Grundsätzlich sind warmblütige Tiere per Betäubung zu schlachten. Für Geflügel gibt es aber Ausnahmen (TierSchG § 4b Abs. 3).
Not as dorky as you'd think...
Hier wäre der §4b:
"§ 4b
Das Bundesministerium wird ermächtigt, für die Zwecke der §§ 4 und 4a durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
1.
a)
das Schlachten von Fischen und anderen kaltblütigen Tieren zu regeln,
b)
bestimmte Tötungsarten und Betäubungsverfahren näher zu regeln, vorzuschreiben, zuzulassen oder zu verbieten,
c)
die Voraussetzungen näher zu regeln, unter denen Schlachtungen im Sinne des § 4a Abs. 2 Nr. 2 vorgenommen werden dürfen,
d)
nähere Vorschriften über Art und Umfang der zum Betäuben oder Töten von Wirbeltieren erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie über das Verfahren zu deren Nachweis zu erlassen,
e)
nicht gewerbliche Tätigkeiten zu bestimmen, die den Erwerb des Sachkundenachweises zum Töten von Wirbeltieren erfordern,
um sicherzustellen, dass den Tieren nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen zugefügt werden,
2.
das Schlachten von Tieren im Rahmen der Bestimmungen des Europäischen Übereinkommens vom 10. Mai 1979 über den Schutz von Schlachttieren (BGBl. 1983 II S. 770) näher zu regeln,
3.
für das Schlachten von Geflügel Ausnahmen von der Betäubungspflicht zu bestimmen. (quelle http://www.gesetze-im-internet.de/ti...012770972.html)
Nun darfst du mir gerne aufzeigen, worin die Ausnahmen bestehen, bzw. ob sie überhaupt "bestimmt" wurden.
Hallo Nicolina,
ja, sie wurden bestimmt.
In der alten Fassung der TierSchlV (Tierschutz-Schlachtverordnung vom 18.2.2004) (6) in §13 war explizit geregelt:
"Bei Hausgeflügel ist eine Betäubung entbehrlich, wenn das Schlachten oder Töten bei Schlachtungen für den Eigenbedarf und durch schnelles, vollständiges Abtrennen des Kopfes erfolgt."
Allerdings ist die Situation inzwischen etwas unübersichtlicher, weshalb ich ja auch vor nicht allzulanger Zeit ein Thema eröffnet habe: http://www.huehner-info.de/forum/sho...g-nun-verboten
Ich gehe nach wie vor davon aus, dass das Schlachten ohne Betäubung noch zulässig ist. Allerdings muss man wohl Jurist sein, um das Gesetz in Verbindung mit der EU-Verbindung und in Verbindung mit der Tierschutz-Schlachtverordnung richtig zu verstehen.
Not as dorky as you'd think...
2,9 Marans, 1,5 Lavender Araucana, 0,2 Olivleger Mixe Marans/L Araucana 0,4 Hybriden, 0,2 div. Mixe, 0,2 Blumenhühner 0,1 Orpington
@Lino
Abschnitt 4
Vorschriften über das Ruhigstellen, Betäuben, Schlachten und
Töten von Tieren
§ 11 Ruhigstellen warmblütiger Tiere
(4) Wer Geflügel im Wasserbecken mittels Elektrobetäubung betäubt, hat ein Tier, das im Wasserbecken nicht
betäubt worden ist, unverzüglich von Hand zu betäuben oder zu töten. Im Rahmen der Bandschlachtung von
Hühnern, Perlhühnern, Tauben und Wachteln kann, wenn die Betäubung am Band bei einzelnen Tieren nicht
hinreichend wirksam war, auf eine weitere Betäubung verzichtet werden, soweit das Schlachten oder Töten durch
schnelles und vollständiges Abtrennen des Kopfes erfolgt.
http://www.gesetze-im-internet.de/bu...013/gesamt.pdf
Hallo borger,
dieser Text ist mir bekannt. Aber wird hier nicht der nur der Sonderfall geregelt, wenn die Betäubung im Wasserbecken im Einzelfall nicht funktioniert hat?
Not as dorky as you'd think...
Wenn ein Huhn ordnungsgemäß betäubt worden ist, fällt es in eine Starre, die ein Fixieren auf dem Hackklotz überflüssig macht. Die Starre reicht vollkommenaus um bewegungslos dort zu liegen.
mancher gibt sich viele Müh mit dem lieben Federvieh.....
Cochinzucht in weiß und schwarz-weiß-gescheckt
@Lino
Sicher, dass bezieht sich ja auch auf Schlachthöfe. Hobbyhalter kommen in dem Gesetz gar nicht vor.
Es wird damit aber bestätigt, dass die betäubungslose Tötung bei der Schlachtung nicht grundsätzlich verboten ist.
Ich hab gerade keine Quelle, gehe aber davon aus, dass die Kopf-ab-Methode ohne vorherige Betäubung auch noch zum Erlösen bei krankem Geflügel durch den Halter zulässig ist. Nur, dass ist eben kein Schlachten.
Abgesehen davon, dass ich mit Betäubung schlachte, weil ich den Kopf (erstmal) dran lass, würd ich mich auf diese Stelle berufen. Meine Elektrobetäubung hat versagt, da musste ich zum Beil greifen.
Jenseits aller Gesetze gehe ich davon aus, dass „Kopf ab“ mit vorherigem Betäubungsschlag dem Tier im Zweifelsfall mehr Schmerz zufügt als ohne.
Bitte nicht böse sein aber warum hier diskutieren wenn es schon mehrfach anderswo diskutiert wurde.
Ich schließe mich Windfried an und werde es genauso machen. Aber das ist meine Meinung und es sollte so streß- und schmerzfrei wie möglich für das Tier sein. Ausserdem sind sich an Vorschriften zu halten - auch wenn die in dem Fall etwas äh wachsweich sind, möchte mich mal so ausdrücken!
ZZt kein Geflügel, Juni 2020 ziehen Bruteier "ein", von dessen Nachwuchs ich später einen Stamm bilden werde.
1.1 Katzen, 0,1 Hund
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