Stimmt, habe das mit dem Baummarder verwechselt
Zitat:
Der Marder unterliegt dem Jagdgesetz. In Brandenburg darf der Steinmarder z. B. von Mitte Oktober bis Ende Februar bejagt werden. Das bedeutet auch, wenn ein Marder Probleme im Haus bereitet, darf er nur von einem Jäger mit einer Lebendfalle gefangen werden. Der Baummarder genießt ganzjährige Schonzeit."
LG Conny
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