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Thema: 15. August, was nun????

  1. #1
    Avatar von geidi
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    15. August, was nun????

    Hallo
    mag sein das ich auf dem Schlauch stehe, aber irgentwie raffe ich das alles nicht richtig. Ich habe anfang Mai von unserem Landkreis eine sogenannte Ausnahmeregelung erhalten in der steht deutlich = befristete Regelung bis zum 15. august =. Nun hört man mal was von toten Schwan oder Eulen aber nicht ob sie nun alle wieder rein müßen. Morgen ist der 15. und ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll. Ich habe auch bereits die Verordnungen nachgelsen bin aber nicht schlau draus geworden. Es muß doch irgentjemand Bescheid wissen ob ab 15. wieder rein oder nicht, und dann der ganze Quark wegen den Bundeländern mal Hüh mal Hott nichts genaues weiß man ( oder Frau ). Also falls jemand was über Niedersachsen weiß, bin für jede Info dankbar
    Gruß Geidi

  2. #2
    Rassegeflügelzüchter Avatar von Günter Droste
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    Hallo,
    für meinen Landkreis (NRW) gibt es eine allgemein Verfügung, die zugegebener Maßen mit Ablauf des 15.08. (d.h. 24.00 Uhr) endet.
    Da ich davon ausgehe, dass diese Verfügung im Laufe dieser oder der nächsten Woche verlängert wird mache ich nichts - oder anders ausgedrückt: Morgens geht die Klappe auf.

    Auch in Niedersachsen würde ich einmal abwarten, sicherlich werden die Kreis-Veterinärämter in den nächsten Tagen Pressemitteilungen herausgeben. Vielleicht heißt es ja, das bei euch alle neu beantragen müssen oder gar im Idealfall, das die bisher erteilten Genehmigungen stillschweigend verlängert werden.
    Also, vor Ende August würde ich micht an Deiner Stelle nicht unbedingt selbst beim Veterinäramt melden. Aber wenn bis dahin noch nichts in der Presse stand kann man ja einmal eine neue Genehmigung beantragen.

    viele Grüße
    Günter
    Es gibt 3 Wege um zu Überleben: Betteln, stehlen oder etwas leisten.

  3. #3
    Avatar von geidi
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    Hallo
    Ich wollte mich auch nicht selbst beim Landkreis melden, habe allerdings Bedenken wenn jetzt bei uns so ein fall von vogelgrippe auftritt und ich meine über den Stichtag hinaus habe laufen lassen von irgentjemanden zur rechenschaft gezogen werden kann, manchmal kann man garnicht so blöd denken wie es kommt.
    Gruß Geidi

  4. #4

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    Ich hab grad mit unserem Vetamt telefoniert. Die Allgemeinverfügung für den Schwarzwald Baar Kreis wurde bis Ende Februar verlängert.

  5. #5
    Avatar von geidi
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    hllo
    Das hört sich ja sehr positiv an, hoffe das das bei uns hier oben an der Küste genauso zutrifft, das erneute aufstallen wäre echt wieder eine mittlere Katastrofe
    Liebe Grüße
    Geidi

  6. #6
    Avatar von Leh
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    Schau mal hier:

    http://www.bmelv.de/cln_045/nn_75417...allungsVO.html

    Da steht
    "
    ...
    § 9
    Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des
    28. Februar 2007 außer Kraft.
    ...
    "

  7. #7
    Avatar von geidi
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    Themenstarter
    Hallo
    Heißt das jetzt sie dürfen bis zum 28. Ferb. raus?? ich frag lieber 10 mal. und warum müßen enten und Gänse getrennt gehalten werden, verstehe ich nicht??
    Gruß geidi

  8. #8

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    668
    Hallo,
    wer "blöd" fragt bekommt blöde Antworten denke ich...

  9. #9
    Avatar von anja66
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    793..
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    1.038
    hey geidi,

    ja das mit den enten und gänsen ist witzig. auf der einen seite muss man die hühner von ihnen trennen auf der anderen seite, wenn man ein paar sentinel-hühner mit ihnen laufen lässt werden best. vorschriften gelockert . mir wurde das alles zu kompliziert, hab mich dann nicht mehr näher damit beschäftigt .

    aber du hast schon recht, alles unheimlich verwirrend.

    lieben gruss anja
    Folge immer deinem Instinkt!
    Auch wenn es keinen vernünftigen Grund dafür gibt!

  10. #10

    Registriert seit
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    3
    Hallo,

    nach Telefonat und Internet (http://www.ostalbkreis.de/sixcms/det...b4=-1&id=57866) dürfen im Ostalbkreis die Hühner weiter draußen bleiben.

    Muß dies aber nach Auskunft vom Vet-Amt nochmals melden.

    Martina

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