Liebe Geflügelfreude !
Jetzt da dieser Wahnsinn wieder los geht, mache ich mir häufig Gedanken, was wir noch alles tun können (da die Petition fast unter Dach und Fach ist). Ein Aspekt sind die Leserbriefe, die wír schreiben müssen, um die Stallpflichtfreunde auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen.
Ein anderer Aspekt ist die Stallpflicht selber. Manche haben hier angekündigt, die Stallpflicht einfach ignorieren zu wollen. Ich kenne mich zwar in Wirtschafts- und Vertragsrecht recht gut aus, aber auf dem Gebiet des Verwaltungs- und Ordnungsrechts bin ich eine glatte Null.
Gibt es einen unter Euch, der mir folgende Fragen beantworten kann oder der jemanden kennt, der diese Fragen zuverlässig beantworten kann.
1. Kann man sich gegen die Ordnungsstrafen die die Landkreise verhängen, wehren und wie?
2. Wenn Strafen in anderen Bereichen verhängt werden, heißt das Urteil of EUR XXX oder Y Tagessätze zu ZZ EUR. Was passiert im Fall einer Ordnungswidrigkeit, wenn jemand nicht bezahlen kann oder will, auch Knast?
3. Wenn man wegen einer solchen Ordnungswidrigkeit belangt wird, dann gilt man wohl nicht als vorbestraft, oder?
4. Was ist aber, wenn man die Ordnungstrafe nicht bezahlt?
5. Wenn man die Tiere weiter in der Freiheit läßt, kann man sicherlich in Beugehaft genommen werden. Wie ist es dann mit einem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis?
Ich glaube wir sollten alle wissen, was die Konsequenzen unserer Gedanken sind, wenn sie umgesetzt werden sollten.
Es wäre daher wirklich hilfreich, wenn sich einer uns Unwissenden erbarmen würde. Dem/den Wissenden ganz herzlichen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
Armin
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