zusammengefasster Geldbußen drei Monate nicht übersteigen.

    Sie wird unter Berücksichtigung des zu zahlenden Geldbetrages nach Tagen bemessen und kann nachträglich nicht verlängert, sondern nur abgekürzt werden.

    Du kannst die Vollstreckung jederzeit abwenden oder beenden, indem Du den geforderten Geldbetrag bezahlst. Der Vollzug der Haft befreit jedoch nicht von der Zahlungspflicht.

    Eine Geldstrafe im Strafverfahren wird in Tagessätzen verhängt.
    Dazu wird das monatliche Einkommen des Angeklagten durch 30 dividiert.

    Das Ergebnis bestimmt die Höhe des Tagessatzes, wobei diese mindestens einen und höchstens 10.000 Euro beträgt.

    Die Anzahl der zu zahlenden Tagessätze hängt von der Schwere der Straftat ab und beträgt zwischen fünf und 360 Tagessätzen.


    Einen eigenen Verein zu Gründen wäre eine Möglichkeit eine Verbandsklage anzustreben.Da es aber genügend Verbände gibt wie den BDRG oder Tieschutzbund,Naturschutzbund usw. und diese Verbände nichts unternehmen aus welchen Gründen auch immer,wäre es zwar logisch aber nicht gerade erfolgreich einen Verband zu gründen um zu klagen.

    Eine Klage würde außerdem riesige Kosten verursachen.
    Für den BDRG mit 300 Tausend Mitglieder aber kein Problem.
    Wenn jeder nur 1 Euro spendet würden 300 Tausend Euro für eine Klage wohl aussreichen.Wenn nicht,spendet jeder eben 2 Euro.
    Aber der BDRG ist ein träger Verband und will nicht ins Fettnäpchen treten.
    Er will es mit den Obrigen nicht verscherzen und kuscht lieber als aufzumucken.Was da noch so intern abläuft wissen wohl nur die Landesverbände oder der Liebe Gott.
    Ist mir auch egal!

    Mehr kann ich Dir leider dazu nicht sagen.
    Vieleicht kann hier im Forum zu den Bußgeldern und der Thematik Jemand mehr dazu sagen oder hat einen guten Anwalt an der Hand,den er mal kontaktiert?

    Liebe Grüße

    Uwe

  9. #9
    Avatar von PaterZwieback
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    @Tyrael

    Die 50 Kilometer waren nur als Beispiel gedacht.
    Soll heißen,dass ich sie wohl einsperren werde für 30 Tage,wenn in der Nähe ein Fall von H5N1 bekannt werden sollte.
    Wenn man in der Sperrzone wohnt sowieso.
    Die Kontrollen wären bestimmt zu intensiv um erwischt zu werden.
    Denunzianten gibt es überall!

    Also sagen wir mal ich lasse die Hühner raus wenn im Umkreis bis 20 Kilometer nichts gefunden wird.Ist sowieso alles Schwachsinn.
    Meine Hühner haben keinen Kontakt zu den Enten in 200 Meter Nähe vom Nachbarn und auch keinen Kontakt zu Wasservögeln und Greifvögeln.
    Wie sollen die dann H5N1 her bekommen?Durch die Luft?

    Der Nachbar hält seit 2 Monaten ein paar Enten im Garten.
    Freilaufend ohne jegliche Kontrollen,Sentinenteltiere oder dergleichen.
    Da wird auch alles mißachtet was in der Verordnung steht.
    Jeder Autofahrer der vorbei fährt sieht es.
    Aber es ist möglich!


    Tschüß Uwe

  10. #10
    Avatar von Tyrael
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    @PaterZwieback

    Ähem... von den Verstößen deines Nachbarn brauchst du mir nichts zu erzählen Ich kenne da jemanden der das auch so macht

    Die meisten Menschen wissen garnicht, dass Wassergeflügel untersucht werden muss. Jedem dem ich das erzähle, schaut mich ungläubig an

    Zurück zum Thema: Irgendwie müsste man Leute finden, die Bußgeld bezahlen mussten.

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